Diskussion:Weiprecht II. von Helmstatt

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 88.66.97.13 in Abschnitt Geburtsjahr
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Geburtsjahr[Quelltext bearbeiten]

Wie beim Vater gibt auch hier die NDB ein abweichendes Geburtsjahr an: 1391 statt 1369, vgl. http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016339/images/index.html?seite=76. Was stimmt? Evtl. ist eine Korrektur der Personennamendatei nötig. -- Rosenzweig δ 17:27, 6. Dez. 2009 (CET)Beantworten

1391 scheint die erste Nennung zu sein. Vermutlich war er 1391 schon Amtsträger, und um die 20 Jahre alt, oder einfach gemeinsam mit seinem Vater genannt. 1369 ist wohl geschätzt - wie zumeist bei mittelalterlichen Geburtsjahren. -- 88.66.97.13 12:22, 5. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Deutschordenskomtur[Quelltext bearbeiten]

Ein Deutschordenskomtur ist ein Mönch. Zwar ein ritterlicher Mönch, aber immerhin ein Mönch. Ein Mitglied in einem geistlichen (Ritter-)Orden. Also kann er nicht verheiratet gewesen sein. Es muss sich mit Wiprecht II, dem Jüngeren, und um Wiprecht dem Deutschordenskomtur um zwei verschiedene Personen handeln. So übrigens auch in den alten genealogischen Stammtafeln (Möller, Stammtafeln, Tf. 132): D.O.Ri. Wiprecht 1381 geistlich, 1394 D.O.Ri. ist ein Sohn erster Ehe (mit Adelheid von Erenberg) des am 30.11.1393 gestorbenen Raban, des Bruders Wiprecht des Älteren, also der Vetter Wiprechts II. aus dem Rabanschen Stamm. (Der selbe Fehler (DO-Komtur) im Artikel zum Familie!) -- 88.66.97.13 12:18, 5. Aug. 2011 (CEST)Beantworten