Diskussion:Währungsverfassung

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Neun-x in Abschnitt Euro-Raum ?
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Goldmünzen[Quelltext bearbeiten]

Was ist mit denen? Die haben einen Nennwert von i.d.R. 100€ und einen Metallwert von knapp 200€ (1/2 Unze Au).

Diese Münzen werden aber auch zum Metallwert verkauft, es sind deshalb reine Sammlerstücke, siehe Gedenkmünzen der BR Deutschland --Nightflyer 13:37, 26. Aug 2006 (CEST)

sicher? ich bin der meinung es seien offiziele zahlungsmittel, das ich zum aufgeprägten wert garantiert tauschen kann... (nicht signierter Beitrag von 91.6.36.118 (Diskussion) 21:41, 6. Jan. 2011 (CET)) Beantworten

Münzrecht, Umleitung nicht sinnvoll[Quelltext bearbeiten]

- umgeleitet auf Währungsverfassung? Das ist aber sehr weit hergeholt. Die Geldpolitik des HRR kennt keine Verfassung. --Weners (Diskussion) 20:16, 29. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Münzrecht ist nicht nur auf das HRR zugeschnitten, sondern ein allgemeines Recht. Da immer eine Währungsverfassung in irgendeiner Form vorlag, und wenn es eben nur Regalien waren wie beim HRR, kommt das hier rein. Münzregal bleibt ja weiterhin ein eigenständiger Artikel. --Dominik.Kuehl (Diskussion) 20:32, 29. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Weiter zur Umleitung[Quelltext bearbeiten]

Das waren die letzten Diskussionsbeiträge bei Wikipedia:Redundanz „Münzrecht/Münzregal“:

Münzrecht bezieht sich immer auf die (Währungs)Verfassung, die per Hoheitsgewalt festgelegt wird. Deshalb ist die Begrifflichkeit so Käse, da unpräzise Umgangssprache. Münzregal ist der historische Vorläufer, die Währungsverfassung die historisch nachfolgende Verfassung über die Währung, also die rechtliche Praxis. Deshalb verschoben. --Dominik.Kuehl (Diskussion) 14:17, 28. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Der Begriff „Münzrecht“ ist mit Sicherheit kein Käse, da er zum Beispiel hier: Heinz Fengler, Gerd Gierow, Willy Unger: transpress Lexikon Numismatik, Umschau, Berlin 1976 und hier: Friedrich von Schrötter (Hrsg.), mit N. Bauer, K. Regling, A. Suhle, R. Vasmer, J. Wilcke: Wörterbuch der Münzkunde, de Gruyter, Berlin 1970 (Nachdruck der Originalausgabe von 1930) erläutert ist. - Ist folglich aus diesen simplen Grund geklärt. Der Begriff bzw. beide Begriffe sind in erster Linie in der Numismatik gefragt, so wie das auch hier der Fall ist. Beide Begriffe sind heute in allgemeinen Nachschlagewerken (nichtnumismatische) eher selten. Die Zusammenfassung bzw. Vereinigung beider Begriffe wie sie zuerst von Benutzer Karsten 11 hier vorgeschlagen wurde, kann durchaus was bringen. „Münzrecht“ (eines der staatlichen Hoheitsrechte) als Begriff ist ohne Zweifel ein „echter“ Suchbegriff. --Weners (Diskussion) 19:24, 29. Jul. 2013 (CEST).Beantworten

Den Artikel Münzrecht gibt es jetzt nicht mehr, dafür die Umleitung von „Münzrecht“ auf „Währungsverfassung“ und die Frist zur Redundanz wurde nicht eingehalten. Stuss oder Zwecktheorie? „Währungsverfassung“ gehört auch nicht in die Kat. Numismatik. Ich habe wenig oder keinen Anteil an den Artikeln Münzrecht und Münzregal, bin nur zufällig darauf gestoßen. Wie sollte man jetzt verfahren? Alles retur wäre zunächst das Beste. --Weners (Diskussion) 13:57, 30. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Du hast Recht, dass die Kategorie nicht in diesen Artikel hineingehört. Wenn man gezielte Quellen für das jeweilige Münzrecht zum Zeitpunkt XYZ hat, kann man das hier in dem Artikel (auch unter einem Unterpunkt) darstellen. Das Münzrecht ist aber immer der Teil einer Währungsverfassung. Und Münzregal ist die Begrifflichkeit aus dem HRR, als man Regalien vergab. Nicht zu verwechseln ist es mit dem Prägerecht. Sollte irgendwann dieser Artikel "zu groß" werden, etwa weil das spezielle Münzrecht von hunderten von Jahren dargestellt würde, kann dieser Abschnitt wieder in einen eigenen Artikel. --Dominik.Kuehl (Diskussion) 16:42, 30. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Das kannst Du drehen und wenden wie Du willst, wenn vom Münzrecht die Rede ist, handelt es sich in der Regel um die Zeit des HRR. Und wenn dann „Münzrecht“ angeklickt wird und es erscheint „Währungsverfassung“ ist das falsch. Mal ganz simpel und frei von numismatischem Fachwissen betrachtet: Münzrecht als Lemma - siehe hier vorher - ist keinesfalls Käse wie Du behauptest. „Währungsverfassung“ steht in keinem mir bekannten Nachschlagewerk der Numismatik. Münzrecht ist jedoch ein Begriff im Bereich der Numismatik und ist hier nun auf das Lemma „Währungsverfassung“ gelenkt, welches also kein Schlagwort in mir bekannten numismatischen Nachschlagewerken ist und auch nicht in die Kat. Numismatik gehört. Zwecktheorie oder Käse? --Weners (Diskussion) 20:01, 30. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Es nicht korrekt, das Münzrecht mit dem HRR zu verbinden. Das Münzrecht ist ein Teil einer jeglichen Währungsverfassung. Ob die von 1844 in England, 1871 in Deutschen Reich oder später etliche Male anders. Diese Artikelversion ist weitestgehend unbelegt und ein potenzieller Löschkandidat. --Dominik.Kuehl (Diskussion) 20:19, 30. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Von „in der Zeit des HRR“ war die Rede und genanntes ist auch so. Bei „Links auf diese Seite“ ist zu sehen, dass sehr deutlich überwiegend „Währungsverfassung“ durch Weiterleitung von „Münzrecht“ bedient wird. In Stichproben angeklickt habe ich wie erwartet nichts gefunden, wo „Münzrecht“ mit „Währungsverfassung“ ersetzt werden könnte, ohne dass die Aussage falsch wird. Die ganze falsch gelaufene Aktion sollte zwingend rückgängig gemacht werden. Ich hoffe, es findet sich einer. --Weners (Diskussion) 19:55, 31. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Euro-Raum ?[Quelltext bearbeiten]

Wo findet der interessierte Leser was zu "europäische Währungsverfassung"  ? --Neun-x (Diskussion) 20:42, 11. Sep. 2017 (CEST)Beantworten