Diskussion:Weisung (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Präziser in Abschnitt Weisung (Hitler)
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Bundeswehr[Quelltext bearbeiten]

Zwei Fragen: 1. Inwiefern sind dienstliche Anordnungen "Von der Weisung zu unterscheiden" - es sind keine Befehle, aber der Rekurs auf Beamten- und Dienstvertragsrecht impliziert m.E., daß es sich um Weisungen gemäß dieser (nichtmilitärischen) Strukturen handelt. --Anfeld (Diskussion) 10:05, 18. Jul. 2017 (CEST) 2. Dass schriftliche Weisungen innerhalb der BW auch als "Erlasse" bezeichnet werden, gilt auch für andere Behörden. Es sollte also nicht als BW-Spezifikum im Artikel stehen. (s. a. Art. "Erlass") --Anfeld (Diskussion) 10:05, 18. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Weisung (Hitler)[Quelltext bearbeiten]

Gröfaz Schicklgruber (aka Adolf Hitler) hat zahlreiche Weisungen erlassen, zum Beispiel die Weisung Nr. 21 oder diese für den Überfall auf Polen.

Hier im Artikel einarbeiten - oder einen eigenen Artikel anlegen ? --Präziser (Diskussion) 20:39, 31. Jan. 2021 (CET)Beantworten