Diskussion:Von Finnland bis zum Schwarzen Meer

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Antemister in Abschnitt Führer, befiehl! Wir folgen dir!
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§ 86a StGB[Quelltext bearbeiten]

Die Annahme, das Lied falle unter § 86a StGB, ist eher fernliegend, denn es handelt sich - anders als z.B. das H.-Wessel-Lied und "Unsere Fahne flattert uns voran" - jedenfalls nicht um ein "Kennzeichen" einer ns. Organisation. Andere Normen mögen einschlägig sein. --CatoCensorius 21:11, 3. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Führer, befiehl! Wir folgen dir![Quelltext bearbeiten]

Stammt den dieser bekannte Ausspruch ürsprünglich aus dem Lied, oder wurde er nur übernommen?--Antemister 18:46, 9. Nov. 2011 (CET)Beantworten