Diskussion:Vizekanzler (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Discostu in Abschnitt Parteivorsitz?
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Ist sicher, dass Franke 1982 zum Vizekanzler ernannt worden ist, oder wird er hier nur wegen § 29 GOBReg als dienstältester Minister als "Vizekanzler" geführt? Bitte um Aufklärung oder Auszeichnung des Umstandes, falls Letzteres gelten sollte. - EBB 20:53, 18. Nov 2003 (CET)

Stellvertreter und Bundespräsident[Quelltext bearbeiten]

Soweit mit bekannt ist, kann sich der Bundespräsident den Minister, der kommissarisch die Aufgaben des Bundeskanzlers nach dessen Rücktritt oder Tod übernimmt, frei aussuchen. Dies muss keineswegs der vom BK ernannte Stellvertreter sein. Es handelt sich also um eine Stellvertretung von des Kanzlers Gnaden. Ist der Kanzler aus dem Spiel, entscheidet der Bundespräsident, wer bis zur Neuwahl den Kanzler geben darf. Es hätte also 1974 nach dem Rücktritt Brandts auch jemand anderen treffen können. Das kommt in dem Artikel - sofern es zutrifft - nicht so recht heraus. Aber vielleicht irre ich mich ja auch. Khero 14:01, 13. Okt 2005 (CEST)

Es scheint wohl h. M. zu sein, dass es sich hier nicht um eine Ermessensentscheidung des Bundespräsidenten handelt, sondern dass er den Vizekanzler zum geschäftsführenden Bundeskanzler ernennen muss. Siehe dazu in den Saarheimer Fällen die Lösung zu Tod eines Bundeskanzlers (mit weiteren Nachweisen). Grüße --kh80 •?!• 10:14, 23. Nov 2005 (CET)

Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Ich finde es ein wenig irritierend, dass in dem Abschnitt die Tabelle entgegengesetzt geordnet ist gegenüber dem Bild daneben. Beides sollte entweder aufsteigend oder absteigend sein. --Herr Schroeder 12:36, 12. Apr 2006 (CEST)

Vizekanzler vom 28. Oktober bis 8. November 1966[Quelltext bearbeiten]

Vom 28. Oktober bis 8. November 1966 ist hier in der Tabelle kein Vizekanzler aufgeführt. Kann mir nicht vorstellen, dass es da keinen gab. Muss der Bundespräsident nicht jemanden bitten, der dieses Amt kommissarisch weiterführt? Genauso wie bei einem Minister oder beim Kanzler? Oder ist das beim Vizekanzler nicht der Fall? Wenn dies der Fall ist, fehlt hier eine Person oder die Daten sind falsch. rusti 12:08, 21. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

"Vizekanzler" und Aufgaben des Stellvertreters des BK[Quelltext bearbeiten]

1) Der Begriff "Vizekanzler" für den Stellvertreter des Bundeskanzlers ist nach meiner Einschätzung eine Wortbildung der Medien; er hat keinerlei offiziellen Wert.

2) "Der Bundeskanzler ernennt einen Bundesminister zu seinem Stellvertreter" – das und nicht mehr steht im Grundgesetz, § 69, Absatz 1. Über seine (des Stellvertreters) Aufgaben steht dort nichts. Kennt jemand eine GG-Stelle, aus der man die Aufgaben ableiten könnte? Ich lösche den Text zum 69/1.

DAS dürfte in der Geschäftsordnung der Bundesregierung stehen (nicht signierter Beitrag von 93.218.83.172 (Diskussion) 18:55, 26. Okt. 2011 (CEST)) Beantworten

3) Zu diesem Satz aus dem Artikel: "Die Vertretungsvollmacht des Vizekanzlers erstreckt sich auf alle Aufgaben bzw. Rechte des Kanzlers mit Ausnahme der Vertrauensfrage, die nur vom Bundeskanzler selbst gestellt werden kann." hätte ich gerne einen Beleg; ansonsten würde ich ihn löschen wollen.

