Diskussion:Wiener Außenring Schnellstraße

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Kuhni74 in Abschnitt Aktualisierung seit 2018
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Die österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen wurden nach den im österreichischen Bundesstraßengesetz 1971 (Abkürzung: BStG 1971) in den Anlagen genannten Namen benannt (Verzeichnis 1 Bundesautobahnen und Verzeichnis 2 Bundesschnellstraßen).

Die dortige Schreibweise, die die Straßennamen getrennt schreibt (z.B. Süd Autobahn), stößt bei einigen Benutzern auf wenig Verständnis. Trotzdem wurde beschlossen, die offizielle Schreibweise zu verwenden, weil es nichts Offizielleres gibt als ein Gesetz.

Auf folgenden Diskussionsseiten wurde die Thematik bereits diskutiert:

Naturschutzbedenken[Quelltext bearbeiten]

Unter diesem Punkt steht "...aber die Abgase des Tunnels mitten im Naturschutzgebiet herausgeführt werden." Im zweiten Absatz des Abschnitts "Geplante Verlängerung Richtung Norden" steht allerdings: "Da innerhalb des Naturparkes keine technischen Hochbauten stehen dürfen, müssen die Entlüftungen bis an das Ende des Tunnels geführt werden." Das passt doch nicht zusammen, oder? -- Nestrus 12:04, 19. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Meines Wissens waren ursprünglich Entlüftungsschächte geplant, davon ist man anscheinend eben aus Naturschutzgründen abgekommen. Vielleich kann jemand passende Quellen ausfindig machen. --Schaffnerlos 15:46, 19. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Provisorium S1/A4[Quelltext bearbeiten]

Ich kenne die Ausreden Berichte der Asfinag und der Exekutive zur Unfallproblematik am Provisorium S1/A4 zur Genüge. Trotzdem ist dies noch lang kein Grund, alles auf die "Raser" zu schieben, denn es ist eine unbestreitbare Tatsache, dass der Kurvenradius des Provisoriums in Verbindung mit der Doppelkurve für eine Einmündung eines zweispurigen internationalen Hauptverkehrsweges in einen anderen "viel zu gering" waren (im Vergleich zu im Autobahn-Straßenbau üblichen Kurvenradien - dies kann jeder in Google oder vor Ort betrachten). Dass eine Kurve nur eine gewissen Geschwindigkeit verträgt und man in die Leitplanke knallt, wenn man "zu schnell" ist, ist trivial, dass eine zweispurige Schikane (in der man mit 60 in der Leitplanke endet) in eine Autobahn eingebaut wird, jedoch nicht. Die sachlich fundierte Kritik, dass diese Kurve so nie hätte gebaut werden sollen, ist berechtigt. Dass Leute, die zuerst auf der zweispurigen Autobahn mit 100/80 fahren und dann eine "normale Einmündung" in eine andere Autobahn (und keine Schikane) erwarten (was man im 21 Jahrundert eigentlich erwarten können sollte), mit 60 in der Leitplanke landen, und sich die Verantwortlichen auf die "Raser" ausreden, ist ein wenig sehr billig. Auch der Umstand, dass es jetzt nach der Entschärfung keinen Unfall mehr gegeben hat (und ich trau mich wetten, dass die Durchschnittliche Geschwindigkeit - auch jene der Raser) nicht abgenommen hat, ist wohl ein Indiz für die baulichen Mängel, als eines für lokale Raserei.

