Diskussion:Wasserturm Lüneburg

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Denkmalschutz[Quelltext bearbeiten]

Ein geplanter Abriss scheiterte an den Kosten, so dass das Gebäude schließlich unter Denkmalschutz gestellt wurde.
Der direkte kausale Zusammenhang, den dieser Satz konstruiert, ist eine böswillige Karikatur des Denkmalrechts. Ein Gebäude wird unter Denkmalschutz gestellt, weil es "denkmalwert" ist – nicht, weil eine Kommune damit die hohen Abrisskosten sparen kann. Dass der Turm bei geringeren Kosten abgerissen worden wäre, bevor man ihn unter Schutz hätte stellen können, mag ja sein. Oder, dass die Kommunalpolitik sich sonst gegen die Unterschutzstellung gewehrt hätte. Aber das muss schon genauer erklärt werden. Wer kann, darf darf das tun – selbstverständlich unter Beachtung des WP:NPOV. --80.145.208.3 00:52, 4. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 00:54, 17. Jan. 2016 (CET)Beantworten