Diskussion:Weinbau in Deutschland

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Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von Montrachet in Abschnitt Landwein
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Verwaistes Bild[Quelltext bearbeiten]

Bei den verwaisten Bildern gefunden, falls noch benötigt. --Gruß Crux 16:23, 28. Mai 2006 (CEST)Beantworten

rheinisch-heunisch[Quelltext bearbeiten]

unter dem Namen „rheinisch“ bekannte Gattung von Weinreben muss das nicht heunisch heißen ?? --Symposiarch 15:59, 2. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Danke für den Hinweis. Ich habe im ersten Moment gezögert, da ja der Riesling ein Abkömmling der Heunisch Familie ist, aber du hast mit deiner Bemerkung recht. Patrick Bous 13:23, 3. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Mainzer Resolution[Quelltext bearbeiten]

Sollten die Beschlüsse der Kommisssion umgesetzt werden muß man (?) natürlich einiges wieder umschreiben. Meine Frage ist sollen wir hier Aufklärung im Vorfeld betreiben - oder die Problematik nur unter o.g. Lemma schildern ? --Symposiarch 16:27, 25. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Geschichte[Quelltext bearbeiten]

Der Geschichtsabschnitt bricht leider sehr unvermittelt ab. Ich suchte und vermutete hier Informationen zur Reblauskatastrophe, wurde jedoch leider enttäuscht. Kann das jemand mal komplettieren bis in die Neuzeit hinein? -- X-'Weinzar 16:48, 11. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Die Bearbeitung des zweiten Teils im Geschichtsabschnitt ist in der Mache., wird aber noch einige Wochen dauern, da ich zu viele Baustellen habe :)-- Patrick Bous 11:32, 12. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Okay alles klar. Immer mit der Ruhe, eins nach dem andern. Gott hat die Erde auch nicht an einem Tag erschaffen;-) -- X-'Weinzar 13:54, 12. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Bei dieser Gelegenheit sollte dann auch die Literatur um einige Kernwerke ergänzt werden. Für Geschichte z.B. den Bassermann-Jordan -- Phomi 22:07, 24. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Baden[Quelltext bearbeiten]

Für das Anbaugebiet Baden wäre vielleicht noch zu erwähnen, dass hierzu weingeographisch auch der Anbau im württembergischen Bodenseegbiet gerechnet wird (Hagnau etc.). Ohne weitere Erläuterung mag auch der eine oder andere sich darüber wundern, dass mehr Weißwein als Rotwein angebaut wird, die "wichtigste" Rebsorte aber eine rote sein soll.

sep (sepedon@xemail.de) (nicht signierter Beitrag von 134.2.188.3 (Diskussion) 17:08, 22. Okt. 2010 (CEST)) Beantworten


Württemberg[Quelltext bearbeiten]

Für das Anbaugebiet Württemberg fällt auf, dass große Teile einfach aus dem Artikel Württemberg (Weinbaugebiet) übernommen wurden. Aber auch dort fehlt (sofern man die Erwähnung der wichtigsten Sorten für erforderlich hält)insbesondere der Lemberger bzw. Blaufränkisch, der neben dem Spätburgunder die Leitsorte im Qualitätsweinbau darstellt und wesentich an Bedeutung gewinnt, und dabei (hoffentlich) den Trollinger weiter zurückdrängt. Mit 1581 von 1702 ha Rebfläche gesamt in Deutschland (Stand 2007 laut Wiki , könnt aber auch aktuelle Zahlen suchen) ist Württemberg damit auch das größte deutsche Anbaugebiet für Lemberger. Zur Historie sei ua. auch auf den Artikel Weinbau in Stuttgart verwiesen: zum einen ist Stuttgart immer noch eine der größten Weinbaugemeinden Deutschlands und war das ganze Mittelalter hindurch die Haupterwerbsquelle, 1594 über 1200 Hektar auf Stadtgebiet! Nach Wien und Würzburg war Stuttgart im 16. Jahrhundert Deutschlands größte Weinbaugemeinde. Das halte ich für die historischen Ausmaße auch des Weinhandels in Deutschland/ Heiliges Römisches Reich bemerkenswert und erwähnenswert. Enorme Bedeutung des Weinhandels Da auch in Rest-Deutschland (und nicht nur in Köln und in Frankfurt) bzw. im ganzen Hl.Röm.Reich eifrig Weinhandel betrieben wurde und dieser ein absolut wesentliches Handelsgut darstellte (wegen dem sogar Kriege geführt, Straßen und Hafenstädte gebaut wurden) halte ich eine Ausweitung dieses Artikels mit Unterschrift oder unter dem Lemma Weinhandel für wünschenswert und erforderlich. Es ist in den Einzelartikeln der einzelnen Weinbaugebiete oft fundierteres zur Geschichte zu lesen als in diesem Hauptartikel... Stef/bacc.--79.234.74.45 18:58, 18. Okt. 2011 (CEST)(nicht signierter Beitrag von 79.234.74.45 (Diskussion) 17:26, 18. Okt. 2011 (CEST)) Beantworten

