Diskussion:Wiederkehrende Begutachtung

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Taste1at in Abschnitt Lemma
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falscher Prüfbericht[Quelltext bearbeiten]

Habe beim Autohändler kurz vor Ablauf der Händlergarantie (Gebrauchtagen ) ein Pikerl gemacht, Prüfbericht war ohne Mängel obwohl es ein Gebrauchtwagen war. Jetzt nach 6 Wochen habe ich den Auspuff verloren, der total durchgerostet war. Wie soll ich mich verhalten. (nicht signierter Beitrag von 213.162.66.163 (Diskussion | Beiträge) 13:49, 26. Jun. 2009 (CEST)) Beantworten

Review[Quelltext bearbeiten]

Hab den Artikel komplett überarbeitet und würde ihn gerne zum Lesenswerten kandidieren lassen. Wie sehen eure Meinungen zum Artikel aus? Gruß, --لαçkτδ Disk.MP 12:52, 23. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Nach der Begutachtung werden, sofern vorhanden, Mängel in drei Kategorien unterteilt:
  • leichter Mangel. Das bedeutet, dass dieser Mangel so bald wie möglich behoben werden muss.
  • schwerer Mangel. Hierbei muss dieser Mangel bei der nächsten Werkstätte behoben werden.
  • Gefahr im Verzug. In diesem Fall muss der Mangel umgehend behoben werden.
Wahrscheinlich steh ich ja nur auf der Leitung aber was ist denn da der Unterschied zwischen "so bald wie möglich", "in der nächsten Werkstätte" und "umgehend"? --79.255.43.213 01:29, 25. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Beim leichten Mangel darfst du weiterfahren, hast keine unmittelbare Zeitauflage und kriegst die Plakette. Bei schwerer Mangel kriegst du keine Plakette und musst die Mängel sofort in der nächsten Werkstätte beheben lassen. Bei Gefahr im Verzug muss der Mangel vor Ort behoben werden und - so hab ich das verstanden - darfst du nicht mal mehr weiterfahren. Gruß, --لαçkτδ Disk.MP 19:04, 26. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Archivierung der ergebnislosen Artikelkandidatur Oktober 2009[Quelltext bearbeiten]

Die Begutachtungsplakette für Kraftfahrzeuge in Österreich, umgangssprachlich als Pickerl bezeichnet, ist eine Klebevignette, welche bei der Erstzulassung sowie nach einer technischen Untersuchung ausgefolgt. Diese Überprüfung wird nach dem entsprechenden Paragrafen des österreichischen Kraftfahrgesetzes auch § 57a Begutachtung genannt, der Gesetzesbegriff lautet „wiederkehrende Begutachtung“. Im Umlauf sind die Begutachtungsplaketten in den Farben weiß und grün. Nicht zu verwechseln ist das Pickerl mit der Autobahnvignette.

