Diskussion:Würzburger Bund

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Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von Stijn Calle
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Ich habe mit Verweisungen nach Texte (CV, Aenania, Bavaria) klar gemacht das es einerseits seit 1856 ein Cartellverhältnis gegeben hat zwischen Aenania und Winfridia, und anderseits seit 1863 ein Korrespondenzverhältnis zwischen Aenania, Winfridia und Leseverein Berlin.

Zu dieses Korrespondenzverhältnis sind später mehrere Vereine und Verbindungen gestossen. Imzwischenzeit aber schlossen Aenania gleichzeitig ähnliche Cartellverhältnisse mit die Guestfalia und Austria.

Die Cartellverhältnisse der Verbindungen bestanden zur gleichen Zeit als die Korrespondenzverhältnisse der Verbindungen und Vereine.

Das Unterschied zwischen ein Korrespondenzverhältnis und ein Cartellverhältnis hat nichts mit die Prinzipien religio oder scientia zu machen. Auf Grund diese gemeinsame Prinzipien wurden einmal pro Semester Berichte ausgetausch, und dürfte Mitglieder gegenseitig an Veranstaltungen teilnehmen. Aber sehr intensives Briefverkehr was vorgesehen bei die Verbindungen, und das Recht ohne Einschränkungen Mitglied zu werden bei eine andere Cartellverbindung. Bei die Lesevereine, die teilweise nicht nur Studenten aufnahmen, war Mitgliedschaft in einer Verbindung nicht bedingungslos.

Einmal das grosse Korrespondenzverhältniss gescheitert ist 1865, hat sich das Cartellverhältniss von 1856 alleine weiter entwickelt mit neue Verbindungen (CV). Die Vereine haben sich dann zusammengeschlossen in ein eigenes Kartellverhältnis. Diese beide C/Kartellverhältnisse haben nebeneinander bestanden. Man könnte anbringen, der EKV sei eine moderne und aktuelle Versuch ein neuer Würzburger Bund zu gründen. Mehr als ein Korrespondenzverhältniss ist nicht in die Statuten zu erkennen, als dieses schon erkennbar ist. Vielleicht ist der EKV nog weniger als ein Korrespondenzverhältnis, als nur eine Arbeitsgemeinschaft (weil Damen, Pennaler und nicht-katholiken auch miteinbezogen werden, was damals im Würzburger Bund nicht der Fall war).

Es ist aber klar das den Anfang des Cartellverhältniss historisch in 1856 liegt. Und das den Anfang des Korrespondenzverhältniss in 1863 liegt. Nur nach dem Scheiteren dieses Korrespondenzverhältniss hat sich ein neues Kartellverhältniss gebildet. Der KV kann seine Existenz dann auch zurückfürhen auf 1863 (erste Versuch zwischen Vereine sich zu sammeln), oder 1853 (Gründung des älteste Verein). Das ist aber KV-Sache.

Gründungmythen sind aber nicht applikabel auf das Entstehen das Cartellverbandes. Die Gründung is, von 1856 an, wesentlich ein Cartellverhältnis gewesen, und nicht ein Korrespondenzverhältnis, wie im Würzburger Bund. Es gab also 2 Jahre lang 2 unterschiedliche Verhältnisse: ein Korrespondenzverhältnis der Vereine und Verbindungen und zur gleichen Zeit ein Cartellverhältniss der Verbindungen. Nur das Korrespondenzverhältniss ist gescheiter. Nicht das Cartellverhältnis Stijn Calle 20:15, 10. Mai 2006 (CEST)Beantworten