Hochgewächs[Quelltext bearbeiten]

Im Text steht "Das Hochgewächs ist damit potentiell leichter als ein Riesling Kabinett.". Das stimmt so nicht! Als QbA-Wein wird dieser vor der Vergärung gezuckert und erreicht damit das Potential einer Spätlese. Da der Wein, wie auch zu lesen ist, zusätzliche Hürden nehmen muß, liegt dieser nicht nur mit dem Potential auf Spätlesen-Niveau, sondern auch im Verkaufspreis. Gruß --Akapuma 20:37, 21. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Das ist schlichtweg Quatsch! Hochgewächs ist ein Qualitätswein ohne Prädikat. Wenn man den dann auch noch anreichert, kann man nicht behaupten, er habe das Potential einer Spätlese, die qualitativ noch über dem Kabinett steht. (nicht signierter Beitrag von 2A02:8070:21A2:A700:9284:DFF:FEF5:C9F8 (Diskussion | Beiträge) 20:04, 24. Nov. 2016 (CET))Beantworten

8. 1. Das Weinetikett[Quelltext bearbeiten]

Hier steht folgender Grundsatz:

"Grundsätzlich gilt das Prinzip, dass Angaben auf dem Etikett verboten sind, wenn sie nicht ausdrücklich erlaubt sind."

Das ist rechtlich falsch, tatsächlich gilt bereits seit dem 1. August 2003 mit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 753/2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 die Abkehr vom (vorherigen strikten) Verbotsprinzip zum Missbrauchsprinzip, d.h. es findelt bei den nicht geregelten fakultativen Angaben allein eine Prüfung auf Irreführung statt, vgl. Wortlaut Art. 118z der VO (EG) 607/2009 i.V.m. Art. 49 der VO (EG) 607/2009 (Umkehrschluss aus Art. 49 a.E.: "es sei denn..."). Ausführlich: Rathke/Boch, WeinG, 1. Auflage 2012, Vor § 22b Rn. 7,8.

Vgl. zur Abkehr vom Verbotsprinzip und Hinwendung zum Missbrauchsprinzip ebenfalls Weblinks:

http://www.deutscheweine.de/icc/Internet-DE/med/90c/90c30bc6-3923-2721-eb93-22a74c41ed8b,11111111-1111-1111-1111-111111111111.pdf (dort auf Seite 2 des Skripts)

http://www.mercurio-drinks.de/html/firma_full.php?id=1181&mod_id=5&owner_id=108&ar_year=2003

http://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Elementbibliothek/Bibliothek_Politik_und_Verwaltung/Bibliothek_LAV/Lebensmittelsicherheit/Weinrecht_Saale-Unstrut_%C3%BCberarbeitet2009.pdf

(dort auf S. 5 ff)

Vorschlag: Änderung durch:

"Grundsätzlich gilt seit der Abkehr vom strengen Verbotsprinzip das Missbrauchsprinzip, d.h. dass nicht gesetzlich geregelte fakultative Angaben zulässig sind, solange sie nicht irreführend sind." (nicht signierter Beitrag von Spackologe (Diskussion | Beiträge) 20:38, 21. Mär. 2012 (CET)) Beantworten

Rieslingverordnung des Kurfürsten von Trier[Quelltext bearbeiten]

Es ist nicht so stehen zu lassen, als wäre der Riesling seit der "rigorosen" kurfürstlichen Anordnung die Standardtraube an der Mosel geworden (was bereitwillig und fortdauernd in Broschüren und Prospekten kolportiert wird). Ma kennt zwar diese Verordnung, aber über die Durchführung und Kontrolle nahezu nichts. Es ist davon auszugehen, dass diese Verordnung nur in den großen Klöster- und Kirchengütern befolgt wurde. Die Masse der Weinproduktion kam von sogenannten "Mittelwinzern", "Drittelpächtern" und Kleinbauern, die sich den Anbau des Rieslings mit seinem vergleichsweise geringeren Ertrag und längerer Reifezeit nicht leisten konnten. Sie blieben weiterhin beim Mischsatz aus weißen und roten Trauben, bevorzugten den "Kleinberger" (Elbling) und Burgunderreben, um große Erträge zu möglichst früher Erntezeit zu erreichen. Erst nach den Krisenzeiten des 19. Jahrhunderts und einem breiten Kaufinteresse für Moselwein begann der verstärkte Anbau des Rieslings an der Mosel. Nachzulesen bei Johann Philipp Bronner: Der Weinbau in der Provinz Rheinhessen, im Nahe- und Moselthal, Heidelberg 1834. Oder: Dr. Felix Meyer: Der Weinbau an Mosel, Saar und Ruwer, Koblenz 1926. Falls dagegen kein Einwand besteht, werde ich dies in dem Absatz "Erholung nach dem Dreißigjährigen Krieg" einbringen.--Dieter rogge (Diskussion) 20:12, 29. Okt. 2012 (CET)Beantworten

