Diskussion:Wappenschwindel

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von Skjölding in Abschnitt Angebliche Strafbarkeit der Wappennutzung
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Dies ist der 530.000. Artikel der deutschsprachigen Wikipedia.

Angebliche Strafbarkeit der Wappennutzung[Quelltext bearbeiten]

Es wird immer starkes Geschütz aufgefahren, wenn es um "unberechtigte Wappennutzung" geht. Hier auch. Da ist dann schnell von Betrug die Rede und Klagen. In die Welt gesetzt wird dieser Irrtum nicht zuletzt durch heraldische Unternehmen, deren Geschäftsmodell es ist, dem Kunden zu suggerieren, nur mit einem teuer bezahlten, neu gestalteten Wappen habe er Rechtssicherheit. Das ist an sich nicht falsch, aber eben auch nicht richtig. Es gibt keine eindeutige Gesetzgebung zum Wappen, sondern es gilt eben nur analog zum §12 BGB, dem Namensschutz. Und der greift eben nur, wenn die Gefahr besteht, dass durch eine Wappennutzung eine Verwechslung mit einer anderen Person passiert. Bei historischen Wappen ist das unsinnig. Die Einmaligkeit von Wappen an sich ein Märchen, bzw. rechtlich unbedenklich, wenn die Wappen historisch sind (Die Einzigartigkeit eines Wappens war stets Ideal und Prinzip; aber zu keiner Zeit gab es eine allumfassende Wappenpublikation, die das ermöglichen würde; noch heute sind schätzungsweise 2/3 aller jemals geführten Wappen nicht oder nicht einschlägig publiziert). Wenn zwei Müller heißen, vielleicht sogar noch mit dem gleichen Vornamen, kann auch nicht der eine Müller dem anderen seinen Namen verbieten. Ich habe mal einen Rechtsfall eingefügt. Hier klagt eine Stadt gegen eine gewerbliche Zeitung. Das ist eine andere Dimension. Wir haben einen eindeutigen, ja einmaligen Nutzungsberechtigten und wir haben einen greifbaren, begründeten Interessenkonflikt. Liegen diese Faktoren nicht vor, würde eine Klage vermutlich ins Leere laufen. Außerdem muss der Nutzungsberechtigte auch klagen, sonst passiert nichts. "Betrug" ist es dann noch viel weniger. Dazu müsste eine bewusste Täuschungsabsicht vorliegen. Es gibt daher logischerweise kaum Rechtsfälle, weil es nur selten wirklich was zu klagen gibt. Wenn einer irgendein historisches Wappen auf sein Hemd sticken lässt, kann in der Regel kein Mensch was dagegen unternehmen, selbst wenn er mit dem Wappen wirklich nichts zu tun hat. Auch ist vieles rechtlich überhaupt nicht definiert. Gilt der Schutz analog Namensrecht, dann ist z.B. fragwürdig, ob eine Weitergabe nur im Mannesstamm erfolgen kann, weil das eben für Nachnamen nicht gilt. (Es gibt daher folgerichtig auch heraldische Interessengruppen, die das ausschließliche Mannesstammprinzip ablehnen.) Auch die Bindung eines Namens an ein Wappen ist viel behauptet worden, aber nicht durch eine Rechtsquelle begründet. Es ist vieles nicht klar und es dürfte eine Klage daher meist schwierig werden. Ich kenne noch einen Fall aus dem Hochadel, wo ein Nachkomme eines ehemals regierenden Hauses erfolgreich auf Unterlassung (merke, nicht Betrug!) gegen ein Unternehmen klagte, was das Familienwappen dieses Herrn für Tourismusartikel nutzen wollte. Dabei muss man aber bedenken, dass die Person sehr bekannt ist, dass Wappen ebenfalls sehr bekannt und durch den Vertrieb von wohl inhaltlich nicht gewünschten Tourismusartikeln in einem vorherigen Wirkungsort der Familie (Schloss) ein belegbarer Interessenkonflikt bestand. Sprich, der Kläger hat in diesem Fall glaubhaft machen können, dass die Gefahr besteht, jemand könnte annehmen, diese Artikel wären in seinem Namen entstanden. Sorry, einem unbekannten Max Muster dürfte das kaum gelingen. Und Betrug wird es wohl auch kaum werden. Denn eher wird einem online eine Identität geklaut oder eine Unterschrift gefälscht, als das jemand ernsthaft mit einem Wappen versuchen würde, sich als jemand anderes auszugeben. Klar. Wer sich ein neues Wappen in einer Wappenrolle eintragen lässt, hat einen klar bestimmbaren Nutzerkreis für das Wappen hinterlegt, hat die Urheberrechte, ist durch Publikation damit verbunden. Alles chicque. Aber praktisch dürfte das kaum je relevant werden. --Skjölding (Diskussion) 17:41, 12. Mär. 2024 (CET)Beantworten