Diskussion:Volksgesetzgebung in Hamburg

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Lokiseinchef in Abschnitt postfaktische Lemma-Betitelung ?
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Verschiebung von "Volksentscheid (Hamburg)" nach "Volksgesetzgebung (Hamburg)"[Quelltext bearbeiten]

Ich beabsichtige, das Lemma in "Volksgesetzgebung (Hamburg)" umzuändern. Grund: Es macht wenig Sinn, die Artikel Volksinitiative (Hamburg), Volksbegehren (Hamburg) und Volksentscheid (Hamburg) zu erstellen. Diese drei sollten in Volksgesetzgebung (Hamburg) zusammengefasst werden. Hausner 21:10, 27. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Neuere Entwicklungen seit 2008[Quelltext bearbeiten]

Der Anfang 2008 neu gewählte schwarz-grüne Senat hat die Hamburger Volksgesetzgebung grundlegend reformiert, um Volksentscheide einfacher zu machen. Diese Neuerungen müssen eingetragen werden. Details kenne ich aber leider nicht. Des weiteren fehlt die Entwicklung rund um die Schulreform, zu der es am 18. Juli 2010 einen Volksentscheid geben wird. Siehe hierzu auch [[1]] (nicht signierter Beitrag von Der Feuerfuchs (Diskussion | Beiträge) 18:02, 6. Mär. 2010 (CET)) Beantworten

Volksbegehren "Unser Hamburg - Unser Netz"[Quelltext bearbeiten]

Ich mache mal einen ersten Aufschlag zwecks Aktualisierung. ___ich finde den ersten Aufschlag ganz gut gelungen. Soll kein Eigenlob sein. Ihr seid herzlich eingeladen, den Beitrag weiter aufzuwerten.  :-) (nicht signierter Beitrag von 85.176.46.173 (Diskussion) 21:28, 3. Feb. 2011 (CET)) Beantworten

is cool, hab's gesichtet Dafhgier 10:35, 6. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Verschiebung, die zweite[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich möchte hier den Vorschlag unterbreiten, den Artikel nach Direkte Demokratie in Hamburg zu verschieben. Dies aus folgenden Gründen:

  • man könnte auch die kommunale Ebene mit Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden im gleichen Artikel abdecken
  • man steht nicht vor dem Problem, dass man sich für die kommunale Ebene ein Lemma ausdenken müsste (gibt es überhaupt einen handlichen Begriff?)
  • das Lemma fügt sich in vergleichbare etablierte Benennungen ein (bspw. Politik in Hamburg oder Kultur in Hamburg)
  • die Navigationsleiste könnte ebenfalls angepasst werden und würde nicht nur einen Ausschnitt, sondern alle direktdemokratischen Verfahrensregelungen in Deutschland abdecken

Im Berliner Pendant ist die kommunale Ebene bereits weitestgehend eingearbeitet und auch schon ein entsprechender Vorschlag zur Verschiebung unterbreitet; ebenso für Bayern und auf der Diskussionsseite der Navigationsleiste. Ich freue mich auf Eure Rückmeldungen, beste Grüße Lokiseinchef 00:05, 9. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Nach der Diskussion im Bayern-Artikel hat sich die Idee ergeben, für jedes Bundesland einen Überblicksartikel (bspw. Direkte Demokratie in Hamburg) zu erstellen und dazu jeweils einen Unterartikel Volksgesetzgebung in Hamburg und Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Hamburg. Im Überblicksartikel könnten relativ straff die jeweiligen Instrumente aufgezählt und erklärt werden, die Unterartikel könnten detailliertere Verfahrensinfos und Übersichten der tatsächlichen Verfahren enthalten. Ich bitte auch hierzu um Feedback von Interessierten. beste Grüße -- Lokiseinchef 21:32, 10. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Ich habe diesen Artikel nun verschoben. In nächster Zeit werde ich noch einen Artikel Direkte Demokratie in Hamburg und Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Hamburg, analog zu Direkte Demokratie in Bayern und Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern anlegen. beste Grüße Lokiseinchef 08:38, 20. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Bedingung für die Annahme des Volksentscheides nicht vollständig[Quelltext bearbeiten]

Der bisherige Text "Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sowie zusätzlich die Zustimmung von insgesamt 20 % der Wahlberechtigten" betrifft nur den Absatz (4) von §23 "Ergebnis des Volksentscheids" aus "Hamburgisches Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (Volksabstimmungsgesetz - VAbstG) Vom 20. Juni 1996" (siehe: http://www.landesrecht.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-VoBegGHApELS&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr). Der kommt zur Anwendung, wenn der Volksentscheid nicht parallel zur Bürgerschafts- oder Bundestagswahl stattfindet.

