Diskussion:Volksabstimmung (Österreich)

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Michaoje in Abschnitt Was noch offen ist
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Was noch offen ist[Quelltext bearbeiten]

Beim Schreiben des Artikels kamen mir einige Fragen, die ich nicht beantworten konnte.

  • Was ist eine "unbedingte Mehrheit" in Österreich?
Ich habe irgendwo gelesen, dass die unbedingte Mehrheit eine Beteiligung von mindestens der Hälfte und eine Zustimmung von mindestens zwei Dritteln umfasst... bin mir aber nicht sicher un habe es deswegen rausgelassen.
  • Das Volksabstimmungesetz ist von 1972... warum?
Wie kam es zum Volksabstimmungsgesetz? Was ist der politische Hintergrund seiner Einführung?
  • Gibt es ein vergleichbares Instrument auch auf Bundesländerebene in Österreich?
  • Wieviele und welche Volksabstimmungen gab es bereits?
Man könnte eine Liste gesondert hierzu anlegen.

Gruß Lokiseinchef 19:43, 21. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Eine "unbedingte Mehrheit" ist die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, da bin ich mir sicher. Eine Mindestbeteiligung ist weder im B-VG noch im Volksabstimmungesetz vorgesehen. Warum im B-VG das Wort "unbedingte" steht, kann ich nicht sagen. Daher werde ich das nicht ändern.
Das Volksabstimmungesetz wurde 1972 wiederverlautbart. Volksabstimmungen waren aber bereits 1920 im B-VG vorgesehen. Auch in den Ländern gibt es Volksabstimmungen (Ich werde mal eine Liste der Rechtsgrundlagen zusammenstellen).
Darüber hinaus glaube ich, dieser Artikel und der Abschnitt über Österreich im Artikel Volksabstimmung sollen zusammengeführt werden. --Taste1at 12:06, 22. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Nein, bitte nicht! Wir haben das doch gerade erst ausgelagert. Natürlich könnte/sollte es einen Artikel Volksabstimmung geben wo die Gemeinsamkeiten zu finden sind. Gerade bei Gesetzesmaterien halte ich eine Trenung in einzelne Artikel sinnvoll, da sich die nationalen Gesetze doch teilweise stark unterscheiden. --Wirthi ÆÐÞ 14:55, 7. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Geschichte: Ein Freund behauptet, es habe nach dem Ersten Weltkrieg eine Volksabstimmung in Österreich gegeben, in der die Mehrheit sich für die Vereinigung mit dem Deutschen Reich ausgesprochen habe. Die alliierten Sieger hätten das nicht zugelassen. Trifft dies zu?--Michaoje (Diskussion) 23:40, 25. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Aja, jetzt ist Volksabstimmung ja nur mehr eine Begriffsklärug. -Taste1at 12:31, 8. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Stimmt so nicht, denn es gibt ja auch das Kapitel: Bisherige Volksabstimmungen[Bearbeiten] Dies hatte mich zu der Frage veranlasst. (Der politische Grund ist klar. Dann wäre die Frage, ob Südtirol dauerhaft von Italien annektiert werden darf zu einer italienisch-deutschen, nicht nur italienisch-österreichischen Angelegenheit geworden. Man wollte den deutschen Staat so schwach wie möglich haben. Immerhin verständlich. Wer siegt, diktiert.) --Michaoje (Diskussion) 21:25, 30. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Toter Link: Website des Österreichischen Parlaments zu Volksabstimmungen Quellenangabe für die 66,6% JA fehlt (nicht signierter Beitrag von 178.112.147.50 (Diskussion) 01:21, 27. Feb. 2012 (CET)) Beantworten

Ergänzung zu Abschnitt 1 "Obligatorische Volksabstimmung"[Quelltext bearbeiten]

Obligatorisch ist eine Volksabstimmung auch, wenn laut Art. 60 B-VG eine Wahl zum Bundespräsidenten als Abstimmung durchzuführen ist, weil nur ein einziger Kandidat zur Verfügung steht. Sollte diese Abstimmung ein mehrheitliches Nein ergeben, so ist die Wahl ergebnislos verlaufen, d.h. es gibt nun keinen Bundespräsidenten. Was in einem solchen Fall zu geschehen hat, ist meines Wissens nirgends geregelt. -- 83.215.156.146 09:27, 16. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Es wird neuerlich gewählt, was sonst? 188.22.167.67 15:27, 8. Okt. 2010 (CEST)Beantworten