Diskussion:Wiedenborstel

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Maiskeks
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Ist das irgendwo belegt, dass Wiedenborstel 110 Einw. vor dem 1. Weltkrieg hatte? Wo sind denn die Häuser geblieben? es gibt nur das Gutshaus und ein paar Nebengebäude..... -- 85.220.134.74 11:57, 11. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Räusper, da befindet sich doch ganz offensichtlich eine Quellenangabe hinter dieser Aussage. --ClausG 17:18, 11. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Allerdings stellt sich die Frage mit den Gebäuden trotzdem noch. --Maiskeks 20:39, 13. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Ort aus einer Familie bestehend[Quelltext bearbeiten]

Kann mir mal bitte jemand erklären, wie das funktionieren soll, das ein einzelnes Haus mit dazugehörender Scheune = Eine Familie bestehend aus 5 Personen eine politisch eigenständige Gemeinde bilden kann? Normalerweise gehört ein einzelnes Haus zum nächsten Nachbardorf.

Ich kann doch jetzt auch nicht einfach daherkommen, und baue oder kaufe mir irgendwo in der freien Landschaft ein einzelnes Haus für mich und meine Familie, und werde dann mein eigener Bürgermeister, wo meine Familie dann den Gemeinderat einer politisch selbstständigen Gemeinde bildet, die dann z.B. den Namen Försterheim trägt. Das ist doch wohl ein Ding das nicht funktioniert!!!

Denn wenn Wiedenborstel früher wirklich einmal 119 Einwohner hatte, wie es die Quelle angibt und davon heute nur noch eine 5-Köpfige Familie übrig geblieben ist, dann hätte Wiedenborstel längst in eines der Nachbardörfer z.B. nach Hennstedt oder Sarlhusen eingemeindet werden müssen.

Denn es kann doch wohl nicht wahr sein, das Paragraph 54 der Schleswig Holsteinischen Gemeindeordnung zwar eine Gemeindeversammlung in Dörfer mit weniger als 70 Einwohner vorsieht der Anstelle eines Rates, dann alle wahlberechtigten Einwohner angehören, es zulässt, das dieses auch auf Ansiedlungen zutrifft die nur aus einer Familie bestehen. Dessen Vorsitzender dann die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist. Zurück nach Wiedenborstel: Nemen wir mal an, die Familie in Wiedenborstel besteht aus 3 wahlberechtigte Bürger dem Großvater, Vater, Mutter und 2 nicht wahlberechtigte Kinder. Wer will denn da dem Bürgermeister wählen? Das Amt beansprucht doch dann das Familienoberhaupt für sich.

Solche Kleinstgemeinden wie sie hier in Schleswig-Holstein oder in Rheinland-Pfalz vorkommen darf es nicht geben, sie gehören allerschnellstens in die nächst größere Nachbargemeinde eingemeindet!

--Der Förster 19:23, 9. Jan. 2009 (CET)Beantworten


Wieso darf es das nicht geben? Nur weil DU damit ein Problem hast ??? (nicht signierter Beitrag von 217.227.15.40 (Diskussion) 23:25, 6. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten

Du kannst dich gerne an den schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten oder an den Innenminister oder an den zuständigen Landrat wenden und dies mit ihm bzw. ihnen diskutieren. Hier geht es darum wie es ist, und nicht wie du oder irgendwer anders es gerne hätte. --ClausG 11:50, 11. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Ein Zeitungsartikel zu dem Dorf: http://www.abendblatt.de/daten/2008/05/31/887948.html Radeldudel 10:58, 4. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Und danach hat der Ort sieben statt fünf Einwohner. --84.142.121.120 13:45, 17. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Eine Familie?[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Hinweis, dass alle Einwohner Wiesenborstels einer Familie angehören, mal rausgenommen, da mir das zweifelhaft erscheint. Der Hinweis wurde als "Trivia" von einem unangemeldeten Benutzer eingefügt: [1], ohne Quellen anzugeben. Das Telefonbuch weist für Wiedenborstel drei Einträge mit unterschiedlichen Familiennamen aus; das schließt nicht aus, dass dennoch eine Verwandtschaft besteht, ist aber eher ein Indiz dagegen. --Proofreader 02:00, 13. Aug. 2010 (CEST)Beantworten