Geschichte des Weinbaus in Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Ob sich wohl mal jemand dieses Themas annimmt und die Fülle von Informationen nach ihrer Relevanz für den Weinbau sortiert oder eliminiert? Die dürftigen Quellenangaben zu diesem Absatz lassen den Vorwurf zu, dass etwas mehr an einschlägiger Literatur hätte gelesen und ausgewertet werden müssen.--Dieter rogge (Diskussion) 19:17, 27. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Gibt es zitierfähige Quellen zum Weinanbau (- nicht -konsum oder -import) in keltischer Zeit? Vielleicht in der antiken Literaur?--Dieter rogge (Diskussion) 14:08, 11. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Es fehlt immer noch wesentliches zur Geschichte des Weinbaus nach 1800. Das gesamte 20. Jahrhundert existiert in önologischer Hinsicht noch gar nicht. Weiß denn niemand etwas dazu? --Gamgee (Diskussion) 08:12, 21. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Neue Qualitäts- und Geschmacksdeklarationen[Quelltext bearbeiten]

Fehlen nicht die mittlerweile erlaubten Bezeichnungen "Feinherb", "Alte Reben" und "Aus Steillage"? --Dieter rogge (Diskussion) 17:55, 11. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Mit Qualität hat das ja alles nichts zu tun. Feinherb bezeichnet eine Geschmacksdeklaration. Und die anderen beiden Begriffe sind reines Marketing. Alte Reben oder Steillagen sind für sich keine Garanten von Qualität. (nicht signierter Beitrag von 2A02:8070:21A2:A700:9284:DFF:FEF5:C9F8 (Diskussion | Beiträge) 20:04, 24. Nov. 2016 (CET))Beantworten

Landwein[Quelltext bearbeiten]

Um Redundanz zu vermeiden habe ich gerade diese Löschung vorgenommen. Nun wollte ich das hier ergänzen und bin auf Inkonsistenzen gestoßen. Kann das mal jemand glätten bitte --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 16:54, 18. Nov. 2014 (CET)Beantworten

auf 26 Landweingebiete nach § 2 der Weinverordnung:

  1. Ahrtaler Landwein
  2. Badischer Landwein
  3. Bayerischer Bodensee-Landwein
  4. Brandenburger Landwein
  5. Landwein Main
  6. Landwein der Mosel
  7. Landwein Neckar
  8. Landwein Oberrhein
  9. Landwein Rhein
  10. Landwein Rhein-Neckar
  11. Landwein der Ruwer
  12. Landwein der Saar
  13. Mecklenburger Landwein
  14. Mitteldeutscher Landwein
  15. Nahegauer Landwein
  16. Pfälzer Landwein
  17. Regensburger Landwein
  18. Rheinburgen-Landwein
  19. Rheingauer Landwein
  20. Rheinischer Landwein
  21. Saarländischer Landwein
  22. Sächsischer Landwein
  23. Schleswig-Holsteinischer Landwein
  24. Schwäbischer Landwein
  25. Starkenburger Landwein
  26. Taubertäler Landwein

Für diese Auflistung sollte auch noch eine Karte erstellt werden, wo sich die Gebiete befinden. Wie es aussieht liegen diese ja auch in den 13 Qualitätsweinanbaugebieten. Es wäre auch schon hilfreich, wenn man ergänzen könnte welche Winzergenossenschaft oder Institution etc. der jeweilige Rechteinhaber ist. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 12:00, 19. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Ja, eine Karte wäre klasse! Haben wir Zeichner unter uns, oder fragt jemand mal in der Kartenwerkstatt nach? Danke und VG Horst-schlaemma (Diskussion) 13:27, 14. Dez. 2014 (CET)Beantworten

In der Tabelle sind die Landweingebiete jeweils einem bestimmten Weinanbaugebiet zugeordnet. Ich finde dazu keine Quelle. Ist das wirklich so?--Montrachet (Diskussion) 17:17, 20. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

