Diskussion:Widerstand gegen die Staatsgewalt

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 109.45.3.60 in Abschnitt Doppelte Verwechslung
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Doppelte Verwechslung[Quelltext bearbeiten]

"als alle Deutschen das Recht zum Widerstand gegen jeden haben, der es unternimmt, die Ordnung, die der Art. 20 GG festlegt, zu beseitigen beabsichtigt. In Betracht kommt nämlich, dass "jeder" im Sinne des Art. 20 Abs. 4 GG der Staat selbst sein kann."

Das hat Roman Herzog auch gesagt ;xc<kjhfdksjhfkasdjhfkajshdfdjasaksjhfkasdjfhdksjfhakdfjhasdkfjhasdkjfhasdk-) Im Ernst. Der Wortlaut von 20/4 ist, "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht moeglich ist". Da steht mit keinem Wort "Jeder" hat das Recht sondern "alle Deutschen" haben das Recht. Insofern besteht da schon ein Unterschied, den der deutsche Staat ist zwar deutsch aber kein Deutscher (Buerger). In Deutschland mag alle Macht vom Volke ausgehen aber das Volk ist nicht der Staat, sondern dessen gesetzlich definierten Organe bilden gemeinsam den Staat. Sicherlich ist es logisch, dass der deutsche Staat gegen jene vorgehen kann/soll/muss, die die grundgesetzlich garantierte Ordnung gefaehrden aber unabhaengig davon, dass die Moeglichkeit besteht der Staat selber verstosse gegen diese, laesst sich diese Verpflichtung anderweitig, bspw aus den Bestimmungen zum Verfassungsschutz herleiten, denn aus 20/4. Ein Rechtsstaat, der nach eigenem Belieben die Pfade der Rechtsstaatlichkeit verlassen kann (denn unter anderem darum Straftaten zu legitimieren geht es hier schliesslich in 20/4) ist jedenfalls kein Rechtsstaat mehr und befindet sich damit selbst in Konflikt mit der grundgesetzlich garantierten Ordnung. Natuerlich kann jeder Deutsche im Dienste des Staates, vom Widerstandsrecht Gebrauch machen und somit kann es scheinen als wuerde der Staat selber Widerstand aufgrund von 20/4 leisten (und defacto waere es so wenn die Bediensteten sich einig sind) aber es besteht trotzdem der aufgezeigte Unterschied. --Gastschreiber Talk ?, 12:15, 7. Aug 2006 (CEST)

Ein Beispiel für von Art. 20 Abs. 4 GG legitimierten Widerstand könnten, abhängig der Argumentation und sehr verkürzt dargestellt, die Taten der Roten Armee Fraktion sein, da sie in der Bundesrepublik Deutschland einen Unrechtsstaat sah.

WAS IST DAS DENN FÜR EIN SCHROTT ? Die RAF ? legitimer Widerstand ? Schönen Dank ! Sorry, aber in Anbetracht der Opfer, die der Amoklauf der RAF gekostet hat, ist das schon fast eine Verumglimpfung ihrer Opfer !

Nein ist es nicht. Es kommt immer auf den relativen Standpunkt an. Wer z.B. in Nazideutschland Widerstand gegen die Staatsgewalt leistete wurde damals hingerichtet, heute allerdings als Held gefeiert. Wer heute Widerstand gegen die Staatsgewalt leistet wird eingebunkert, und wenn die derzeitige Ordnung hinweg ist werden auch diese Leute verehrt werden. Die Zeiten ändern sich eben, das sollte auch der letzte enlich begriffen gaben. Daher ist Widerstand gegen das was einem widerstrebt immer legitim.
Deine Argumentationskette hat Löcher. Die meisten, die Widerstand leisten, werden nachher nicht verehrt, das sind immer nur einzelne. Und nebenbei rechtfertigt das noch lange nicht jede Art von Widerstand: Du kannst gerne eine Partei gründen und dich wählen lassen, oder Demonstrationen veranstalten, alles in Ordnung, aber wenn man Bomben in Kaufhäusern positioniert oder mit Flugzeugen in Hochhäuser fliegt dann ist dieser "Widerstand" sicher nicht legitim.

Also Bomben in menschenleeren Kaufhäusern die den Kapitalistischen Imperialismus Staatsverfall anbrangern mit Flugzeugen in Hochhäuser zu vergleichen ist ganz billige "Bild" Hetze. Das macht kein intelligenter Mensch.

T.Woodrow Wilson ( US Präsident und FED Gründer ) Rede vom 09.Sep.1912 New York Presse-Club „Die Freiheit ist nie von der Regierung ausgegangen. Freiheit ist immer von der regierten Bevölkerung ausgegangen. Die Geschichte der Freiheit ist eine Geschichte des Wiederstands. Die Geschichte der Freiheit ist eine Geschichte der Beschränkung von Regierungsmacht, nicht ihrer Ausdehnung." Selbst dieses Knecht der Banken wußte wie Freiheit zu erreichen ist !

Also ist die RAF und die "Bewegung 2.Juni" kein Terrororganisation sondern Wiederstands - und Freiheitskämpfer ! Aber viele und gerade die tödlichen Aktionen von Ihnen wurden durch V-Männer verursacht, die die Regierung eingeschleußt hat oder wurden durch die Gladio-Geheimarmeen selbst verursacht und der RAF in die Schuhe geschoben. Siehe: Peter Urbach und Konsorten. (nicht signierter Beitrag von 109.45.3.60 (Diskussion) 12:58, 20. Apr. 2016 (CEST))Beantworten

Link zu en:Civil disorder[Quelltext bearbeiten]

Ich würde sagen, der Link zur en.wiki ist falsch, da dort das Verständmis von Civil disorder doch sehr anders ist! Allein der Satz dort Examples of civil disorder include, but are not necessarily limited to: illegal parades; sit-ins and other forms of obstructions; riots; sabotage; and other forms of crime. --Katpatuka 09:09, 12. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Doch, Civil Disorder ist das was wir mit "Wiederstand gegen die Staatsgewalt" verstehen. Wobei man das nicht mit dem Widerstandsrecht nach Art. 20 Abs.3 GG verstehen sollte.

Verständnisproblem[Quelltext bearbeiten]

„Als Widerstand gegen die Staatsgewalt wird ein gewaltsamer Widerstand oder ein tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte des Staates bezeichnet. Dieser kann auch in der Ausübung passiver Gewalt bestehen, etwa durch Sitzblockaden und ähnliche Aktionen des gewaltlosen Widerstands.“

Entweder kann gewaltloser Widerstand gewaltsamer Widerstand sein (oder eine Sitzblockade ein tätlicher Angriff) oder aber die zitierten Sätze würden von einer Umformulierung profitieren. --37.49.57.42 13:17, 15. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Ich habe den Satz mit der „passiven Gewalt“ entfernt. Es fehlt der Beleg, dass dieser Begriff existiert. Soll das Satire sein in Anspielung auf „Passivbewaffnung“? Das Gewaltmerkmal setzt in dem Fall eine Kraftausübung gegen Vollstreckende oder Drohungen voraus (laut Rechtsprechung reicht mitunter auch Festketten, Festhalten, Losreißen aus). Vgl. [1] Da der Satz außer der Begriffserfindung der „passiven Gewalt“ keine Information enthält, habe ich ihn gestrichen. Denn dass es in Verbindung mit Sitzblockaden zu Widerstandshandlungen kommen kann, ist genau so eine Nichtaussage, wie, dass es im Zusammenhang mit Spaziergängen oder Falschparken zu Widerstandshandlungen kommen kann. —18:36, 19. Nov. 2018 (CET)