Diskussion:Wasserschutzgebiet

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 77.8.145.124 in Abschnitt Einteilung in Wasserschutzzonen
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Dead Link[Quelltext bearbeiten]

Dieser Link zeigt ins Leere: Liste der Landesverordnungen zur Festsetzung von Wasserschutzgebieten im Land Schleswig-Holstein (nicht signierter Beitrag von 141.91.129.7 (Diskussion) 13:33, 14. Dez. 2010 (CET)) Beantworten


Einteilung in Wasserschutzzonen[Quelltext bearbeiten]

Es wird die Formulierung "Übliche Festsetzungen sind" verwendet und dann werden die drei Unterteilungen in 1-3 genannt. Was ist da die Grundlage/Quelle? Ich konnte im Wasserhaushaltsgesetz leider nichts dazu finden. (nicht signierter Beitrag von 77.8.164.45 (Diskussion) 23:16, 13. Okt. 2013 (CEST))Beantworten

Hi, die Quelle ist z. B. das DVGW Arbeitsblatt W 101

3 Gliederung eines Trinkwasserschutzgebietes<br\>[...]<br\>- Fassungsbereich (Zone I)<br\> - Engere Schutzzone (Zone II)<br\> - Weitere Schutzzone (Zone III, ggf. aufgeteilt in Zone III A und III B)<br\>[...]“

DVGW e.V.: Technische Regel, Arbeitsblatt W 101, Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete

VG Radian (Diskussion) 08:54, 15. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Was den Bereich Abgrenzung und dann Wasserschutzgebiete sind von dem Naturschutzgebieten und dem andern Schutzgebieten nach dem Bundesnaturschutzgesetz usw.,... ist ja so ok.,... das ist für den Fahrer uninteressant,... kurz Dieser hat das Gebiet nicht zu befahren, sonst gibt es Selbstverständlich.. auch in Finanzieller Sicht Ärger.--77.8.145.124 18:46, 23. Jul. 2019 (CEST)Gruß BanjoBeantworten