Diskussion:Wahl zur Verfassunggebenden Landesversammlung in Baden-Württemberg 1952

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Haigst-Mann in Abschnitt Dieser Hinweis muss noch in den "Text"
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Widerspruch[Quelltext bearbeiten]

Laut diesem Artikel führte die Wahl zu folgenden Regierungen.

„Alle Parteien außer der CDU bildeten eine Regierungskoalition unter Ministerpräsident Reinhold Maier (FDP). Nach dem 30. September 1953 wurde unter Ministerpräsident Gebhard Müller (CDU) eine Allparteienkoalition gebildet.“

Laut Artikel Kabinett Maier (Baden-Württemberg) und Kabinett Müller I (Baden-Württemberg) war aber die KPD (obwohl laut Wahlergebnis in diesem Artikel hier im Landtag vertreten) jeweils nicht an der Regierung beteiligt. Ich bitte um Aufklärung und Beseitung dieses Widerspruchs. --DF5GO 17:28, 25. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

Nach mir vorliegenden Quellen war die KPD jeweils aussen vor.--ElTres (Diskussion) 14:25, 26. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

Wahlrecht; BHE/DG[Quelltext bearbeiten]

Kann jemand etwas zum Wahlrecht sagen? Wieso traten BHE und DG in drei verschiedenen Formationen an?--ElTres (Diskussion) 14:25, 26. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

Dieser Hinweis muss noch in den "Text"[Quelltext bearbeiten]

Das Lemma ist zwar trickreich ausgedacht, aber .... (?!) Sagen wir es so:

  • Wahl zur Verfassunggebenden Landesversammlung in Baden-Württemberg 1952

Es ist zu beachten, dass der Titel Wahl zur ... 1952 irreführend ist bzw. verschiedene Dinge in einem Ausdruck zusammenfasst:

  • Zum Termin der Wahl war die Länderfusion beschlossene Sache. Daher wurde eine verfassung(s)gebenden Landesversammlung gewählt, das neu zu schaffende Land hatte aber noch keinen Namen („Südweststaat“)
  • Die Landesversammlung schuf nicht nur die Verfassung und gab dem Land den Namen Baden-Württemberg, sie bestimmte außerdem noch, dass sie als Landtag weiterarbeitete (bis 1956).

--Haigst-Mann (Diskussion) 15:22, 27. Sep. 2013 (CEST)Beantworten