Diskussion:Vorläufige Vollstreckbarkeit

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Markus Bärlocher in Abschnitt Verständlichkeit
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Verständlichkeit[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist leider in Juristen-Sprache formuliert. Da Wikipedia aber ein allgemeines Lexikon ist, wäre eine Umformulierung in allegemein verständliche Alltagssprache wünschenswert. Gruss, --Markus (Diskussion) 07:17, 27. Mai 2019 (CEST)Beantworten