Diskussion:Viktor Adolf zu Bentheim und Steinfurt

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Stolp in Abschnitt Vorname
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Was ist ein Kommandator?[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt Ehrungen steht das Wort "Kommandator". Was ist das? Ich schlage vor, in Wikipedia einen Artikel darüber anzufertigen. R.H., Berlin --2A02:8109:B03F:D7E8:0:0:0:998B 23:33, 24. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Siehe [1]. Und einen Artikel kannst Du natürlich gerne schreiben: Sei mutig! Gruß --WAH (Diskussion) 23:40, 24. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Komtur (Amt) ist der vormalige Titel zum gleichen Inhalt. Leiter einer größeren Kommende (gr. Gebiet) eines Ritterordens. FG. --Freygangfreunde (Diskussion) 12:45, 7. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Erstens Erbprinz und zweitens seit dem 21. Januar 1919 Fürst zu Bentheim und Steinfurt[Quelltext bearbeiten]

An dem Artikel war ich bisher noch nicht zu Gange. Aber heute ist mir der Artikel zu dieser Person dann doch untergekommen. Und, hier habe ich mal wieder einen Fall entdeckt, der in das Wikipedia-Spezialgebiet unterschlagener Erstgeburtstitel fällt und leider besonders krass falsch dargestellt ist. Nachdem der am 10. April 1882 geborene ältere Bruder Eberwyn Ludwig Georg Friedrich Erbprinz zu Bentheim-Steinfurt am 1. Oktober 1906 auf seine Erbrechte verzichtet hatte, war Viktor Adolf zu Bentheim und Steinfurt im württembergischen Landtag mit dem Titel Erbprinz Mandats-Vertreter seines Vaters. Im Biographischen Handbuch von Frank Raberg zu den württembergischen Landtagsabgeordneten (siehe Literaturangaben) steht ausdrücklich auf Seite 51 zu lesen, dass Viktor Adolf seit dem 21. Januar 1919 Fürst zu Bentheim-Steifurt war. Es ist in seinem Fall auch davon auszugehen, dass in seinem Pass der Erstgeburtstitel Fürst zeitlebens erhalten blieb, da zu der Zeit, als die Erbfolge zum Erstgeburtstitel Fürst eintrat, die Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 noch nicht in Kraft war! Bei Erstgeburtstiteln konnten diejenigen Träger, die den Titel vor dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung schon hatten, ihn bis zum Tode weiterführen. Also nochmals, Personen, die bis zum 11. August 1919 Adelstitel führten, welche auf Primogenitur beruhten, konnten diese bis an ihr Lebensende als ihren Namensbestandteil weiterführen. Das Preußische Adelsgesetz vom 23. Juni 1920 führt dazu im § 22 aus: „Stand zur Zeit des Inkrafttretens der Reichsverfassung einem Familienangehörigen vor den anderen Familienangehörigen eine besondere Bezeichnung zu, so darf er diese Bezeichnung für seine Person […] beibehalten.“ Wenn hier also jemand auf dem Titel Prinz besteht, der sowieso falsch ist, da Viktor Adolf seit 1906 Erbprinz war, dann bitte einen stichhaltigen Beleg nennen, und nicht blos Wilfried Rogasch zitieren, der in dem angegebenen Beleg auf Seite 17 ff. zu der Person Viktor Adolf Fürst zu Bentheim und Steinfurt keinerlei Angaben macht und nur allgemein darauf hinweist, dass heutzutage viele Fürsten amtlich Prinz im Pass stehen haben, jedoch auch in dem Zusammenhang eben darauf hinweist, dass sie sich trotzdem als Chefs des jeweiligen Hauses gegebenenfalls Fürst nennen und es auch Fälle gibt, in denen doch eine Namensänderung zu Fürst stattfand. Aber das spielt hier bezogen auf Viktor Adolf Fürst zu Bentheim und Steinfurt keine Rolle. Der umseitige Einzelhinweis 1 ist also bezogen auf diesen Fall hier eine glatte Theoriefindung und fehl am Platz, wenn damit für diese Person hier der schon ab 1906 unzutreffende Namensbestandteil Prinz lanciert werden soll. --Stolp (Disk.) 23:02, 16. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Nun habe ich den Einzelhinweis 1 um die entscheidenden Worte des § 22 aus dem Preußischen Adelsgesetz vom 23. Juni 1920 ergänzt und die bezogen auf die nicht korrekte Titelangabe (respektive Namensbestandteil) notwendigen Ergänzungen vorgenommen. --Stolp (Disk.) 23:34, 16. Mär. 2023 (CET)Beantworten
Eigentlich war in der Löschdiskussion im Oktober 2012, die mir offenbar entgangen ist, von Jossi damals schon alles richtig dargelegt worden, und trotzdem gab es über mehr als 10 Jahre diese bis dato unzulängliche Einleitung. --Stolp (Disk.) 01:33, 17. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Vorname[Quelltext bearbeiten]

