Diskussion:Vorläufige Entscheidung

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von KadroFormagio in Abschnitt Begriffsabgrenzung
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Begriffsabgrenzung[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel bedarf meines Erachtens einer grundlegenden Überabeitung. Da die "Vorläufige Entscheidung" kein besonderes Konstrukt des SGB III bzw. des Sozialrechts ist, sondern in verschiedenen Rechtsgebieten gebräuchlich ist. Würde dazu demnächst mal einen Entwurf versuchen.

--KadroFormagio (Diskussion) 16:44, 20. Jan. 2021 (CET)Beantworten