Diskussion:Wasserrecht

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Wasserrecht als individueller Rechtstitel[Quelltext bearbeiten]

Was ich in diesem Artikel vermisse, ist die Darstellung, was ein Wasserrecht ist. Es geht im Grunde nur darum, was das Wasserrecht ist. Ein Wasserrecht ist ein individueller Rechtstitel, in dem der Staat einer Person oder dem jeweiligen Eigentümer eines Grundstücks das Recht einräumt, aus einem Gewässer (auch dem Grundwasser) an einer bestimmten Stelle eine bestimmte Menge Wasser für einen bestimmten Zweck zu entnehmen, einzuleiten oder ein Gewässer bis zu einer bestimmten Höhe über NN aufzustauen, entweder für eine Stauanlage oder für den Betrieb einer Wassermühle. Solche Wasserrechte werden bei der Unteren Wasserbehörde in einem Wasserbuch registriert. Die Frage ist: kann man das hier integrieren oder sollte man einen eigenen Hauptartikel anlegen?-- Brühl 01:55, 24. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

Ein bestimmtes Wasserrecht ist ein Teil des Wasserrechts als Rechtsmaterie. Und der Artikel geht um die gesamte Rechtsmaterie. Ich werde daher meine Version wiederherstellen (die Gründe für meine Änderung sind übrigens unabhängig von dem Text hier ausreichend; bitte beim nächsten Mal erst meinen Bearbeitungkommentar lesen und nicht einfach mit einem pauschalen und in diesem Fall sinnfreien Hinweis auf die Disku zurücksetzen). In Deutschland heißen individuelle Wasserrechte "Erlaubnis" oder "Bewilligung". Das kann man im Abschnitt zu Deutschland unterbrinden, falls es dort nicht schon steht. --141.53.209.51 16:21, 29. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Es geht darum, dass der Begriff Wasserrecht eine zweite Bedeutungsebene hat, die Gegenstand einer Erlaubnis oder Bewilligung sein kann. Diese zwei Bedeutungen schon in der Einleitung hinlänglich zu differenzieren, wäre angebracht. Und das Entfernen von weiterführenden Links halte ich für verfehlt. Du kannst gerne meine Version bearbeiten, aber bitte ohne Informationsverlust. Deshalb, sei nicht ungehalten, erst noch mal einen revert. -- Brühl 16:35, 29. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Das war zu viel Spezielles in der Einleitung. Dort gehört soetwas nuneinmal nicht hin. In einem Artikel zu Obst schreibst du ja auch nichts zur Blütezeit von Äpfeln in der Einleitung. Und zur Differenzierung reiucht das, was ich dort habe stehenlassen aus. --141.53.209.51 16:50, 29. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Weißt Du, meine Zeit habe ich nicht gestohlen. Soll Dir Deine Änderung sichten wer will; ich mach's nicht. Du solltest Dir lieber Zeit nehmen, den Text zu bearbeiten, als ihn zu entfernen, gar noch weniger drin zu lassen als gestern war. -- Brühl 17:14, 29. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Ich könnte mich einloggen und ihn selbst sichten, aber es gab verschiedene Gründe, warum ich seit Monaten nicht mehr angemeldet in der WP unterwegs bin: u.a. wegen Leuten wie dir, die ganz offensichtlich entweder garkeine Ahnung von der Materie haben oder Halbwissen gepaart mit Lernresistenz, aber trotzdem in Artikeln rumwurschteln und nicht auf Leute wie mich hören, die Ahnung haben, frech werden und mit sinnlosen "Argumenten" sinnvolle Änderungen zurücksetzen und Leuten wie mir damit die Zeit stehlen. Kleiner Tipp: Kümmer dich lieber um Themengebiete, von denen du Ahnung hast, und lass meine Änderung von jemandem Sichten, der Ahnung von Wasserrecht hat. --141.53.209.51 18:38, 29. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Typischer Fall für WP:BKS: Jeder Artikel der Wikipedia soll nur einen Sachverhalt (Begriff) behandeln. Es gibt auch noch eine andere Form von "Wasserrechten" - die wasserbezogenen Grunddienstbarkeiten nach bürgerlichem Recht. Übrigens gewährt die deutsche Erlaubnis KEIN Recht - kann also auch kein "Wasserrecht" sein.--Havs 23:58, 18. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

Inhalt der Wasserrechte[Quelltext bearbeiten]

Geschichte
Hier wäre interessant, wie man früher darüber dachte, wem unser Wasser gehört, und wie man das geregelt hatte.
Gegenwart
Hier wäre interessant, wie man heute darüber denkt, wem unser Wasser gehört, und wie man das heute regelt.
Wie das in unterschiedlichen Staaten, Kulturen, Religionen geregelt ist.
Welche Folgen das für die Menschen und die Natur hat.

Gruss, --Markus (Diskussion) 07:28, 17. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]

(Hab den neueren Beitrag nach unten gereiht, so scheint es auf Diskussionsseiten üblich zu sein.) Zu Geschichte: Nilüberschwemmungen befruchteten die Landwirtschaft im antiken Ägypten. Oder wie war die Rechtslage zur Zeit des Baus der Wiener Hochquellwasserleitung(en) vor >100 Jahren?

Im Artikel Wasserwirtschaftsamt fehlt ein Kapitel (oder Verweis) zu Österreich. Für Ö fällt mir nur der Begriff Wasser(rechts)behörde ein. --Helium4 (Diskussion) 11:42, 27. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]