Gruß --Sir James 23:08, 7. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Die Auslegung von Art. 69 I GG kannst du in jedem Grundgesetz-Kommentar nachlesen. Ich habe die Passage mit ein paar Änderungen und einem Verweis auf die Darstellung im Kommentar von Jarass und Pieroth, der mir gerade vorliegt, wieder eingefügt. Ob es dem Vizekanzler zusteht, eine Vertrauensfrage zu stellen, ist umstritten. Pieroth verneint dies, zitiert aber gleich vier abweichende Ansichten. -- Manu 00:38, 8. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Hallo Manu! Danke für Deine Meinung. Es mag ja sein, dass Kommentatoren des GG dies so sehen. Es mag auch sein, dass auf Deinem Schreibtisch einer dieser Kommentare liegt. Dann verdeutliche aber bitte im Artikel, dass Du Dich in Deiner Darstellung nicht auf den GG-Text, sondern auf eine Auslegung des Gesetzestextes durch einen Kommentator stützt. Diese Klarstellung darf man in einem seriösen Textbeitrag zu juristischen Themen verlangen-meinst Du nicht auch? Eine gänzlich andere Frage (und nur ein Teilaspekt) ist die Diskussion zur Vertrauensfrage. Darauf habe ich nicht abgehoben; das ist in dieser Diskussion unerheblich. Gruß --Sir James 03:09, 8. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Was verlangst du noch? Ich habe den Kommentar nun als Quelle der Ausführungen angegeben, und daß Literaturhinweise nicht nur für juristische Artikel, sondern schlichtweg für jede Art von Beiträgen in der Wikipedia unverzichtbar sind, versteht sich von selbst. Wo sie fehlen, muß man sie nachtragen. Allerdings muß man Abschnitte, die sachlich unzweifelhaft richtig sind, nicht gleich entfernen, nur weil man Belege vermißt. Gerade als Rechtsunkundiger sollte man etwas mehr Behutsamkeit im Umgang mit juristischen Texten zeigen. -- Manu 13:03, 8. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Da es den Begriff "Vizekanzler" offiziell nicht gibt wäre ich dafür, den Artikel in "Stellvertreter des Bundeskanzlers" umzubenennen, den Bereich "Stellvertreter des Reichskanzlers" in einen eigenen Artikel zu überführen und "Vizekanzler (Deutschland)" dafür als redirect auf diesen Artikel zu nutzen (in dem dann ein Verweis auf "Stellvertreter des Reichskanzlers" eingefügt wird). So far 82.83.227.173 20:18, 18. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Prima Vorschlag; bin dafür! Danke & Gruß -- Sir James 20:29, 18. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Ich auch. Gruß -- Sophistson 19:32, 21. 02. 2010 (GMT+1)
Bin rein zufällig über dieses Lemma gestolpert. Da selbst im Artikel betont wird dass es den Vizekanzler nicht gibt, sollte das Lemma auch klar sein. Ich schließe mich dem Vorschlag an und werde die Änderung durchführen, wenn kein Widerspruch erfolgt (sonst können wir ewig warten).—Totie (Diskussion) 02:18, 29. Mär. 2010 (CEST)Beantworten
+1 --ElTres 14:26, 29. Mär. 2010 (CEST)Beantworten
Hat es einen Grund, wieso der Artikel weiter Vizekanzler heißt?--Excolis (Diskussion) 13:02, 13. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Passt doch. Wie sollte er denn sonst heißen angesichts der deutschen Historie und Verfassungsgeschichte? Benatrevqre …?! 19:43, 30. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Vertretungsbefugnis[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt Vertretungsbefugnis (2. Absatz) ist missverständlich, da er eine freie Auswahl des Vertreters suggeriert. Art. 69 Abs. 3 GG regelt, dass der Kanzler oder ein Minister die Geschäfte nach Amtsende selbst fortführen soll, bis ein Nachfolger ernannt ist. Die betreffende Person ist vorrangig zu "ersuchen". Nur ausnahmsweise kommt eine andere Person in Betracht. --Muessig 11:02, 22. Feb. 2011 (CET)Beantworten

So etwas wollte ich auch gerade schreiben. Allerdings ist der Satz mE nicht missverständlich, sondern schlicht falsch. Eine gute Erklärung der Situation ist im Artikel zum Bundeskanzler zu finden. --Frogfol (Diskussion) 20:04, 5. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

USA vs. Dt. Fakten[Quelltext bearbeiten]

Was macht denn der Vergleich zu den USA in diesem Artikel, warum gibt es keinen Vergleich in Richtung Frankreich, Italien, Russland oder andere wichtige Staaten der Erde? Sollte man nicht noch zwei kurze Erklärungssätze aufnehmen oder verlinken, warum der Vizekanzler 1933-1934-etc. fehlt und wie die Stellvertreter zu DDR-Zeiten hießen? Beides kann man schlecht als Allgemeinwissen voraussezten und interessiert sicherlich eher! (nicht signierter Beitrag von 89.246.238.242 (Diskussion) 16:58, 24. Jan. 2017 (CET))Beantworten

Gerne, mach mal.-- Leif Czerny 14:42, 14. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Der Vergleich mit dem Vizepräsidenten hat damit zu tun, dass der US-Vizepräsident häufig in den Medien vorkommt. Die Stellung eines französischen oder niederländischen Vizeministerpräsidenten ist da weniger interessant. Obwohl - um noch besser zu verstehen, wie besonders das deutsche Vizekanzleramt ist, wäre eine kurze Darstellung nicht verkehrt. Ziko (Diskussion) 16:37, 14. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Bitte die wissenschaftl. Rezeption nachweisen. Benatrevqre …?! 11:52, 15. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Parteivorsitz?[Quelltext bearbeiten]

Umseitig steht: "Üblicherweise wird der Vorsitzende der kleineren Koalitionspartei zum Stellvertreter ernannt." Dieser Satz geht davon aus, dass Parteivorsitz und Ministeramt von derselben Person ausgeübt werden. Dies war in letzter Zeit aber nicht der Fall. Der Satz sollte also gestrichen oder relativiert werden. --Discostu (Disk) 11:48, 9. Dez. 2021 (CET)Beantworten