Diskussion:Wegefreiheit

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Dein Freund der Baum in Abschnitt Schifahren
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Schifahren[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht, dass Schifahren im Wald grundsätzlich erlaubt ist. Widerspricht das nicht § 33 Abs. 3 ("Eine über Abs. 1 hinausgehende Benutzung, wie Lagern bei Dunkelheit, Zelten, Befahren oder Reiten, ist nur mit Zustimmung des Waldeigentümers, hinsichtlich der Forststraßen mit Zustimmung jener Person, der die Erhaltung der Forststraße obliegt, zulässig.")? --Dein Freund der Baum (Diskussion) 23:14, 6. Jun. 2013 (CEST)Beantworten