Diskussion:Wettbewerbsrecht (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Olag in Abschnitt Aufsplittung der Artikel über Rechtsbegriffe
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Hier ist einiges ungenau:

- Eine Definition für den Begriff "Wettbewerb" ist nicht anerkannt. Weder was den den Begriff "Wettbewerb" allgemein, noch was den Wettbewerbsbegriff im Sinne des UWG betrifft. Ich bezweifle, dass der BGH die in diesem Artikel angegebene Definition jemals geäußert hat.

- Das, was in Deutschland unter Wettbewerbsrecht im engeren Sinne verstanden wird, ist das UWG. Dieses dient nicht der Verhinderung von Kartellen. Europarechtlich und international versteht man unter "competition law" allerdings eine breiteres Feld, wozu auch das Kartellrecht gehört.

- Die Ausführungen zur europarechtlichen Wettbewerbsfreiheit sind hier fehl am Platze,

in summa, ich werde den Artikel beizeiten vollständig überarbeiten, --Alkibiades 21:58, 7. Mai 2005 (CEST)Beantworten

erledigt, hoffe es ist besser so -- Alkibiades 20:18, 17. Jun 2005 (CEST)

Aufsplittung der Artikel über Rechtsbegriffe[Quelltext bearbeiten]

Habe nach Europäischem Wettbewerbsrecht gesucht, bei de.Wikipedia Fehlanzeige. Bei Wettbewerbsrecht findet sich ein schmaler Satz. Ach so, auch ein Verweis auf Wettbewerbsrecht_(Deutschland). Wundere mich etwas, weil Wettbewerbsrecht ja stark vergemeinschaftet ist. Aha, im Artikel Wettbewerbsrecht_(Deutschland) gibt es einen Unterabschnitt "Europäisches Wettbewerbsrecht". Fazit: Was Rechtsthemen angeht ist die Wikipedia sooo 19. Jh.: nur Nationalstaaten, aber kein Europa, kein transnationales Recht etc.--olag disk 18:08, 12. Jun. 2014 (CEST)Beantworten