Diskussion:Wahlkabine

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Einemnet in Abschnitt Dokumentenechtes Schreibgerät
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Dokumentenechtes Schreibgerät[Quelltext bearbeiten]

In der dt. Bundeswahlordnung finde ich nur diesen Hinweis: In der Wahlzelle soll ein Schreibstift bereitliegen. BWO § 50 (2) - die dokumentenechtheit scheint also nicht allgemein vorgeschrieben zu sein. Ich ändere diesen Teil im Artikel entsprechend. --Einemnet 11:21, 19. Mai 2008 (CEST)Beantworten