Diskussion:Wahllokal

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Hogü-456 in Abschnitt Abstimmungszeit in der Schweiz
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'aufgrund der Verwendung von Wahlcomputern'[Quelltext bearbeiten]

Da steht: 'Eine öffentliche Stimmauszählung findet aber zunehmend aufgrund der Verwendung von Wahlcomputern nicht mehr statt.' Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes sind der verwendung von Wahlcomputern fürsd erste mal enge Grenzen gesetzt. In Deutschland ist bis auf weiteres der Einsatz von Wahlcomputern gestoppt. Damit sollte dieser Satz ersatzlos raus. --92.226.143.90 02:49, 22. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Hast du recht, ich antworte dir einfach mal. Ist inzwischen draußen. Hogü-456 (Diskussion) 16:04, 26. Okt. 2015 (CET)Beantworten

Abstimmungszeit in der Schweiz[Quelltext bearbeiten]

Beträgt diese wirklich nur 2 Stunden?--SFfmL (Diskussion) 16:03, 22. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Wurde inzwischen umformuliert. Hogü-456 (Diskussion) 16:05, 26. Okt. 2015 (CET)Beantworten