Diskussion:Waffengebrauchsgesetz 1969

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Der Polizist in Abschnitt Hinweis
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Hinweis[Quelltext bearbeiten]

Bitte den dritten Unterpunkt im Abschnitt "lenbensgefährdender Waffengebrauch" überprüfen, da scheint mir der Schachtelsatz etwas verunglückt und nicht ganz stimmig. --DiRit 22:44, 19. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Du meinst den "gefährlichen Angriff"? Nun, dieser Satz ist quasi Gesetzestext... Juristendeutsch halt... bin da jetzt etwas überfragt, wie ich diesen Satz umformulieren sollte, ohne den Sinn zu verändern... Man könnte natürlich versuchen, ihn auf mehrere Sätze aufzuteilen, aber ob das wirklich die Verständlichkeit fördert?--Der Polizist 11:26, 20. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Nein, ich meinte das hier: zur Erzwingung der Festnahme oder Verhinderung des Entkommens einer Person, die einer gerichtlich strafbaren Handlung, die nur vorsätzlich begangen werden kann und mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist, überwiesen oder dringend verdächtig ist, das für sich allein oder in Verbindung mit ihrem Verhalten bei der Festnahme oder Entweichung sie als einen für die Sicherheit des Staates, der Person oder des Eigentums allgemein gefährlichen Menschen kennzeichnet. Die Formulierung "die einer strafbaren Handlung überwiesen ist" war mit nicht bekannt, gemeint ist damit offenbar, was man in Deutschland "überführt" nennen würde. Auch der spätere Anschluss "das für sich allein..." war mit nicht klar, ich hätte das wohl ausgedrückt: "was für sich allein...". Aber ich habe inzwischen gesehen, dass der ganze Abschnitt eine wörtliche Wiedergabe des Gesetzes darstellt. Insoweit liegt natürlich eine Umformulierung nicht nahe. Man sieht daran, dass die Rechtssprache in verschiedenen Ländern durchaus stärkere Abweichungen aufweisen kann, als es die allgemeine Sprache vermuten lässt. --DiRit 20:19, 20. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Tja, Juristendeutsch ist immer sehr kreativ, besonders in Österreich. Abgesehen davon freut es mich, dass sich jemand für den Artikel interessiert. --Der Polizist 12:31, 22. Apr. 2010 (CEST)Beantworten