In keinem einzigen Gesetz steht etwas von einem zugeordneten bestimmten Weinanbaugebiert. Es ist gerade umgekehrt: Landweingebiete sind selbständige Gebiete, die als g.g.A. unabhängig von anderen Gebieten sind. Kurios ist allerdings, dass man Orte die bestimmten Weinanbaugebieten zugeordnet sind, in den Landweingebieten nochmal nennt. Dies ist meines Wissens in anderen Ländern nicht so. In Frankreich umfassen AOC und IGP jeweils andere Orte. --Montrachet (Diskussion) 17:54, 7. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Gesetzesänderung[Quelltext bearbeiten]

Gesetzesänderungen werden nicht vom Bundeskabinett beschlossen, sondern im Gesetzgebungsverfahren durch Bundestag und Bundesrat und dann im Bundesgesetzblatt verkündet. Insoweit fehlen Hinweise!--Keuk (Diskussion) 14:49, 24. Mai 2015 (CEST)Beantworten

EU-Recht[Quelltext bearbeiten]

Unter Qualitätsstufen / Tafelwein steht "Er muss nach Anreicherung einen vorhandenen Alkoholgehalt von mindestens 8,5 Vol.-% haben, da dies laut der Gesetzgebung der EU der Mindestalkoholgehalt eines Weines ist." gibt es hierfür eine Quelle? Vielen Dank. --178.200.236.251 23:41, 6. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Nördlichstes Weinanbaugebiet[Quelltext bearbeiten]

Hier widersprechen sich dieser Artikel, nach dem das Weinanbaugebiet Sachsen das am weitesten nach Norden reichende sein soll, und Saale-Unstrut-Region derzeit. Anhand dieser Karte zu urteilen wäre es Saale-Unstrut, aber in dieser ist der am nördlichsten gelegene Bereich Elstertal in Sachsen-Anhalt und Brandenburg offenbar nicht eingezeichnet. Der dort angebaute Wein ist allerdings Sächsischer Landwein, sodass sich mir die Frage stellt, warum ein Landwein-Gebiet Teil eines bestimmten Anbaugebiets für Qualitätswein sein soll. Wenn ich es richtig sehe, ist Saale-Unstrut also das am weitesten nach Norden reichende Anbaugebiet für Qualitätswein.--Leit (Diskussion) 14:40, 22. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Was ist das denn für ein komischer Satz:[Quelltext bearbeiten]

“Der landwirtschaftliche Weinbau in Deutschland beginnt, seit 1977 archäologisch nachgewiesen, mit den Ausgrabungen römerzeitlicher Kelteranlagen.“

Haben die Germanen also römerzeitliche Kelteranlagen ausgegraben?

Und dann? Per Reverse Engineering herausgefunden, wie die Römer Wein gemacht haben? Oder haben sie die Anlagen dann lediglich wieder in Betrieb genommen?

Bitte verbessern. (nicht signierter Beitrag von 2A02:908:C60:4460:3088:2099:31A6:C669 (Diskussion) 16:37, 25. Mai 2020 (CEST))Beantworten

WW1[Quelltext bearbeiten]

Stimmt es dass mit oder nach dem ersten Weltkrieg ein grosser Teil der Anbauflächen aufgegeben wurde - weil die Nachfrage eingebrochen war? --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 11:25, 22. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Die Alliierte Rheinlandbesetzung nach dem Krieg traf die Mehrzahl der deutschen Weinbaugebiete. „Exporte“ in das Reich waren mit Steuern belegt. Weinlieferungen nach Frankreich unattraktiv, da die Franzosen andere Herausforderungen hatten als deutschen Wein kennenzulernen. Beides führte zu starken Nachfrageeinbrüchen.--Symposiarch Bandeja de entrada 11:45, 22. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Danke, könnte man wohl in den Artikel schreiben. --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 12:11, 22. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Wenn du die Quellen dazu besorgst?! Die Wirtschaftsgeschichte nach WWI ist nicht sehr umfangreich niedergelegt.--Symposiarch Bandeja de entrada 18:52, 22. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Die Quelle meines „Wissens“ Privatdruck: Schriften zur Weingeschichte, Gesellschaft für Geschichte des Weines, „Die deutsche Weinwirtschaft in den 1930er Jahren“ von Dieter Graff, Schrift 171, Wiesbaden 2011 ISBN 03020967. Ist aber nur die „Schrift“ eines Vereins…--Symposiarch Bandeja de entrada 18:40, 24. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Zugelassene Weinsorten[Quelltext bearbeiten]

Möchte gerne wissen warum manche Weinsorten kursiv geschrieben sind. Hat das einen bestimmten Grund? Castillogrande (Diskussion) 03:02, 18. Aug. 2022 (CEST)Beantworten