Diskussion:Wechselprotest

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Ildottoreverde in Abschnitt Falsch?
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Falsch?[Quelltext bearbeiten]

Der Wechselprotest ist nach meinem Verständnis nicht Voraussetzung für den "Rückgriff" auf den Bezogenen (auf den nicht "zurück"gegriffen werden muss, er ist ja Hauptschuldner), sondern für den Rückgriff auf die anderen Wechselbeteiligten. Siehe hier. --Ildottoreverde (Diskussion) 19:19, 20. Feb. 2015 (CET)Beantworten