Diskussion:Werner Teske

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Letzter Kommentar: vor 28 Tagen von Dermartinrockt in Abschnitt JVA Leipzig / "überführt"
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Überschrift (erl.)[Quelltext bearbeiten]

Bitte Überschrift ändern, da mir ein peinlicher Tippfehler unterlaufen ist („t” statt „T”).

Hat ein Wikipedianer vor mir bereits erledigt. Danke. - 87.79.102.128 00:18, 30. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Angehörige[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel der Absatz "Teskes Witwe glaubte jahrelang, ihr Mann werde gefangengehalten und erfuhr erst nach der Wende von der Exekution." sollte ein wenig erweitert werden, denn die DDR Führung gab der Gattin und der Tochter auch neue Identitäten in der DDR.

Steht jetzt etwas drin.--Sanandros (Diskussion) 17:17, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Bild[Quelltext bearbeiten]

Ich wünschte, ein Commons-kompatibles Bild dieses armen Deutschen und seines traurig-ruhmreichen Todes könnte beschafft werden. Bei Google finden sich welche, aber ich schätze es sieht düster aus, oder? -- Gohnarch 21:27, 13. Jan. 2011 (CET)Beantworten

"traurig-ruhmreicher Tod??"

DO6PAT 21:03, 11. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Ich hatte gerade die gleiche Idee und habe mal beim BStU angefragt, ob die uns das Bild zu Verfügung stellen können, was sie auch der Welt für diesen Artikel zur Verfügung gestellt haben. Mal schauen, ob ich eine Antwort erhalte.--Scientia potentia est (Diskussion) 12:41, 23. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Scheint dort keinen zu interessieren.... -.- --Scientia potentia est (Diskussion) 18:23, 31. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Ich habe meine Anfrage nochmal wiederholt und nun folgende Antwort erhalten:

„Sehr geehrter Herr XYZ,

für Ihre E-Mail vom 08.03.2015 danke ich Ihnen. Sie fragen an, ob für den Wikipedia-Artikel über Werner Teske ein Foto von diesem erhältlich ist. Dieses müsste bei Wikimedia Commons bereitgestellt werden.

Dazu gestatten Sie mir bitte einige Erläuterungen zu Auftrag und Arbeitsweise meiner Behörde:

Aufgabe des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) ist es in erster Linie, die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR zu erfassen, zu verwahren und für die Nutzung zur Verfügung zu stellen. Wegen der rechtsstaatswidrigen Entstehung der Unterlagen ist ihre Verwendung nur unter besonderen Einschränkungen möglich; die Zugangsrechte wurden deshalb in einem speziellen Gesetz, dem Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG), geregelt.

Dem BStU selbst ist mit diesem Gesetz der Auftrag zugewiesen worden, über Struktur, Methoden und Wirkungsweisen des Staatssicherheitsdienstes zu forschen und die Öffentlichkeit über seine Erkenntnisse zu informieren (§ 37 Abs. 1 Nr. 5 StUG). In diesem Zusammenhang nutzt er unter anderem seinen eigenen Internetauftritt zur Bereitstellung von Informationen. Eine – so möchte ich es einmal salopp ausdrücken – „allgemeine Belieferung“ anderer Internetauftritte ist jedoch nicht möglich. An externe Stellen können die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes ausschließlich auf der Grundlage eines zulässigen schriftlichen Antrages herausgegeben werden, die weitere Verwendung der Unterlagen unterliegt, insbesondere wenn es sich dabei um personenbezogenes Material handelt, in der Regel einer Zweckbindung.

Für Forschungsvorhaben und für die politische Bildung stellt der BStU externen Antragstellern Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes auf schriftlichen Antrag hin zur Verfügung, wenn das Thema auf die Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes oder der Herrschaftsmechanismen der ehemaligen DDR ausgerichtet und eine Publikation der Forschungsergebnisse beabsichtigt ist. Auf dieser Grundlage wäre grundsätzlich auch die Herausgabe eines Fotos von Werner Teske an bzw. für Wikimedia Commons denkbar. Dies würde der zuständige Fachbereich des BStU bei Vorliegen eines entsprechenden schriftlichen Antrages im Einzelnen prüfen.

Über die Antragsvoraussetzungen und Einzelheiten der Antragstellung können Sie sich gern auf der Internetseite meiner Behörde www.bstu.bund.de unter der Rubrik „Akteneinsicht für Forschung und Medien“ informieren.

