Diskussion:Web-Seminar

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Detlef Lindenthal in Abschnitt Vergleich „Webinar“ ./. Youtube-Filmchen ?
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Hallo ich habe inklusive Zitatlink in der Wiki hinterlegt, daß der Rechteinhaber Markus Keller nicht auf dem Recht der Verwendung zu diesem Zweck besteht und daß die kürzliche Abmahnwelle ein Fake ist, die nicht vom Rechteinhaber ausgeht. Aus mir unverständlichen Gründen hat Warchitekt dies gelöscht und eventuellem Mißbrauch in Form von Abmahnversuchen, die es auch schon gab - Vorschub geleistet. Das ganze war hinterlegt inklusive einer Auskunft einer RA Kanzlei des Rechteinhabers. Meiner Ansicht nach hat Warchitekt sich nciht überlegt, was er da löscht und sollte schnellstens seine Löschung rückgängig machen oder mir gegenüber begründen warum er glaubt dies löschen zu müssen. Ich bin mit den Diskussionsseiten nicht vertraut, meine Benutzerkennung ist UliSchweizer

Wenn es eine Abmahnwelle gab, kann die kein Fake sein. Wenn es aber keine Abmahnwelle gab und das ist der aktuelle Stand der Dinge, braucht man darüber nichts schreiben. Du hattest einen Abschnitt des Lemmas mit "Pseudoabmahnungen" betitelt. Was bitte sollen Pseudoabmahnungen sein? Ich habe im Lemma einen Unterpunkt "Markenschutz" integriert und dort den aktuellen Stand mit Belegen wiedergegeben. Ist Dir das aufgefallen? Deine Forderung, ich hätte Dir gegenüber "schnellstens etwas zu begründen" ist eine Frechheit. --WArchitekt (Diskussion) 00:00, 16. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Es gibt einen sehr guten Grund für das Wort "Pseudoabmahnungen". Dazu vorab "Ich bin im Auge des Sturms", .h. ein sogenanntes Urgestein der e-learning Branche, die wie keine andere davon betroffen ist. Die Welle begann cirka am 3.7. und hat in der Branche für nicht nur lange Diskussionen sondern auch für Gespräche untereinander gesorgt. Dies hat uns allen viel Zeit und in einigen Fällen auch Rechtanwaltsgebühren gekostet. Es wurden beim Patent und Markenamt Löschungsanträge wegen langjährigen Nichtgebrauchs eingereicht. Pseudo deshalb auch, weil eben nicht der einzige, der wirklich eine Abmahnung hätte aussenden können dies getan hat. Hier die anderen zu warnene, sah ich als Pflicht und als sinnvolle Nutzung von Wiki an. Die Frage in der Diskussion weiter unten zeigt ja den Informationsbedarf. Aus dem vorgenannten wird deutlich warum ich schnellstens schrieb: Viele Unternehmen in Deutschland haben sich mit der Frage beschäftigt, die meisten sind - das liegt an der Branche - relativ klein und müssen mit Ihren personellen Ressourcen haushalten. Daher das beschleunigte Vorgehen. (nicht signierter Beitrag von UliSchweizer (Diskussion | Beiträge) 09:31, 16. Jul. 2020 (CEST))Beantworten

Uli, ich anerkenne Deine Intentionen. Wikipedia ist aber ein Lexikon, dass auf Fakten basiert und keinen Platz hat für Betroffenheitslyrik. Hier ist auch kein Platz für rechtliche Warnungen. Der Begriff Pseudoabmahnungen ist Theoriefindung, das ist hier nicht erwünscht. Ja, es gab etwas Aufregung um den Begriff "Webinar" und ich war ebenfalls von dieser Aufregung tangiert. Das flaut aber schon wieder ab. Nach meiner Marktbeobachtung haben fast alle Webinaranbieter sofort reagiert und entsprechend gehandelt. Im Unterpunkt Markenschutz sind, glaube ich, ausreichend Hinweise auf den (noch bestehenden) Markenschutz und einen Artikel bei heise, der erläutert, dass es Löschungsanträge gibt, hatte ich bereits gestern integriert. --WArchitekt (Diskussion) 11:19, 16. Jul. 2020 (CEST)Beantworten


Hallo liebe Wiki Benutzer, bitte helft mit diesen interessanten Eintrag zu verbessern und gegebenenfalls Quellenangaben einzufügen! (nicht signierter Beitrag von 88.68.121.119 (Diskussion) 11:12, 25. Apr. 2013 (CEST))Beantworten

"seit 2003 beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wortmarke eingetragen." Was hat das für Konsequenzen? --Fmrauch (Diskussion) 20:32, 20. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Seit 2003 beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wortmarke eingetragen - mit welchen Folgen?[Quelltext bearbeiten]

Welche Auswirkungen hat das auf Personen, die den Begriff in Deutschland dennoch gebrauchen? Gab es schon Gerichtsfälle? Wie sind diese ausgegangen? --Bernburgerin (Diskussion) 07:15, 1. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Mit keinen Folgen. Es gibt wohl eine Markeneintragung aber keine Abmahnungen vom Markenrechtsinhaber. --WArchitekt (Diskussion) 20:48, 15. Jul. 2020 (CEST)Beantworten


Vergleich „Webinar“ ./. Youtube-Filmchen ?[Quelltext bearbeiten]

Kann mir jemand den Vorteil und den Wesensunterschied eines sog.

  • Webinars ggü. einem
  • Youtube-o.ä.-Filmchen oder meinetwegen auch einer
  • paßwortgeschützen Netzseite mit eingebetteten Videos

nennen? Genauer gefragt:

  • Was ist der Vorteil von diesem sonderbaren Herumgehampel mit der festgelegten (synchronen) Anfangszeit, wenn der Vortragende (m/w/d) seinen Vortrag sowieso vorbereitet und gespeichert hat und asynchron(!) bereithält und Zwischenfragen der Teilnehmer gar nicht möglich und vorgesehen sind? Also:
  • Könnte die Verwendung des Wortes Webinar in sehr vielen Fällen eine Leute-Veralberung durch Wichtigtuer sein?
  • Ist das ein (wenig seriöser) täuschender Vermarktungstrick wie auch bei den Rubbel-Feldchen auf manchen Werbezetteln oder wie bei den marktschreierischen Hinweisen in mancher Werbung „nur begrenzte Zeit“, „nur wenige Exemplare“ ..., um wahrheitswidrig eine Knappheit vorzutäuschen?

Für Aufklärung dankt – Detlef Lindenthal (Diskussion) 06:24, 28. Jul. 2020 (CEST)Beantworten