Diskussion:Volksmehr und Ständemehr

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Diskussionen 2005/2006[Quelltext bearbeiten]

Ich finde den Satz "Dies stellt die demokratische Gerechtigkeit in Frage..." etwas problematisch. Zum einen liefe er in der Konsequenz ja auf die Abschaffung des Ständemehrs hinaus, zum anderen wird meines Erachtens in dieser Bewertung der Zweck, nämlich einen Minderheitenschutz zu gewährleisten, nicht hinreichend gewürdigt (unabhängig davon, wie man dazu steht). Des Weiteren fände ich es wünschenswert, wenn das "Errechnen" (weiter oben in dem Absatz) sowie die Vorschläge zur Reform/Abschaffung mit Quellen oder Links belegt werden könnnten. --Zook 19:53, 8. Jun 2005 (CEST)

Danke für die Anregung. Den problematischen Satz habe ich getilgt; der ist nicht zu "retten". Allerdings geht es hier nicht primär um "Minderheitenschutz", sondern darum, dass an der Errichtung und dem Erhalt des schweizerischen Staatswesens 2 Gewalten, Volk und Kantone, beteiligt waren bzw. sind. Die Vorschläge zur Abschaffung habe ich abgeschwächt, da es sich hierbei um Hirngespinste handelt, die in der politischen Diskussion der Schweiz gar keine Rolle spielen. Auswärtige könnten sonst einen anderen Eindruck bekommen. --Seidl 20:11, 8. Jun 2005 (CEST)

gibt es quellen zu der these, dass 50.1 % für eine annahme nicht reicht? Taugenichts 23:56, 24. Sep 2006 (CEST)

Sei so gut und lies auch, was im Artikel nach den 50,1 % steht. --Seidl 18:27, 26. Sep 2006 (CEST)

danke für die antwort - ich will nicht pingelig wirken (von mir aus kann man den abschnitt so belassen, schliesslich zweifelt niemand an der aussage). ich dachte nur, dass wenn im text steht, dass "man" berechnet hat, dass dann auch stehen sollte, wer dieses "man" war. einen "beweis" in form einer einzelnen abstimmung reicht da wohl nicht...aber eben nur eine kleinigkeit.Taugenichts 18:49, 26. Sep 2006 (CEST)

Neutralität des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Ich denke, den Artikel könnte man neutraler gestalten. Begriffe wie "notorische Neinsager..." bringen eine Meinung zum Ausdruck, die man vermeiden sollte, da es sich um ein Thema handelt, das - wenn überhaupt - immer mit einer gewissen Polemik diskutiert wird.

Weiter betrachte ich es als arithmetisch falsch zu behaupten, dass die doppelte Mehrheit bei Volksabstimmungen eine einfache Mehrheit zu Gunsten der Kantone entwertet. Obwohl es sich historisch betrachtet (also bezüglich der Entstehung) um einen Schutzmechanismus zu Gunsten der sog. bevölkerungsschwachen Kantone handelt, muss bei der Betrachtung der Auswirkungen gesagt sein, dass die Doppelte Mehrheit eine Hürde bedeutet, die sich zu Gunsten des Status-quo und gegen eine Veränderung auswirkt. Also kurz gesagt: Der Schutz der kleinen vor den Grossen ist nur eine Ursache. Die Auswirkung ist ganz allgemein eine Hürde gegen Neuerungen und zu Gunsten des bisherigen Zustandes.

Und die einfache Mehrheit, wie sie beim fakultativen Referendum hinreichend ist, ergibt sich nicht aus 50,1 Prozent sondern noch einfacher aus 50 Prozent der Stimmen plus eine einzige Stimme.

differenz staende/volksmehr[Quelltext bearbeiten]

hallo! es waere interessant, eine liste mit abstimmungenn zu haben, bei der eine vorlage zwar das volks, aber nicht das staendemehr erhielt (oder andersrum) --Philtime 21:27, 7. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Liste eidgenössischer Volksabstimmungen sollte dazu geeignet sein. --69.91.166.85 01:57, 17. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]
Weil ich ein netter Siech bin und gerade etwas zuviel Zeit habe, habe ich mich durch die obige Liste gekämpft und bin (übersehene Abstimmungen vorbehalten) zu folgendem Ergebniss gelangt:


