Diskussion:Wahl des deutschen Bundespräsidenten 1954

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von H-stt in Abschnitt Kasten
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Hier steht, dass Karl Dönitz bei der Wahl angetreten sei. Das halte ich für etwas abwegig, da Dönitz zu der Zeit noch in Haft war. Oder handelt es sich um eine andere Person mit dem selben Namen?

Man müßte mal nachforschen, wie bei dieser Wahl die konkreten Abstimmungsmodalitäten waren. Möglicherweise konnte man, anstatt seine Stimme den vorgeschlagenen Kandidaten Heuss und Weber zu geben, auch einen anderen Namen auf dem Stimmzettel vermerken. So würden sich auch die vielen Einzelstimmen erklären lassen.--AlexF 14:36, 9. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Scheint so gewesen zu sein, siehe auch hier [1]--AlexF 23:06, 9. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Adenauer?[Quelltext bearbeiten]

Was mich zu der Frage bringt... Hätte Adenauer tatsächlich gewählt werden können? Obwohl der Bundeskanzler war? Wäre das rechtlich zulässig gewesen, dass ein Bundeskanzler auch Bundespräsident wird (ich glaube nicht). Wer hätte seinen Posten als Bundeskanzler übernommen? Gäbe es eine Neuwahl? (nicht signierter Beitrag von 2A02:2028:147:E4C1:3436:6F8A:1114:2013 (Diskussion | Beiträge) 09:21, 28. Aug. 2013 (CEST))Beantworten

Ja klar! Genau so wie in der Wahl des deutschen Bundespräsidenten 1974 Walter Scheel als amtierender Vizekanzler und Außenminister gewählt werden konnte und in der Wahl des deutschen Bundespräsidenten 2010 Christian Wulff als amtierender MP von Niedersachsen. Mit Rücksicht auf Art. 55 Abs. 1 GG legte Wulff dieses Amt nieder, bevor er die Annahme seiner Wahl zum Bundespräsidenten erklärte. Scheel gehörte dem Kabinett Schmidt I, das am folgenden Tag berufen wurde, nicht mehr an. --Vsop (Diskussion) 11:27, 28. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Fehlende Stimmen![Quelltext bearbeiten]

Ich stelle fest, dass da irgendwie 129 Stimmen fehlen! Was ist mit denen? --Maxl 15:57, 1. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Diese wurden offenbar einfach nicht abgegeben. --AlexF 17:48, 21. Jan. 2008 (CET)Beantworten


Ich halte es für ungünstig, den Artikel als gesichtet zu markieren, wenn man sich nicht die Mühe macht, die Stimmenzahlen anhand von Quellenangaben zu verifizieren. --AlexF 13:41, 15. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Revert wg. Adenauer-Foto[Quelltext bearbeiten]

Bei der letzten Änderung wurde bei Adenauer das Foto (Datei:Bundesarchiv_B_145_Bild-F078072-0004,_Konrad_Adenauer.jpg) durch folgendes Foto ersetzt: Datei:Bundesarchiv B 145 Bild-F, Konrad Adenauer.jpg – bei mir erscheint hier ein Rotlink, d.h. die Datei scheint nicht zu existieren. Ich habe den ändernden Benutzer daraufhin angesprochen und nachgefragt, eine Rückmeldung erfolgte leider nicht. Daher werde ich die Änderung nun zurücksetzen. --Rapober 09:41, 8. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Kandidat Weber[Quelltext bearbeiten]

Lt. Tabelle wurde Weber von der KPD vorgeschlagen. Bei den Bildern ist Heuss hingegen als einziger offizieller Kandidat in kursiv gesetzt. Dies erscheint mir widersprüchlich. Falls Weber mit der Unterstützung der KPD antrat, sollte er auch als offizieller Kandidat gelten. --Vertigo Man-iac 23:29, 19. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Es hatte schon in dem Artikel gestanden, dass Weber nicht "mit der Unterstützung der KPD antrat", sondern von der KPD ohne seine Zustimmung vorgeschlagen wurde. Meine Überarbeitung, die überflüssige Bilder und die unglückliche Bezeichnung "offizieller Kandidat" entfernte, macht das hoffentlich unübersehbar. --Vsop 08:30, 25. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Bundesrepublik Deutschland - BRD - Bundesrepublik[Quelltext bearbeiten]

