Diskussion:Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Lassleben LzA LSA in Abschnitt Inkrafttreten
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Inkrafttreten[Quelltext bearbeiten]

Laut dem vorliegenden Referentenentwurf soll das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) als Artikel 1 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts erlassen werden. Artikel 59 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts regelt das Inkrafttreten:

Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Sätze 2 bis 6 am 1. Januar 2022 in Kraft. Artikel 30 Nummer 1 Buchstabe c tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2018 in Kraft. Artikel 2 und 3 treten mit Wirkung vom 1. Juli 2018 in Kraft. Am Tag nach der Verkündung treten in Artikel 1 die §§ 42, 91, 107 und 111 Absatz 3 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch sowie Artikel 25 in Kraft. Artikel 33 Nummer 5 tritt am 1. Juli 2019 in Kraft. Artikel 30 Nummer 4 tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2020 in Kraft.

Daraus lese ich, dass die §§ 42, 91, 107 und 111 Abs. 3 SGB XIV am Tag nach der Verkündung in Kraft treten sollen - diesen Tag kennen wir noch nicht -, die übrigen 147 Paragrafen des SGB XIV jedoch erst am 1. Januar 2022. Die Angaben im Artikel und in der Infobox, das Gesetz würde in Teilen bereits zum 1. Juli 2018 bzw. zum 1. Juli 2019 in Kraft treten, sind deshalb unzutreffend. Die rückwirkend zum 1. Juli 2018 geplanten Änderungen betreffen das Bundesversorgungsgesetz und das Opferentschädigungsgesetz. Zum 1. Juli 2019 soll § 93 SGB VI geändert werden.

--Bendix Grünlich (Diskussion) 17:27, 17. Jan. 2019 (CET)Beantworten

In 19/13824 lautet der Text nun anders:

Artikel 59
Inkrafttreten
(1) Artikel 31 Nummer 1 Buchstabe c tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2018 in Kraft.
(2) Die Artikel 2 und 3 treten mit Wirkung zum 1. Juli 2018 in Kraft.
(3) Am Tag nach der Verkündung treten in Kraft:
1. in Artikel 1 die §§ 40, 91, 109 und 113 Absatz 6 des Vierzehnten Buches Sozialge-setzbuch,
2. sowie Artikel 26.
(4) Die Artikel 23 Nummer 4 Buchstabe b, 30 Nummer 6 und 9, 31 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 4 und 6, 32 Nummer 11 Buchstabe b, Nummer 15 und 16, 34 Nummer 17, 35 Nummer 7 bis 9, 38 Nummer 4, 39 Nummer 10 und 11 sowie Artikel 57 treten am 1. Januar 2020 in Kraft.
(5) Artikel 31 Nummer 3 Buchstabe b und Artikel 34 Nummer 5 treten am 1. Juli 2021 in Kraft.
(6) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 2024 in Kraft.

--Lassleben LzA LSA (Diskussion) 12:40, 20. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Höhere Waisenrenten etc.[Quelltext bearbeiten]

Der Satz

Teile des Gesetzes sollen bereits rückwirkend zum Juli 2018 in Kraft treten (höhere Waisenrenten, Überführungs- und Bestattungskosten, Gleichstellung von in- und ausländischen Gewaltopfern)

ist inhaltlich richtig, wenn man ihn auf das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts – das Mantelgesetz – bezieht. Der Artikel behandelt jedoch nicht das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts, sondern das SGB XIV. Deshalb ist dieser Satz hier in diesem Artikel fehl am Platz.

--Bendix Grünlich (Diskussion) 17:29, 17. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Zitat Hubertus Heil[Quelltext bearbeiten]

Ein von mir eingefügtes Zitat von Hubertus Heil wurde mit der Begründung „verzichtbar in einer Enzyklopädie“ gelöscht (Difflink). Dies ist bereits die zweite Löschung des Zitats. Um einen Editwar zu vermeiden, stelle ich die Sinnhaftigkeit des Zitats / der Löschung zur Diskussion.

Meines Erachtens ist das Zitat (entweder wörtlich oder in indirekter Rede) zur Dokumentation des Gesetzgebungsprozesses notwendig. Es belegt, dass ein Bundesministerium auf Druck eines Verbandes oder mehrerer Verbände nicht nur eine Gesetzesbezeichnung ändert, sondern eine seit Jahrzehnten gepflegte Gesetzessystematik über den Haufen wirft. Und dies nicht etwa aus sachlich nachvollziehbaren Gründen, sondern allein um dem Aberglauben eines Teils der vom Gesetz Betroffenen Rechnung zu tragen.

Die von mir am 16. Januar 2019 genannte Quelle belegt das Zitat. Die Originalquelle ist die Bild-Zeitung, im Internet nur gegen Bezahlung erreichbar. Eine weitere Quelle ist ein Tweet des Bundesarbeitsministeriums, deshalb leider ebenfalls nicht zitierfähig.

--Bendix Grünlich (Diskussion) 17:43, 17. Jan. 2019 (CET)Beantworten