Diskussion:Vizekanzler (Österreich)

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Mhapperger in Abschnitt Ende der Amtszeit
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Arbeit?[Quelltext bearbeiten]

Mir wird aus dem Artikel nicht ganz klar, ob "Vizekanzler" jetzt nur ein zeremonieller Titel ist, oder tatsächlich mit Arbeit verbunden. Dass es sich nur um eine Formalität handelt, wird dadurch nahegelegt, dass der Vizekanzler meistens auch ein Ministerium leitet (und auch oft Parteiobmann ist).

Gibt es (oder gab es) Situationen, wo ein Vizekanzler den Kanzler tatsächlich (also nicht nur formell, etwa bei einem ersten Spatenstich etc) vertreten hat und für ihn eine Entscheidung getroffen hat? Insbesondere in einer Koalition, wo der Vizekanzler ja von einer anderen Partei als der Kanzler ist, kann ich mir das schwer vorstellen.

--178.190.106.116 11:21, 21. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Der Vizekanzler hat den Bundeskanzler gemäß Verfassung zu vertreten, z. B., wenn dieser wegen einer Auslandsreise die wöchentliche Sitzung der Bundesregierung nicht selbst leiten kann oder wenn er krankheitshalber pausieren muss. Die Vertretung umfasst das Leiten von Sitzungen ebenso wie die Leitung des Bundeskanzleramtes.

Wenn der Vizekanzler nicht schwere Verstimmung riskieren will, wird er (wie jeder Stellvertreter) nichts gegen die Intentionen des Vertretenen tun. Speziell wenn, wie dies 1966 bis 1983 der Fall war, der Vizekanzler der gleichen Partei angehört wie der Kanzler, wird der Vize den Kanzler oft auch bei gesellschaftlichen Anlässen vertreten, da im BKA wesentlich mehr Einladungen eintreffen, als der Kanzler selbst wahrnehmen kann bzw. will. -- Wolfgang J. Kraus (Diskussion) 21:42, 21. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Ende der Amtszeit[Quelltext bearbeiten]

Man hat kürzlich aus der Presse erfahren, dass die Amtszeit des Vizekanzlers, im Gegensatz zur Amtszeit der restlichen Bundesregierung, mit dem Tag endet, an dem die scheidende Regierung ihre Demission anbietet und der Bundespräsident sie sodann mit der einstweiligen Führung der Amtsgeschäfte betraut - aber eben nicht den Vizekanzler. Daher endet die Amtszeit von Jabloner auch am 1.10.2019 - folgerichtig muss die Amtszeit von Brandstetter ebenso am Tag der Demissionierung der Regierung nach der Wahl, nicht erst am Tag der Angelobung der neuen Regierung enden. Ich ersuche daher, meine Änderung wieder einzusetzen. --Mhapperger (Diskussion) 19:07, 6. Jan. 2020 (CET)Beantworten