Man kann nicht einfach auf die Autobahn Hindernis bauen (wo es niemand erwartet), Geschwindigkeitsbeschränkungen aufstellen und sich dann bei täglich jenseits von 10 Unfällen lapidar behaupten, das Problem seien die Raser, die einfach viel zu schnell fahren. -- ~ğħŵ 14:02, 4. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Finde ich nicht, schlieslich hat es diese Rampe ja schon lange vor der S1 bereits gegeben, das war damals halt die Auffahrt Schwechat, und der Zubringer Schwechat war ja auch vor der S1 schon sehr gut ausgebaut, und auch auf 100 km/h beschränkt. Der Unterschied vor und nach S1 war, das vorher fast nur Ortskundige dort gefahren sind, und bei der S1 natürlich auch viele nicht Ortskundige. Übrigens bin ich diese Kurve öfters mit fast 100 km/h durchgefahren, und mit jedem normalen PKW ist man dort problemlos mit 100 km/h durchgekommen, jene die einen Unfall dort hatten, sind entweder viel zu schnell gefahren (also weit über 100 km/h) oder einfach nur blind in die Kurve. Das traue ich mich zu behaupten. Natürlich wäre das alles erspart geblieben, hätte man die Rampe gleich mit der S1 mit ausgebaut. Jedoch halte ich das Argument der Asfinag sehr wohl für schlüssig, das man nicht zum Ausbau der Rampe eine Baustelle auf der S1 (bzw. damals Autobahnzubringer Schwechat) und A4 machen wollte, und dann ein paar Monate später nochmals zum Ausbau auf 3 Spuren der A4. Den Knoten und die Straße in diesem Bereich (damals als Zubringer Schwechat) hat es ja schon viel länger gegeben als die S1. Und schlißlich wurde dann der A4 Ausbau auch noch mal verschoben, und zwar weil man während der EU-Präsidentschaft keine Baustelle zwischen Flughafen und Wiener City haben wollte.
Ein Problem ist sicher auch das es eben sehr viele sinnlose Beschränkungen gibt, und wirklich sinnvolle dann eben auch ignoriert werden. Die jetztige Formulierung finde ich aber sehr gut.
mfg --Newsflash 18:59, 4. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Das stimmt nicht ganz. Wenn du derzeit dort vorbeifährst (oder im Google nachsiehst, dort sieht man die Problemschikane damals noch in Bau), dann siehst du rechts der aktuellen Fahrbahn zwei weitere Fahrbahnreste: Der mittlere war jener, wie er für den S1-Stumpf ursprünglich vorhanden war - diese Kurve stellte damals zu S1-Stumpf-Zeitn kein Problem für Autofahrer dar, weder vom Radius, noch von der Geschwindigkeit. Weiter rechts davon siehst du den Problemhaken (bei Google ist er gerade in bau) Es ist gleich zu Beginn der Kurve eine sehr sehr enge rechtslinksrechts-Kombination. Aus der Luft (Google) kann man die bevorzugte Aufprallstelle in der Leitplanke quasi "riechen". Sowas zu planen, geschweige denn zu bauen ist ein Irrsinn! Schau es dir doch einfach an. Wie gesagt, es wurde nicht einfach der S1 Stupf unverändert übernommen, sondern es wurde eine Schikane eingebaut (um die A4-Bauarbeiten uz erleichtern?), die eine vorprogrammierte Unfallstelle war, und die so nie hätte gebaut werden dürfen.-- ~ğħŵ 11:02, 5. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

S1 ist Autobahn nach StVO[Quelltext bearbeiten]