Mit freundlichen Grüßen im Auftrag

XYZ

Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik Abteilung Auskunft“

Also könnte man einen Antrag stellen. Der müsste dann so gestellt werden, dass er den Formalien entspricht. Hat das zufällig schon mal jemand ausprobiert?--Scientia potentia est (Diskussion) 18:34, 12. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Motivation für den versuchten Landes-/Geheimnisverrat[Quelltext bearbeiten]

Anders als im Artikel beschrieben, war das hauptsächliche Motiv wohl nicht die Unzufriedenheit mit dem politischen System, sondern der Umstand, dass W. Teske mit der Aussicht auf eine Professur beim MfS - also eine akademische Laufbahn - angeworben wurde. Da dies nach Jahren des Dienstes als Agentenbetreuer in der HVA noch immer nicht abzusehen war, wuchs seine Unzufriedenheit und während er zunehmend dem Alkohol verfiel, plante er dann auch seine Absetzung nach Berlin (West) und den Geheimnisverrat. Quelle sind Tonbandmitschnitte der Verhandlung und Angaben seiner Ehefrau in einer Spiegel-Reportage, die heute auf Spiegel-TV ausgestrahlt wurde. Kann das bestätigt werden? --79.194.45.19 20:03, 31. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Ich finde Fenrsehsendungen als Quelle zu nehmen nicht so gut wegen der Nachvolziehbarkeit. Wäre gut wenn das noch wo anders stehen würden.--Sanandros (Diskussion) 17:16, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Tatvorwurf war nicht Landesverrat sondern Spionage[Quelltext bearbeiten]

Wegen Landesverrats konnte man in der DDR zu maximal 12 Jahren (§99 StGB der DDR) verurteilt werden. Teske wurde durch die beteiligten Militärjuristen bewusst RECHTSWIDRIG wegen vollendeter und versuchter Spionage und versuchter Fahnenflucht (das sind nun wirklich Taten, die er nicht begangen hat) zum Tode verurteilt. Dafür wurden mindestens 2 Prozessbeteiligte nach der Vereinigung wegen Totschlages und Rechtsbeugung zu Freiheitsstrafen verurteilt.--TK-lion (Diskussion) 18:57, 10. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Steht doch drin.--Sanandros (Diskussion) 17:15, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Revert der anonymen Aenderungen[Quelltext bearbeiten]

Die anonymen Aenderungen

  • 2012-04-11T19:57:00 212.183.128.226 (→‎Strafverfahren und Hinrichtung)
  • 2012-04-11T19:55:44 212.183.128.226

werden revertiert. Ausserdem beantrage ich eine Halbsperrung des Artikel wegen der Gefaehrdung durch anonyme Edits.--TK-lion (Diskussion) 18:14, 12. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Rechtswidrigkeit des DDR-Verfahrens[Quelltext bearbeiten]

Zuerst ein Mal an den anonymen Nutzer 212.183.128.226: Die Rechtswidrigkeit des DDR-Strafverfahrens mit den gegen Teske erhobenen Vorwürfen ist eindeutig durch die Verurteilung der beteiligten Richter und Staatsanwälte (Totschlag und Rechtsbeugung) nachgewiesen. Daher mache ich die Löschungen rückgängig.--TK-lion (Diskussion) 18:26, 12. Apr. 2012 (CEST)TK-lion (Diskussion) 20:49, 12. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

MfS-Bericht über Teske[Quelltext bearbeiten]

http://www.stasi-mediathek.de/medien/sachstandsbericht-der-arbeitsgruppe-sicherheit-ueber-die-untersuchungen-zu-werner-teske/blatt/101/ 188.105.185.167 13:27, 16. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Wenn du willst kannst du ihn verlinken.--Sanandros (Diskussion) 17:14, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

JVA Leipzig / "überführt"[Quelltext bearbeiten]

