Diskussion:Wahlrecht in den deutschen Einzelstaaten bis 1918

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Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von Automobilia8545 in Abschnitt Sachsen-Coburg-Gotha
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Sachsen-Coburg-Gotha[Quelltext bearbeiten]

Kleine Anmerkung: Sachsen-Coburg-Gotha gab es erst ab 1826, vorher gab es Sachsen-Coburg und Sachsen-Gotha-Altenburg. Die Verfassung von 1821 war diejenige Coburgs. – Übrigens: Toller Artikel, danke! Gruss, --Freigut (Diskussion) 19:30, 1. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Habe das nun justiert. --Freigut (Diskussion) 07:10, 3. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Zu Verfassung in Preußen seit 1848":

"Weil sie ohne Vereinbarung mit der Nationalversammlung zustande kam, nennt man sie die oktroyierte Verfassung. Die erste stammte vom Dezember 1849 und beinhaltete noch das allgemeine Wahlrecht der Nationalversammlung. Doch im April 1849 wurde dies wieder abgeschafft, wonach das Wahlrecht zwar allgemein, aber ungleich war." Frage: Wie kann eine Verfassung vom Dezember 1849 stammende Verfassung im April 1849 wieder abgeschafft werden??? --Automobilia8545 (Diskussion) 09:52, 30. Sep. 2023 (CEST)Beantworten