Nach völliger Überarbeitung und einem kurzen Review möchte ich den Artikel zur Kandidatur stellen. Ich halte ihn für lesenswert, auch wenn er relativ klein ist. Aber er sollte, nach meinen Recherchen, alles wesentliche zum Artikel abdecken. Bitte um eure Meinungen. --لαçkτδ Disk.MP 00:41, 5. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Recht groß ist der Artikel nicht. Ohne Wertung (neutral). Für lesenswert reicht eigentlich der Umfang bzw. noch weniger noch das Thema eigentlich kaum. Warum müssen die Leute hier in der WP den parteigefärbten Staatsfunk ORF so oft als Referenz verwenden? --FrancescoA 14:44, 5. Okt. 2009 (CEST) Nachtrag: Schon der erste Satz ist nicht vollständig.Beantworten
Nun ja, soweit ich mich erinnern kann muss ein Lemma ein Thema für lesenswert möglichst vollständig abdecken, was hier gegeben ist und lesenswerte Artikel können inhaltliche Lücken außerhalb der Kernbereiche aufweisen, aber ich denke, ich hab keine wirklichen inhaltlichen Lücken aufgewiesen. Und warum kann das Thema nicht lesenswert sein, wenn ich ganz freundlich fragen darf? --لαçkτδ Disk.MP 15:30, 5. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Die Einleitung wurde korrigiert und du hast recht, das Thema ist soweit vollständig abgehandelt und sicherlich auch eine Hilfe für den einen oder der anderen, hier nachzulesen. Ich ändere meine Meinung, war vorher ein wenig zu voreilig. Lesenswert --FrancescoA 15:41, 5. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Oh das überrascht mich und ich bedanke mich :) Dein neutral wäre auch okay gewesen, nicht dass ich dich zu etwas gedrängt hab oder so, aber nochmal danke. Liebe Grüße, --لαçkτδ Disk.MP 15:44, 5. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Kein Problem. Ich habe mich vorher auch ein bisschen vom Gefühl leiten lassen, also von meiner persönlichen Abneigung als lästige Pflicht, das Pickerl zu machen.--FrancescoA 08:21, 8. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
  • keine Auszeichnung; inhaltliche Lücken, formelle Fehler, logisches Durcheinander, fehlende Verlinkungen und ich stelle auch die Richtigkeit des Lemma in Frage. Von hinten beginnend: Für mich ist Inhalt des Artikels nicht das Stückchen Papier, "Pickerl" genannt, sondern die "Technische Überprüfung" an sich - genannt "§ 57a Begutachtung". Am Ende dieser Begutachtung steht dann als Ergebnis das offizielle Dokument, die Klebeplakette. Damit ist das Pickerl nur ein Teilaspekt und sollte nicht als Begriff für den Gesamtvorgang genutzt werden. Der Aufbau des Beitrags ist durcheinander, denn Aussagen zur Zuständigkeit der Prüfung finden sich - gesplittet - zweimal unter "Allgemeines" und dann nochmals unter "Prüfstätten". Insgesamt ist mir intern viel zu wenig verlinkt, es existieren ganze Absätze ohne einen einzigen Wiki-Link und auch viele Fachbegriffe wurden nicht gebläut. Als (kleinerer) formeller Fehler ist der überflüssige Unterabschnitt 3.1 zu nennen, der ohne 3.2 keinen Sinn macht. Inhaltliche Lücken sehe die Frage, welche rechtliche Konsequenz sich ergibt, wenn die Prüfung nicht wie vorgeschrieben vorgenommen wird und auch die (fehlerbedingte) Stilllegung wird nicht einbezogen. Was kostet die Begutachtung eigentlich? Schließlich werden die Prüfelemente - also doch im Grunde die Hauptsache der Prüfung - erschreckend kurz abgehandelt. Die Einleitung selbst ist ein drei-Satz-Thorso, dessen letzte Aussage - nämlich was das Pickerl nicht ist - symptomatisch für diesen Artikel ist. Fazit: Potential vorhanden, aber noch nicht ausgenutzt --O. aus M. 17:03, 5. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
  • Lesenswert – So, nachdem ich (nein, ich bin nicht so gut, ich wollte nur ein wenig helfen) mich über den Artikel hergemacht und einige oben (zu Recht) angesprochene Mängel beseitigt habe, erachte ich den Artikel nicht nur für lesenswert, sondern für österreichische Kfz-Beseitzer auch absolut informativ. Der Artikel enthält alles, was man über die Begutachtungsplakette wissen muss. In weiterführenden Links verweist er darüber hinaus auf spezielle Fragen, wie Handhabung der Fristen im Ausland. --Στεινδυ 01:16, 8. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Ja, finde ich auch. Oft wissen die Leute nicht richtig Bescheid (ich wusste es auch nicht so richtig), dadurch entsteht Halbwissen und es kam schon des öfteren Rechthabereien von Leuten, die eben selbst nicht gut Bescheid wissen. --FrancescoA 08:21, 8. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Sollte m.E. noch leicht überarbeitet werden. Zwei Punkte herausgegriffen:
  • Ausgefolgt werden die Plaketten in den Farben weiß und grün. Der weiße Aufkleber wird Personen-, Kombinations- und Lastkraftwagen bis 3,5 Tonnen mit Benzinmotor und Katalysator, abgasarmen Fahrzeugen mit Dieselmotoreb und Anhängern erteilt. Alle anderen Fahrzeuge erhalten einen grünen Aufkleber. Nun, welche anderen Fahrzeuge bekommen nun den grünen ? Könnte man das nicht spezifizieren ? Abgasarm nach Euro 1 sind ja nahezu alle seit anno dunnemal (1997).
  • Ursprünglich gab es die Plakette in der Farbe rot. Im Zuge dieser Begutachtung wurden nur die wichtigsten Bauteile, wie Bremsen, Stoßdämpfer, Rost an tragenden Teilen und ähnliches kontrolliert. Nachdem im KfZ-Wesen der ökologische Aspekt zunehmend Beachtung fand, wurde zusätzlich der Motor auf seinen Schadstoffausstoß überprüft. Ab diesem Zeitpunkt wurden grüne Plaketten vergeben. Wage mal zu bezweifeln, dass genau in dieser Reihenfolge früher eine Untersuchung durchgeführt wurde, nämlich Bremsen, Stoßdämpfer, Rost ... Eher Bremse, Lenkung, Bereifung, tragende Karosserieteile. Stoßdämpfertests nach Sichtprüfung oder Dämpfungswirkung mittels Messprotokoll ? -- Gruss Beademung 18:44, 8. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
  • Punkt 1: Falsches Lemma. Wo wird irgendwo offiziell oder auch nur inoffiziell die Bezeichnung "Begutachtungsplakette in Österreich" verwendet? Zumal es im Artikel ja vor allem um die Begutachtung und nicht wie durch das Lemma suggeriert, einzig um die Plakette geht. Eine Weltmeisterschaft wird ja auch nicht unter dem Lemma "Goldmedaille von 1974" abgehandelt.
  • Punkt 2: falsche Bezeichnung der Weblinks. help.gv.at ist was komplett anderes als ris.bka.gv.at. Trotzdem wird ersteres als "Rechtsinformationssystem" bezeichnet.
  • Punkt 3: Unsinnige siehe-auch-Liste. Was hat die Mautvignette hier zu suchen, außer dass sie auf der anderen Seite der Windschutzscheibe pickt? Und Verlinkung aus dem ANR auf eine Portals-Unterseite ist ein absolutes NO-GO. Griensteidl 20:41, 8. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Nachdem die Bezeichnung der Weblinks von mir stammt: Wie bitte? Verstehe ich da was miss? HELP.gv.at-Impressum: Medieneninhaber und Herausgeber Bundeskanzleramt Österreich, Anschrift: Bundeskanzleramt, Abteilung I/13 – E-Government – Programm- und Projektmanagement. Im Übrigen ist dies ein Wiki und jeder ist herzlich dazu eingeladen mitzuwirken; insbesondere dann, wenn er einen vermeintlichen oder tatsächlichen Fehler feststellt. Die Kandidatur eines Artikels bedeutet ja nicht, dass man den Artikel nicht angreifen darf. – Gruß Στεινδυ 21:32, 8. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Ergebnislos.

