Diskussion:Wetterflug

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Nutzer 132481 in Abschnitt NVA Historie
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NVA Historie[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel stellt die Situation in der ehemaligen DDR dar.

Bei der Bundeswehr sind Wetterflüge die absolute Ausnahme und erfolgen nur dann, wenn die Wetterbedingungen grenzwertig sind und die Wettervorhersage nicht eindeutig ist. Allein unter den Aspekten hohe Kosten einer Flugstunde eines modernen Kampfflugzeuges und minimaler Nutzen für die Einsatzausbildung verbieten sich Wetterflüge als Routinemaßnahme. Wetterflüge wurden z.B. im Rahmen der Verbandsübungen zum Tiefstflugtraining in Labrador genutzt, wenn die meteorologische Lage im Übungsgebiet unbekannt, aber als möglicherweise fliegbar vorhergesagt und nicht anders zu bestimmen war. Sie waren dort auch zu wirtschaftlich zu vertreten, weil es im Übungsgebiet keine Messungen gab.

Aus der zivilen Luftfahrt sind mir persönlich Wetterflüge nur im Umfeld von Segelflugwettbewerben bekannt und auch dort nur als Ausnahme. MfG, --Nutzer 132481 (Diskussion) 14:12, 17. Okt. 2021 (CEST)Beantworten