Diskussion:Wahlarzt (Österreich)

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Cantakukuruz in Abschnitt „Rückerstattung“
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„Rückerstattung“[Quelltext bearbeiten]

Die „Rückerstattung“ ist ein besonders im austriakischen Bürokratendeutsch gebrauchtes pleonastisches Unwort, genauso wie die „Rückantwort“ (Antwort reicht nicht) oder das „Rückstorno“: Storno ist die Rücknahme eines Geschäfts, das Rückstorno also die Rückrücknahme - wurde der Kauf jetzt also zurückgenommen oder nicht? Die Erstattung einer finanziellen Leistung ist für den Zahlenden eine Rückzahlung, die Rückerstattung also eine Rückrückzahlung. Wenn das Wort nicht gesetzlich definiert ist, sollte man das überflüssige „Rück-“ löschen.--Cantakukuruz (Diskussion) 11:56, 22. Jun. 2019 (CEST)Beantworten