Diskussion:Waffenruhe

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 2001:A61:2B09:B901:B1AC:46D7:F096:74FC in Abschnitt Rechtslage, Belege
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Rechtslage, Belege[Quelltext bearbeiten]

Wenn schon großspurig unter Wehrrecht und Kriegsvölkerrecht kategorisiert, sollten sich doch dementsprechende Belege zu dem recht vage definierten oder formulierten Lemma finden lassen--in dubio Zweifel? 19:04, 23. Feb. 2015 (CET)Beantworten

was hat eine Waffenruhe bitte mit "Wehrrecht" zu tun ? Es gibt das Wehrrecht, so man es denn so nennen soll oder will, von Staaten. Deutsches, Französisches, Amerikanisches usw. Regelt also die Rechtsverhältnisse innerhalb bewaffneter Macht des Staates. Oder auch zivil-militärische Beziehungen in einem Staat (Wehrpflichtrecht usw.). Ist also etwas staats-internes, oder ? Davon zu unterscheiden das Völkerrecht, der Versuch also, so etwas wie "Recht" zwischen höchsten Gewalten herzustellen. --2001:A61:2B09:B901:B1AC:46D7:F096:74FC 13:53, 8. Mär. 2020 (CET)Beantworten