Es ist im deutschen Sprachgebrauch nicht üblich, dass Lebende "überführt" werden (der Ausdruck ist für die Ortsveränderung von Toten üblich, z. B. von einem Friedhof zum anderen). Dann besteht kein Zweifel an der Richtigkeit von JVA Leipzig.falsch ! --2001:A61:556:9B01:29E5:58E8:B2EF:E6E2 09:54, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Schau bitte zuerst WP:WAR. Bitte erst diskutieren, dann ändern. Du hast keinen Beleg dafür geliefert, dass das kein Sprachgebrauch sei. Hier Belege dafür: [1], [2], [3], [4]. Hasr du es mal gegoogelt? --Scientia potentia est [Dermartinrockt] (Diskussion) 10:52, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Er wurde erst am Tag seiner Hinrichtung von Berlin nach Leipzig gebracht. Am Morgen teilte ihm ein Stasi-Offizier mit, er würde "verlegt".[5] "Überführt" ist also korrekt. --Bkm99 (Diskussion) 11:10, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
wieso ist dann "verlegt" nicht korrekt ? Versteht keiner. ja, nach seiner Hinrichtung wurde Teske dann anderswohin überführt, aber Dir braucht man das nicht erklären, Du weißt das besser. Schönen Tag noch. --2001:A61:556:9B01:29E5:58E8:B2EF:E6E2 13:54, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
oder hier, zur Abwechslung mal ein anständiger Beleg: § 85 StVollzG Stützt die These eher nicht, von wegen "überführt". --2001:A61:556:9B01:29E5:58E8:B2EF:E6E2 13:57, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Der § 85 StVollzG (der natürlich als Beleg für die DDR von 1981 nichts besagt) nennt als Gründe für eine Verlegung eine sichere Unterbringung, Fluchtgefahr oder Gefahr für Sicherheit oder Ordnung. All das trifft hier nicht zu, weil Teske sofort nach seiner Ankunft erschossen wurde. Er wurde in Leipzig nicht untergebracht. Wenn Dir "überführt" nicht gefällt - mach einen anderen Vorschlag: nach Leipzig gebracht, transportiert... --Bkm99 (Diskussion) 15:45, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ganz einfach. Da waren wir doch schon: Verlegt ist das Verb, das für Lebende zutrifft (da nimmt man z. B. die Erinnerungsdokumentation über DDR Strafvollzug "Gesicht zur Wand" - Seewald, Stuttgart, von 1977 - zur Hand. Da ist natürlich auch nur von Verlegungen lebender Häftlinge von da nach dort, und nicht zu knapp, von Zelle nach Zelle, innerhalb der DDR über hunderte von km, die Rede. Also auch im DDR-Sprachgebrauch üblich (wie im Zitat der DDR-Offizier). Oder warum wurden zuvor ebenfalls Belege akzeptiert, die "für die DDR nichts besagen" - ? Hier noch etwas: Bayer. Staatsregierung. Wer noch einen Beleg für "Verlegung" aus DDR-offiziellen Texten bringt, vielen Dank. Aber nun ja, stating the obvious. von einer speziellen Regelung, dass ein "dead man walking" wie Teske begrifflich bereits als Toter zu behandeln war/ist, und daher = überführt wird, weiß außer Bkm99 vorerst auch kaum jemand. --2001:A61:556:9B01:AC93:9188:D70D:5B55 23:07, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Es gibt Belege für überführen und verlegen. Überführen stand zuerst da. Ich habe Belege für überführen geliefert. Weitere sachliche Argumente deinerseits? --Scientia potentia est [Dermartinrockt] (Diskussion) 23:48, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
das ist ja toll - das, was "zuerst dasteht", stimmt also. Ein Kriterium also ! Hast Du noch mehr solche Bringer auf Lager ? --2001:A61:556:9B01:AC93:9188:D70D:5B55 23:52, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ok, laß stecken, mein Herz hängt nicht dran. Hab meinen Punkt gemacht, das wird hier mehr & zum Kindergarten. Tschuess, bis die Tage. --2001:A61:556:9B01:AC93:9188:D70D:5B55 23:53, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Es geht darum, dass du etwas Korrektes mit einer unwissentlichen Falschbehauptung ändern wolltest. Und jetzt kannst du was fürs (WP-)Leben lernen: Wärst du anders ins Gespräch gegangen und würdest hier nicht so herablassend die Leute angehen, hättest du vermutlich bekommen, was du willst. --Scientia potentia est [Dermartinrockt] (Diskussion) 11:10, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Doch, doch, man lernt dazu. Dank der geradezu kindlichen Ehrlichkeit von Dermartinrockt z. B., dass es hier nicht nach sachlicher Richtigkeit geht, sondern sowohl nach dem Termin der Eintragung von Behauptungen (und "unwissentlichen Falschbehauptungen" - Was'n das ? Was war meine, hier ?), als auch nach der durch die Beiträge/Änderungen vermittelten Sympathie oder Unsympathie. Danke, DuSie sind wirklich ein Wahrheits-Rocker, Martin ! Soviel lernt man normalerweise in Jahren nicht. --2001:A61:556:9B01:743A:17FC:2E6A:87B4 20:23, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Alles klar. :) --Scientia potentia est [Dermartinrockt] (Diskussion) 07:23, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
P. S.: Schade, dass die Artikel-Disk durch derart überflüssige Kleinteil-Diskussion verhunzt werden musste, aber - mea Culpa. Mea maxima culpa. Gelernt: Man muß nicht nur rechthaben, sondern die Richtigkeit auch nett vermitteln. Sonst gülded se nicht ! (denn die Möglichkeit, dass "verlegen/Verlegung" richtig sein könnte, streitet ja nicht mal mehr der rockende Martin ab. Ts, ts... --2001:A61:556:9B01:743A:17FC:2E6A:87B4 20:26, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
und, übrigens, die Anstalt führte damals den DDR-offiziellen Begriff Strafvollzugseinrichtung Leipzig (abgekürzt StVE). Kann man in jedem einschlägigen Dokument, übrigens auch in der von westdeutscher Seite herausgegebenen Publikation "DDR-Handbuch" nachlesen. Man fragt sich, was dieses Herumdoktern an gegebenen Begriffen soll. warum dann nicht gleich zur Gänsefüsschen-DDR der guten alten 1950er/1960er zurückkehren. Hier im Artikel. --2001:A61:556:9B01:AC93:9188:D70D:5B55 23:19, 1. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Anfangsbehauptung von mir, falsch, falsch. Wenn nicht die eingängige "unwissende Falschbehauptung" (da stimmts !), dieser DDR-Knast wär als JVA bezeichnet worden, die Korrektur von Anfang an ungüldig macht, bittet man hiermit untertänigst um Richtigstellung. Gell. --2001:A61:556:9B01:743A:17FC:2E6A:87B4 22:23, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten