Diskussion:Währungsreformen in Deutschland

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Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von 193.104.220.1 in Abschnitt Ungültigkeit
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Die Währungsreform 1957 in der Deutschen Demokratischen Republik[Quelltext bearbeiten]

Erfüllt eigentlich der im Text richtigerweise „Geldschnitt“ genannte Vorgang vom 13. Oktober 1957 die Kriterien einer Währungsreform? Formal fand doch nur ein Austausch der Banknoten statt, allerdings als Nacht-und-Nebel-Aktion, um vor allem das in West-Berlin gehandelte Geld abzuschöpfen. --Jkbw 23:54, 11. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Ungültigkeit[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht:

''RM-Münzen unterhalb einer Mark blieben noch länger in Umlauf, hatten aber nur noch ein Zehntel ihres Wertes. Das führte zu dem Kuriosum, dass die im Westen ungültig gewordenen in RM notierenden 50-Pfennig-Stücke von Kennern der Verhältnisse gesammelt und an die Verwandtschaft in der SBZ geschickt wurden, wo sie wenigstens noch fünf Pfennige in Deutscher Mark (der Deutschen Notenbank) wert waren.'' Das stimmt zwar hinsichtlch des Abflusses in den Osten, aber nicht bezogen auf den Wert. Die Münzen waren im Westen (in West-Berlin ebenso wie in den Westzonen) noch mit einem Zehntel ihres Wert gültig. Im Osten hingegen zum vollen Wert, teilweise noch bis Ende März 1950. Quelle: Helmut Kahn, Martin Pontzen, Michael H. Schöne, Karlheinz Walz: "Die Geschichte der Deutschen Mark", Regenstauf 2003, Seite 60f, 206f, 215f.193.104.220.1 14:53, 6. Nov. 2023 (CET)Beantworten