Bereits mehrere Tage drüber, trotzdem haben sich nur zwei Stimmen für Lesenswert eingefunden, bei einer Stimme für keine Auszeichnung. Damit ist die Kandidatur ergebnislos. Zudem gab es weitere Verbesserungsvorschläge ohne Stimmabgabe. --77.23.104.33 17:19, 19. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Geschichte[Quelltext bearbeiten]

Mich hätten Informationen zur Geschichte interessiert. Also seit wann gibt es das Pickerl usw. Generator (Diskussion) 21:13, 6. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Lemma[Quelltext bearbeiten]

Sollte der Artikel besser §57-Überprüfung oder KFZ-Überprüfung heißen, denn, das Pickerl ist ja dann nur das sichtbare Zeichen und net mehr. --K@rl 09:47, 21. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Ist erledigt. --Taste1at (Diskussion) 17:56, 4. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Pickerlfarben[Quelltext bearbeiten]

Hallo! Die Farben für die Begutachtungsplaketten sind leider nicht mehr aktuell. Die grünen laufen aus, für historische Fahrzeuge gibts spezielle rote. siehe hier, § 6: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012794 (nicht signierter Beitrag von 213.225.35.24 (Diskussion) 09:51, 27. Jul. 2018 (CEST))Beantworten

Sei mutig und trage das (inklusive der Quelle) selbst ein. --TheRunnerUp 15:27, 27. Jul. 2018 (CEST)Beantworten