Viktor Adolf oder Viktor-Adolph? --Nuuk 08:06, 17. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Nimmt man z. B. die württembergischen Landtagsprotokolle, die bei der württembergischen Landesbibliothek online stehen, dann erfährt man aus dem --> Register der Kammer der württ. Standesherren 1907–1910 S. 5, dass der Erbprinz von Bentheim-Steinfurt sich Legitimation und Eintritt in die 1. Kammer verschaffte, aber seine Vornamen sind wie so häufig in solchen Protokollen nicht genannt. Etwas besser sieht es schon im --> Register der Kammer der württ. Standesherren 1911–1912 S. 4 aus, denn dort steht Erbprinz Viktor zu Bentheim und Steinfurt, Genehmigung der Vollmacht als Stellvertreter seines Vaters und schließlich im --> Register der Kammer der württ. Standesherren 1913–1918 S. 1076 steht v. Bentheim und Steinfurt, Erbprinz, Victor Adolf, Genehmigung der Stellvertretung seines Vaters. Daran sieht man schon, dass man selbst aus solchen Protokollen (eines Landtags, immerhin einer wichtigen staatlichen Institution) keinesfalls herleiten kann, wie eventuell der genaue amtliche Name gelautet haben mag. --Stolp (Disk.) 21:04, 17. Mär. 2023 (CET)Beantworten
Bei Frank Raberg, Biographisches Handbuch der württembergischen Landtagsabgeordneten 1815–1933. (= Veröffentlichungen der Kommission für Geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg). Kohlhammer, Stuttgart 2001, ISBN 3-17-016604-2, S. 51 steht: „Bentheim-Steinfurt, Viktor Adolf Wilhelm Otto, seit 21.1.1919 Fürst zu“. Als Literatur gibt Raberg hier an: Europäische Stammtafeln IV (1981), Tafel 3. Aber auch hier sieht man schon, dass der Nachname zu Bentheim-Steinfurt abgekürzt ist, obwohl es so vermutlich amtlich auch nicht ganz zutreffend ist, denn korrekt heißt es vermutlich seit dem 21.1.1919: Viktor Adolf Wilhelm Otto Fürst zu Bentheim und Steinfurt. Aber sicher bin ich mir da natürlich auch nicht. --Stolp (Disk.) 21:17, 17. Mär. 2023 (CET)Beantworten
Nehmen wir also zur Sicherheit das in solchen Fragen verlässlichste zur Hand, das Gothaische Genealogische Handbuch der fürstlichen Häuser, Band 2, Hauptbearbeiter Gottfried Graf Finck v. Finckenstein, Verlag des Deutschen Adelsarchivs, Marburg 2018, ISBN 978-3-9817243-6-3, S. 202, originaler Eintrag: „Viktor Adolf Wilhelm Otto 5. Fürst zu Bentheim u. Steinfurt usw., * Potsdam 18.7.1883, † Burgsteinfurt 4.6.1961, Kgl. preuß. Referendar, Rittmeister, Kommendator d. JohO.;“ --Stolp (Disk.) 21:29, 17. Mär. 2023 (CET)Beantworten