Hiermit möchte ich Meinungen anderer einholen, um möglichst einem Edit-War vorzubeugen. Es geht um die eventuell akzeptable Abkürzung des offiziellen Namens des Staates Deutschland. Oder um die gänzliche Streichung der Kurzformen und nur das Benutzen der offiziellen Bezeichnung. Näheres siehe Historie der letzte 5 Tage.--Wilske 20:48, 5. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Eigentlich geht es nicht um die "eventuell akzeptable Abkürzung" BRD, sondern nur darum, dass es überflüssig und keine Verbesserung des Artikels ist, wenn Wilske Bundesrepublik Deutschland durch Bundesrepublik Deutschland (BRD) ersetzt und bei der zweiten Erwähnung der Bundesrepublik dieses Wort durch BRD. Es mag Fälle geben, wo es zweckmäßig sein kann, die ja keineswegs unumstrittenen Abkürzung BRD zu gebrauchen. Hier ist das aber gewiss nicht der Fall. Gründe für die Änderung des Artikels, die Wilske nicht vor 5 Tagen, sondern erstmals gestern 4. August 2010, 20:38 Uhr vornahm, bringt er auch gar nicht vor. Warum er dazu auffordert, die Versionsgeschichte der letzten fünf Tage zu betrachten, ist sein Geheimnis. Will er uns die Zeit stehlen? --Vsop 21:18, 5. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
+1 zu Vsop. "BRD" ist im Fließtext keine akzeptable Abkürzung. Sie wird allenfalls in Tabellen gebraucht, und dort im enzyklopädischen Kontext eher selten. Dass das Kürzel in den Jahren der Deutschen Teilung von der DDR propagandistisch missbraucht wurde, steht hierbei außer Frage. Gerade vor diesem Hintergrund brauchen wir nicht auf nicht konsentierte Schreibweisen zurückgreifen, sondern man schreibt im Wiederholungsfall einfach kurz "die Bundesrepublik". Da braucht es keine Diskussion drüber, weil diese Handhabe im wissenschaftlichen Diskurs überall gang und gäbe ist. Ebenfalls ist der Vorwurf, man gebrauche dann einen westdeutschen Ausdruck, völlig unbegründet und haltlos. Würde man wirklich die damalige bundesdeutsche amtliche Kurzschreibweise benutzen wollen, so müsste man "B.Rep Dtld." oder "BRep. Dtschld." schreiben. --Benatrevqre …?! 12:02, 6. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Amtszeit[Quelltext bearbeiten]

https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wahl_des_deutschen_Bundespr%C3%A4sidenten_1954&diff=163789520&oldid=163788802

Zurecht hat Benutzer:H-stt revertiert, aber nicht, weil die Behauptung, „die zweite Amtszeit von Bundespräsident Heuss begann - ohne erneute Vereidigung - am 15. September 1954“, etwa in den Artikel Heuss gehörte, sondern weil sie schlicht falsch ist. Heuss war am 12. September 1949 für eine Amtszeit von fünf Jahren (Art. 54 GG Abs. 2) gewählt worden und leistete noch am selben Tag gemäß Art. 56 GG „bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates“ den Amtseid. Die Amtszeit endete gem. § 187 Abs. 1, 188 BGB mit dem Ablauf des 12. September 1954. Da Heuss bereits am 17. Juli 1954 wiedergewählt worden war, schloss sich seine zweite Amtszeit nahtlos mit dem 13. September 1954 an die erste an. Sie endete gem. §§ 187 Abs. 2, 188 BGB mit dem 12. September 1959. Spezial:Beiträge/77.7.176.155 irrt, wenn er - ohne dies zu begründen - meint, Heuss' zweite Amtszeit habe erst am 15. September 1954 begonnen und die erste Amtszeit deshalb bis 15. September 1954 gedauert. --Vsop (Diskussion) 06:43, 21. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Kasten[Quelltext bearbeiten]

Ich habe zu wiederholten Mal diverse komische Kästen aus der Einleitung dieses Artikels entfernt. Die braucht kein Mensch, die harten Daten stehen längst da und der Artikel ist nicht so lang, dass man sie nicht finden könnte. Grüße --h-stt !? 15:53, 21. Nov. 2017 (CET)Beantworten