Diskussion:Wappen Mecklenburg-Vorpommerns

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Rosenzweig in Abschnitt Kleines Landessiegel
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Wappen Mecklenburg-Vorpommern[Quelltext bearbeiten]

M.E. ist es wichtig im Artikel nicht nur zu betonen, dass Mecklenburg-Vorpommern zwei Wappen führt und deren Ausprägung. Vielmehr ist es auch interessant und wissenswert darauf hingeweisen, dass sie sich auch in ihrer Verwendung unterscheiden. Wird das große viergeteilte Wappen nur vom Landtag und den oberen Landesbehörden verwandt, tragen die unteren Landesbehörden das zweigeteilte kleine Wappen. Ich verweise auf Landesportal M-V Wappen. --Spinne2000 21:20, 16. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Einverstanden, bei Wappen Baden-Württembergs steht das ja auch drin. Gruß -- Rosenzweig δ 22:41, 16. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Ich habe den Satz mit der Wappenverwendung hinzugefügt incl. der zugehörigen Referenz. Vielen Dank für den Hinweis auf die Seite Wappen BW. Gruß --Spinne2000 20:32, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Kleines Landessiegel[Quelltext bearbeiten]

Sollte nicht auch darauf hingewiesen werden, daß die Wappen der Landesteile - also der mecklenburgische Stierkopf oder der pommersche Greif - jeweils für sich ebenfalls noch als Hoheitszeichen verwendet werden? Nämlich in den kleinen Landessiegeln, die namentlich von Gemeinden und Kreisen ohne eigenes Wappen, von Ämtern und kommunalen Zweckverbänden geführt werden. Auszug aus der Landesverordnung über die Führung der Landeswappen, der Landessiegel, der Amtsschilder und der Standarten (Hoheitszeichenverordnung - HzVO M-V)in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 1997, Paragraph 6:

(1) Das kleine Landessiegel zeigt in einem runden Feld das Wappenbild des jeweiligen Landesteils, einen hersehenden Stierkopf mit abgerissenem Halsfell und Krone als Wappenbild Mecklenburgs oder einen aufgerichteten Greifen mit aufgeworfenem Schweif als Wappenbild Vorpommerns, ohne Schild und eine Umschrift, die die siegelführende Stelle angibt. ...

(2) Das kleine Landessiegel führen: 1. die Gemeinden und Landkreise, die kein eigenes Wappen führen, 2. die Ämter, 3. die kommunalen Zweckverbände und sonstigen kommunalen Zusammenschlüsse, soweit sie Hoheitsaufgaben wahrnehmen, 4. die staatlich anerkannten und die staatlich eingerichteten Gütestellen, wenn durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist.

(3) Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen und nicht zur Führung des kleinen Landeswappens berechtigt sind, können das kleine Landessiegel verwenden.

(4) Gemeinden und Landkreise im Landesteil Mecklenburg führen das kleine Landessiegel mit dem Wappenbild des Landesteils Mecklenburg, einem hersehenden Stierkopf mit abgerissenem Halsfell und Krone. Gemeinden und Landkreise im Landesteil Vorpommern führen das kleine Landessiegel mit dem Wappenbild des Landesteils Vorpommern, einem aufgerichteten Greifen mit aufgeworfenem Schweif. Ist eine eindeutige Zuordnung nach Satz 1 oder 2 nicht gegeben, so bestimmt der Bürgermeister für die Gemeinde und der Landrat für den Landkreis, welches der beiden Wappenbilder im kleinen Landessiegel geführt wird. Die übrigen zur Führung des kleinen Landessiegels Berechtigten führen im kleinen Landessiegel das Wappenbild des Landesteils, in dem die siegelführende Stelle ihren Sitz hat.

Wortlaut dieser Verordnung: http://mv.juris.de/mv/gesamt/HoheitsZV_MV.htm . --91.9.104.134 14:51, 7. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Halte ich für sinnvoll. Kannst du einen Absatz dazu in den Artikel einbauen? Gruß -- Rosenzweig δ 17:09, 7. Feb. 2011 (CET)Beantworten