1910: Initiative "Proporzwahl des Nationalrats": 47.5% ja, aber Ständemehr 12:10
1955: Initiative "Mieter- und Konsumentenschutz: 50.2% ja, aber Ständemehr 7:15
1957: Obl. Referendum zum Zivilschutzartikel: 48.1% ja, aber Ständemehr 14: 8
1970: Obl. Referendum zur Finanzordnung: 55.4% ja, aber Ständemehr 9:13
1973: Obl. Referendum zum Bildungswesen: 52.8% ja, aber Ständemehr 10.5:11.5
1975: Obl. Referendum zum Kulturartikel: 52.8% ja, aber Ständemehr 11:11
1983: Obl. Referendum zum Energieartikel: 50.9% ja, aber Ständemehr 11:12
1994: Obl. Referendum zum Kulturartikel: 51.0% ja, aber Ständemehr 11:12
1994: Obl. Referendum erleichterte Einbürgerung: 52.8% ja, aber Ständemehr 10:13
2002: Initiative "Gegen Aslyrechtsmissbrauch": 49.9% ja, aber Ständemehr 12.5:10.5
Vorlagen insgesamt: 10
Gescheitert am Volksmehr: 3
Gescheitert am Ständemehr: 7
Initiativen: 3 (2/1)
Obl. Referenden: 7 (1/6)
Grösstes Volksmehr bei ablehnendem Ständemehr: 55.4%
Grösstes Ständemehr bei ablehnendem Volksmehr: 14:8
Hoffe geholfen zu haben. --69.91.166.85 02:29, 17. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]
wow, super arbeit! korrektur::1975: "Obl. Referendum zum Konjunkturartikel: " --Philtime 11:58, 17. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Einleitung unverständlich[Quelltext bearbeiten]

Die Einleitung ist nicht verständlich. Sie erklärt zwar ausführlich, wie die Begriffe in anderen Landessprachen heissen und wo sie hingehören - aber nicht was sie bedeuten. Die Mehrheit der Stände bzw. die Mehrheit der Kantone ist keine verständliche Erklärung. Ist das sowas wie Bundesrat in DE? Gruss, --Markus (Diskussion) 10:38, 30. Nov. 2020 (CET)[Beantworten]

Da steht doch ausdrücklich "... zusätzlich zum Volksmehr (der Mehrheit der gültig abstimmenden Bürger) auch die Mehrheit der Stände (d. h. der Kantone)" - beide Begriffe werden also nachvollziehbar erklärt, scheint mir. Gestumblindi 11:53, 30. Nov. 2020 (CET)[Beantworten]
Für uns Schweizer ist zwar selbstverständlich, wie die "Mehrheit der Stände" zustande kommt. Aber für denjenigen, der das von aussen betrachtet, ist das tatsächlich nicht klar. Es wird zwar im Absatz "Ermittlung des Ständemehrs" erklärt, aber die Einleitung sollte aus sich selbst verständlich sein. Ich habe einen entsprechenden Satz beigefügt.--Graf1848 (Diskussion) 17:00, 30. Nov. 2020 (CET)[Beantworten]
Der Satz ist sicher sinnvoll, danke dafür. Gestumblindi 20:25, 30. Nov. 2020 (CET)[Beantworten]

«Absolute Mehrheit der Stimmenden» in schweizerischen Volksabstimmungen?[Quelltext bearbeiten]

Hier noch eine Erklärung, warum ich bei der Definition des Volksmehrs an zwei Stellen im Begriff «absolute Mehrheit der Stimmenden» das Adjektiv «absolut» gestrichen habe. Gibt es nur zwei mögliche Antworten auf eine Frage, so gibt es nur eine Form von Mehrheit; eine Differenzierung in «absolut», «relativ» und «einfach» macht keinen Sinn. Im Falle einer Volksabstimmung gibt es nun allerdings nicht nur Ja- und Nein-Stimmende. Auch wer einen leeren oder ungültigen Stimmzettel einlegt, ist im landläufigen Sprachgebrauch ein Stimmender. Im Falle von schweizerischen Volksabstimmungen von der Erfordernis einer «absoluten Mehrheit der Stimmenden» zu sprechen, wie das der Artikel bisher tat, ist falsch, weil die leeren und ungültigen Stimmen gemäss Definition im Bundesgesetz über die politischen Rechte nicht in Betracht fallen – was nicht selbstverständlich ist. Zwar verwendet der als Beleg angeführte Biaggini den Begriff «der (absoluten) Mehrheit». Er präzisiert aber, dass es um die «Mehrheit der gültigen Stimmen» geht. Damit ist seine Aussage zwar nicht falsch; die um «absolut» gesetzten Klammern deuten aber an, dass das Adjektiv unnötig ist.--Graf1848 (Diskussion) 14:32, 12. Nov. 2022 (CET)[Beantworten]

Vielen Dank für die Korrektur. --FWS AM (Diskussion) 16:41, 12. Nov. 2022 (CET)[Beantworten]