Diskussion:Wahlfeststellung

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 77.0.255.10 in Abschnitt sinnstiftendes Wort fehlt
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Mord und Totschlag[Quelltext bearbeiten]

Zitat: Heute wendet der BGH die Wahlfeststellung zurückhaltend an - sehe ich zumindest bei Mord und Totschlag nicht so. Wenn die Tötungshandlung nachgewiesen wird, aber nicht klar ist, ob ein Mordmerkmal erfüllt ist, wird normalerweise wegen Totschlags verurteilt. Oder handelt es sich dabei nicht um eine Wahlfeststellung? --Gruß, Constructor 19:27, 12. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Nein, das ist keine Wahlfeststellung. Denn Mord setzt den Totschlag voraus - baut auf ihm auf (Qualifikation). Die Rechstsprechung sieht das zwar anders, aber auch nach ihr enthält der Mord inhaltlich einen Totschlag.
Mord und Totschlag stehen auch als selbstständige Delikte in einem normativ-ethischen Stufenverhältnis. Normativ sieht man das schon am Strafrahmen, der eine beginnt wo der andere nie hinkommt - also völlig getrennt. Sind daher nicht vergleichbar, ergo keine Wahlfestellung. --188.103.129.103 09:41, 12. Nov. 2014 (CET)Beantworten

sinnstiftendes Wort fehlt[Quelltext bearbeiten]

Im Bereich Schweiz fehlt ein sinnvolles Wort in dem Satz

"Dabei wird zwischen Spezialität (z. B. Arts. 114 zu 111 StGB), Konsumtion (z. B. Arts. 190 zu 123 StGB), Subsidiarität (z. B. Arts. 128 zu 111 StGB), Alternativität (z. B. Arts. 188 und 192 StGB), sowie mitbestrafte Vor- oder Nachtat (z. B. bewusstlos schlagen, um nachher zu töten)." .

Ich bin kein Schweizer Jurist, weshalb ich mir nicht anmaße es selbst (evtl. falsch) zu verändern.

Mit freundlichen Grüßen 77.0.255.10 21:54, 27. Jan. 2020 (CET)Beantworten