Tut er es doch, kommen Absatz (2) oder (3) zum Tragen und das Quorum ist nicht 20% sondern wird anders berechnet. Ich finde den Gesetzestext recht unintuitiv formuliert und wüsste gerade nicht, wie ich das anschaulicher beschreiben sollte. Vielleicht ist da jemand wortgewandter... --Brack (Diskussion) 19:37, 7. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Volksentscheid Rekommunalisierung der Energienetze[Quelltext bearbeiten]

Wann schnallen es die Hamburger Wikipedianer , dass der Volksentscheid inzwischen stattgefunden hat? (nicht signierter Beitrag von 80.187.96.12 (Diskussion) 23:01, 23. Sep. 2013 (CEST))Beantworten

Volksinitiative G9-Jetzt-HH[Quelltext bearbeiten]

http://www.hamburg1.de/aktuell/Volksinitiative_erfolgreich-19340.html (nicht signierter Beitrag von 80.187.97.11 (Diskussion) 07:58, 12. Dez. 2013 (CET))Beantworten

Bitte keinen Link-Spam betreiben, sondern selbst arbeiten. Wenn Du Informationen zur Initiative in den Artikel haben willst, dann schreib es bitte rein. beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 09:59, 12. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 22:47, 25. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Überarbeitung Tabellarische Übersicht[Quelltext bearbeiten]

Ich habe mal angefangen, hier gibt es eine hilfreiche Übersicht: http://www.hamburg.de/contentblob/104078/030605d36a6f59996100e268fd455d52/data/volksabstimmungen-uebersicht.pdf --Clemens13 (Diskussion) 14:31, 25. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Und ich habe die Übersicht mal in die drei Kategorien aufgeteilt, damit der Quelltext halbwegs überschaubar wird. Kein Wunder, dass sich da seit 2011 niemand mehr herangetraut hat! --AlsterH₂O (Diskussion) 07:06, 15. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Nun habe ich das Pferd von hinten aufgezäumt und die Listen der Volksentscheide und Volksbegehren bis Stand heute aktualisiert. Die Liste der Volksinitiativen ist immer noch eine Sisyphusarbeit. Vielleicht sollte man lieber gleich die Liste vom Landeswahlamt übernehmen, sortierbar und farblich aufgehübscht. --AlsterH₂O (Diskussion) 09:30, 15. Mai 2021 (CEST)Beantworten

postfaktische Lemma-Betitelung ?[Quelltext bearbeiten]

kann es sein, dass die Lemma-Betitelungen "Volksgesetzgebung in Hamburg" und "Volksgesetzgebung in Bayern"
ebenso postfaktisch sind, wie die es zu Berlin waren,
bis ich "Volksgesetzgebung in Berlin" entsprechend der Realität nach Volksbegehren und Volksentscheide in Berlin verschoben habe
und das dort verwendete postfaktische "unmittelbar" in mittelbar geändert habe

wüßte gern wie es zu diesen postfaktischen Lemma-Betitelungen kam und warum die bis heute nicht geändert wurden

Gruß --Über-Blick (Diskussion) 13:16, 26. Jan. 2023 (CET)Beantworten

in Bayern ist es wirklich die Bevölkerung mit deutscher Staatsangehörigkeit die via Volksabstimmung direkt auf die Gesetzgebung Einfluß hat
Diskussion:Volksgesetzgebung_in_Bayern#postfaktische_Lemma-Betitelung_?

mir geht gerade die Ruhe und Zeit das Lemma zu studieren - durch ein Überfliegen wurde mir nicht klar, ob es wie in Bayern oder wie in Berlin ist

--Über-Blick (Diskussion) 19:55, 26. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Hallo, ich habe soeben auf dem von Dir verschobenen Artikel in der Diskussion geantwortet. Bitte hier nicht auch noch eine Verschiebung durchführen und noch mehr Flurschäden anrichten. Die Verschiebung ist unsinnig. Zu den Gründen bitte hier lesen. beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 22:50, 29. Jan. 2023 (CET)Beantworten