Diskussion:Weiche Droge (niederländisches Recht)

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von GoaSkin in Abschnitt UNO-Einheitsabkommen von 1961
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Sortiment in Smartshops[Quelltext bearbeiten]

Ephedrin und GHB sind dort seit einigen Monaten/Jahren nicht mehr frei verkäuflich. Und Diazepam (Valium) und Oxazepam sind keine Antidepressiva, sondern Benzodiazepine (Beruhigungsmittel), was etwas völlig anderes ist! Zudem waren diese NIE in Smartshops erhältlich, sondern sind schon immer rezeptpflichtig gewesen, also nur in Apotheken mit Rezept erhältlich, wie in Deutschland auch. Wer hat denn den Mist geschrieben?? 84.132.232.184 12:28, 24. Jan 2006 (CET)

"Seit einer Änderung des Arzneimittelgesetzes AmG vom 1. April 2006 sind nun sämtliche ephedrinhaltigen Substanzen (inkl. Pflanzenteile) rezeptpflichtig." steht im Artikel Ephedrin hier auf Wikipedia. In diesem Artikel steht aber, es ist nur apothelenpflichtig. Was stimmt nun? bufo83 --91.12.25.249 00:54, 14. Dez. 2007 (CET)Beantworten
wie auch immer, ich hab den satz jetzt entfernt, da er ohnehin nichts über die situation in den niederlanden gesagt hat. -- Dalmas 00:52, 16. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Die Smartshop-Sortiment-Beschreibung kann komplett raus. Smartshops sind keine Institution, die drogenpolitisch zum Verkauf weicher Drogen bestimmt ist. Smartshops verkaufen Drogen, die entweder im Betäubungsmittelgesetz nicht aufgeführt sind oder aufgrund mangelnder Rechtsvorschriften per Status Quo verkauft werden können. Der Pilzverkauf in Smartshops beruhte lediglich auf einer Gesetzeslücke, der Gesetzgeber wollte Pflanzen und Pflanzenteile verbieten. Pilze sind aber keine Pflanzen und von daher waren sie legal, bis man das Gesetz nachgebessert hat. --GoaSkin 00:15, 22. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

UNO-Einheitsabkommen von 1961[Quelltext bearbeiten]

Koennte bitte jemand ein Paar Worte zum UNO-Einheitsabkommen von 1961 sagen, welches der Legalisierung WELTWEIT massiv entgegensteht. Imho muss das ein eigener Artikel sein, ich habe aber leider nicht die Zeit ihn zu schreiben. Mehr Infos gibt es hier: http://www.unodc.org/pdf/convention_1961_en.pdf und hier http://en.wikipedia.org/wiki/Single_Convention_on_Narcotics und hier http://en.wikipedia.org/wiki/Protocol_Amending_the_Single_Convention_on_Narcotic_Drugs --Herrengedeck 14:22, 7. Feb 2006 (CET)

Das stimmt so auch nicht. Das Einheitsabkommen verpflichtet nur die Länder dazu, Drogenpolitik zu betreiben und die Verkehrsfähigkeit von Drogen zu regulieren. Es fordert dazu auf, die Verkehrsfähigkeit eines Stoffes vollständig zu unterbinden und damit eine Droge zu verbieten, wenn es aufgrund der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in einem Land um die drogenpolitische Lösung handelt, die den geringsten Schaden verursacht. Ob die Prohibition in den westlichen Industrieländern die Lösung mit dem geringsten Schaden für die Gesellschaft ist, ist demnach sehr fragwürdig und niemals bewiesen worden. --GoaSkin 00:24, 22. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Wie wirkt sich der Wirkstoffgehalt auf die "Härte" der Droge aus?[Quelltext bearbeiten]

Leute, die von der Materie hier keine Ahnung haben, sollten sich davor hüten, zu editieren. Ein Cannabis-Connaisseur sucht gerade die Nebenwirkungen – nimmt einen geringen Wirkstoffgehalt also in Kauf. Ein Psychonaut oder medizinischer Anwender hingegen wird versuchen, den für ihn interessanten Wirkstoff möglichst rein zu verabreichen. Gerade das Haschischöl wird bekanntermaßen chronisch Kranken empfohlen, denen TCH Linderung verschafft. Ich gebe zu, dass ich die Aufteilung in „weiche“ und „harte“ Drogen nicht verstehe – grundsätzlich, also egal wie die konkreten Drogen in diese Kategorien einsortiert werden –, doch eine Phrase, die ich aufgeschnappt habe, lautet, dass „weiche“ Drogen weniger gesundheitsschädlich sein sollen. Haschischöl wird nicht geraucht und ist deswegen in jedem Fall die gesündeste Cannabis-Droge. Und selbst wenn man es rauchen würde, würde man bei gleicher Wirkstoffdosis weniger sonstige Stoffe konsumieren, die natürlich auch eine Wirkung haben. --Mms 14:26, 7. Dez. 2007 (CET)Beantworten