Diskussion:Warensendung

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Cmdr.bond in Abschnitt Briefgeheimnis
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Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel Büchersendung behauptet wenigstens, eine allgemeine Dienstleistung zu beschreiben. Hier wird dagegen offenbar nur ein Deutsche-Post-Service beworben. --Eldred 12:57, 6. Feb 2006 (CET)

Von Werbung würde ich nicht gerade sprechen, dann dürfte es ja überhaupt keine Artikel mehr über bestimmte Autos, Lokomotiven, etc. geben. Wer etwas über andere Länder/Anbieter weiß, kann das ja gern ergänzen.--Mws.richter 19:16, 23. Feb 2006 (CET)

Habe den Artikel jetzt überarbeitet und die Preistabelle wieder reingenommen. Solange wegen des Monopols die meisten noch auf die DP AG angewiesen sind, finde ich diese Info nicht verkehrt und nützlich. Alternative wäre der Link? Mein Herzblut hängt da nicht dran, vielleicht hat noch ein anderer ne Meinung. Mehr über die Geschichte und Äquivalente im Ausland konnte ich nicht rausbekommen, gibt es hier keine Postfreaks?--
Mws.richter ⇔ bla, бла... 13:30, 4. Mär 2006 (CET)

Wie wäre es mal einfach Tabellen anderer Dienstleister (z.B. PIN AG) aufzunehmen. Die bieten auch Warensendungen in anderen Größen als Kompakt und Maxi an. (nicht signierter Beitrag von 79.223.31.4 (Diskussion) 20:13, 20. Jan. 2013 (CET))Beantworten

Siehe Diskussion:Büchersendung --Eldred 21:42, 4. Mär 2006 (CET)

'Warensendung' ist ein ganz allgemeiner Begriff und wird nicht nur von der Deutschen Post genutzt: https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/espresso/postsendungen-ins-ausland-kleiner-usb-stick-sorgt-fuer-grosse-verwirrung und https://www.post.ch/de/pakete-versenden/deklarieren-und-verzollen Da der Artikel aber einzig ein ehemaliges Produkt der Deutschen Post beschreibt, sollte eine Verschiebung nach Warensendung (Deutsche Post) in Betracht gezogen werden. --Fonero (Diskussion) 09:26, 25. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Und wieder Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Nicht nur, daß der Artikel 1:1 von der Post-Seite kopiert wurde, er ist nicht mal aktuell. So nicht... --Haberlon ?! 13:20, 10. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Ware != Brief[Quelltext bearbeiten]

Die Warensendung ist eine von der Deutschen Bundespost durch die Postordnung vom 1. August 1964 eingeführte Beförderungsart zu einem ermäßigten Porto gegenüber dem normalen Briefversand.

Der einleitende Satz scheint etwas unspezifisch zu sein. Ein Brief ist ein Brief und keine Ware. Wie kann (konnte) man denn dann Waren als Briefversand versenden, und wieso hat es ein ermäßigtes Porto als Konsequenz?

Danke, --Abdull 11:39, 14. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Was sollte jemanden daran hindern Ware in einen Brief zu packen - wenn, die Ware von den Abmessungen und Gewicht passt? Die Post kann das gar nicht kontrollieren, da es ein Briefgeheimnis gibt. Bei Warensendungen ist das anders. Eine Warensendung ist eben keine Briefsendung, es gibt kein Briefgeheimnis und es darf keine persönliche Nachricht enthalten sein.

Ich versuch mich mal an einer alternativen Formulierung, --Archandha (15:44, 14. Jun. 2009 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

laufzeit[Quelltext bearbeiten]

"Während Warensendungen in Briefformaten bereits am nächsten Werktag beim Empfänger eintreffen können, sind andererseits nicht selten deutlich längere Laufzeiten als die von der Deutschen Post angegebenen maximalen vier Tage festzustellen" --- wo ist da der quellennachweis ? malte (nicht signierter Beitrag von 84.143.1.135 (Diskussion) 12:35, 14. Jan. 2014 (CET))Beantworten

Historische Daten[Quelltext bearbeiten]

Wäre es nicht angemessen, auch frühere Tarife aufzuführen? --Manorainjan 20:18, 23. Dez. 2016 (CET)Beantworten

In einer Enzyklopädie: ja - in der Versionsgeschichte stößt man darauf. --WeiterWeg (Diskussion) 10:33, 9. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Ja, ich habe mal die Daten aus einer alten Broschüre der Deutschen Post von 2008 ergänzt. Stand: 06/2008, Mat.-Nr. 675-201-111. --Benutzer202010160808 (Diskussion) 10:47, 16. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Literatur[Quelltext bearbeiten]

Also das beisst sich doch. Laut Einleitung Die Warensendung ist eine von der Deutschen Bundespost durch die Postordnung vom 1. August 1964 eingeführte Beförderungsart. - die Literaturangabe ist aber von 1953. Kann ja Irgendwas nicht stimmen. Marcus Cyron Reden 16:04, 8. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Hinweis auf Warenbrief entfernt[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den letzten Satz "Für die Sendung von Waren ins Ausland bietet die Deutsche Post den Warenbrief International an, der sich an der klassischen Warensendung orientiert.[3]" entfernt, da er einfach falsch ist. Der Beleg war zudem falsch, da er bei der Post auf die Versandart "Warenpost" verlinkte, was wiederum etwas anderes ist. Aber auch die Warenpost International ist keine internationale Version der Warensendung.

Warenbrief International ist ein ganz normaler Brief bzw. ein ganz normales Einschreiben mit exakt denselben Transportwegen und Laufzeiten wie "normale" Briefe bzw. Einschreiben. Die einzigen Unterschiede sind, dass es Warenbriefe nur bis 500g gibt, sie eine Höhenbeschränkung von 3 cm haben, etwas günstiger sind und nicht in Filialen frankiert werden können (sondern nur im Online-Shop der Post und über die diversen Geschäftskunden-Frankier-Lösungen).

--Jim Raynor (Diskussion) 13:49, 28. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Warenpost ist nicht Warensendung[Quelltext bearbeiten]

Zum Produkt Warenpost:

national: https://www.deutschepost.de/de/w/warenpost.html

Zitat:

"In der Regel werden Ihre Sendungen schon am nächsten Tag zugestellt und dank der Sendungsverfolgung behalten Sie diese immer im Blick."

international: https://www.deutschepost.de/de/b/briefe-ins-ausland/warenpost-international.html

Zitat

Wahlweise mit elektronischer Sendungsverfolgung ("Tracked")

Es macht wenig Sinn, alles in einen Uralten Topf zu werfen und irgendetwas Unsinniges nur dem Glaube nach zu behaupten.--2003:F2:83CD:8A01:843B:1C20:6CAB:6191 23:49, 30. Mär. 2020 (CEST)Beantworten

Briefgeheimnis[Quelltext bearbeiten]

Eventuell wäre es interessant, anzumerken, dass der Schriftzug "BüWa" auf der Sendung der Post erlaubt, die Sendung zu Prüfzwecken zu öffnen. Faktisch gilt hiermit das Briefgeheimnis nicht mehr für diese Sendungen, das verschlossene Sendungen schützt. Vorher waren Bücher- und Warensendungen ja offen/öffnebar & wiederschließbar zu verschicken, da beim Verkleben eben das Briefgeheimnis gilt. --Cmdr.bond (Diskussion) 10:36, 8. Apr. 2024 (CEST)Beantworten