Diskussion:Volksgericht (Bayern)

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Der Artikel in seiner ursprünglichen Form erschien mir ein wenig unneutral. Die Sondergerichte als Teil einer "Klassenjustiz" zu bezeichnen und zu behaupten, sie seien von den bayrischen Regierungen nach Hoffmann zu einer "völkischen" Rechtsprechung umgewandelt worden - ein Konzept, welches erst nach 1933 meines Wissen entworfen wurde- erschien mir zu offensichtlich einseitig.

Ehrlich gesagt bin ich immernoch nicht sehr zufrieden. Leider habe ich keine Quellen zur Hand, aber ich nehme an, dass die Volksgerichte in der Räterepublik auch nicht ohne politische Implikationen aufgestellt wurden und nicht einfach nur für schwere Straftaten. --Kriddl 18:29, 5. Jun 2006 (CEST)