Die S1 ist doch in ihrer ganzen Länge als Autobahn nach StVO klassifiziert, stimmt das? Wenn ja, sollte man dies vielleicht erwähnen. --Schaffnerlos 18:04, 25. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Der derzeitige Abschnitt Vösendorf - Schwechat auf jeden Fall. Würde mich sehr überraschen wenn das bei den Neubaustrecken anders wäre. Ist übrigens auch in der Einleitung erwähnt: Die S1 ist straßenverkehrsrechtlich eine Autobahn und daher vignettenpflichtig. --My Friend FAQ 19:28, 25. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Oh, danke! Den Satz habe ich falsch interpretiert, denn dieser suggeriert ja, dass Autostraßen nicht vignettenpflichtig wären. Werde das umformulieren. --Schaffnerlos 20:23, 25. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Autostraßen sind ja auch nicht vignettenpflichtig. Siehe zB S2, B227 (zwischen Gürtel- und Nordbrücke)... --My Friend FAQ 20:29, 25. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Es gibt aber sehr wohl vignettenpflichtige Autostraßen. Die Klassifizierung nach StVO sagt ja nichts über den Erhalter und die Vignettenpflicht aus. Die B227 "gehört" nicht der ASFING und die S2 ist eine Ausnahme (die Frage ist, wie lange noch). Die S4, S6, S31 oder S33 - nur um diese zu nennen - sind meines Wissens sehr wohl vignettenpflichtige Autostraßen. Außerdem müssen Autobahnen nicht zwangsläufig vignettenpflichtig sein, so etwa die Sondermautstrecken oder bis vor kurzem die A6. --Schaffnerlos 23:05, 25. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Man sollte nicht Autostraße und Schnellstraße verwechseln. Autostraße ist ein Begriff aus der StVO, während die Schnellstraße auf den Erhalter ASFINAG zurückführt. Da sind die Unterschiede zwischen Autobahn und Schnellstraße interessanter, denn die sind verwaschener --K@rl 23:09, 25. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Alle Straßen die nach StVO als Autobahnen gekennzeichnet sind, sind vignettenpflichtig. Außer natürlich den Sondermautstrecken wo eine eigene Maut eingehoben wird. Straßen die laut StVO Autostraßen sind, sind nicht vignettenpflichtig. So wie auch die S2, B227 oder die Brigittenauer Brücke. Auf das kommt es an. Ob in der Nummerierung ein A oder ein S verwendet wurde sagt nur aus ob die Straße von der ASFiNAG erhalten wird. Die S2 wird mit ziemlicher sicherheit zur StVO-Rechtlichen Autobahn erklärt, wenn die Baumaßnahmen fertig sind (Umfahrung Süßenbrunn mit Anschluss an S1, Niveaufreimachung). Die S4 und S6 sind meines wissens StVO-Autobahnen. Die beiden anderen teils Autobahn, teils Autostraße. Aber ich werd genau aufpassen wenn ich da wieder mal vorbeikomme.
Jaja, ganz schön kömpliziert unser Straßensystem ;-P Ich wäre ohnehin dafür alle Schnellstraßen mit Autobahnquerschnitt eine A-Nummer und den anderen eine B-Nummer zuzuweisen. Das "Schnellstraße" verwirrt die Leute nur. Und wie Karl sagte, wird Autostraße und Schnellstraße oft gleichgesetzt. Eine Schnellstraße kann jedoch Autobahn oder Autostraße sein. --My Friend FAQ 07:43, 26. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Die sogenannten "Schnellstraßen" die eigentlich eine Autobahn sind werden auch oft von Routenplanern falsch behandelt. Daher wäre es auch besser alle als Autobahn zu bezeichnen. -- JonnyBrazil 08:15, 26. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Jop. Is mir auch schon aufgefallen das Routenplaner zB die S1 "dünner" einzeichnen als andere Autobahnen. --My Friend FAQ 08:34, 26. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
So wird z.B. auf map24 sowohl die S6 als auch die S1 als "dünner Strich" eingezeichnet und daher auch weniger gut bewertet. Daher schlägt Map24 mir z.B. für die Fahrt nach Ungarn immer die A23 quer durch die Stadt vor obwohl die S1 näher und der Weg zumindest gleich lang wäre. -- JonnyBrazil 08:53, 26. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Es ist leider auch nicht erkennbar nach welchem System die ASFiNAG auswählt ob eine Straße eine A oder S Nummer bekommt. Ich lasse mir einreden wenn man wie zB Bei der S2, die ja noch Kreuzungen hat aber doch eine hochrangige Verbindung ist, eine S-Nummer vergibt. Aber wieso eine neue, im Autobahnquerschnitt gebaute, Straße wie die S1 keinen A-Nummer bekommt ist für mich nicht nachvollziehbar. Man hätte diese ja auch einfach A21 bezeichnen können. Schließlich mündet diese in die S1 und ist quasi deren Verlängerung. Auch neue Straßen werden mit S-Nummer geplant wie die S7 oder die S10. Ich würde zu mindest jeder Schnellstraße die Autobahnquerschnitt haben auch als Autobahn nummerieren. --My Friend FAQ 10:14, 26. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Nochmals: Es gibt auch vignettenpflichtige Autostraßen! Und die ASFINAG wählt gar nicht aus ob A oder S, das macht der Gesetzgeber und daran muss sich die ASFINAG halten. Und die heutige S1-Autobahn war als B301 geplant. Warum wohl? --Schaffnerlos 10:42, 26. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Kannst du konkrete Beispiele für vignettenpflichtige Autostraßen anführen? Ich hab schon öfters mit jemanden diskutiert der mir einreden wollte die S2 sei vignettenpflichtig. Wo ich mir nicht ganz sicher bin ist die S5 nach stockerau. Die ist zu 100% Autostraße, das weiß ich, auch weil überall die 130er-Tafel hängen, die man bei einer Autobahn ja nicht bräuchte. Aber kann sein das die auch vignettenpflichtig ist. --My Friend FAQ 11:00, 26. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Ich habe es in meinem Beitrag um 23:05 erwähnt: Beispielsweise die S4, S6, S31 und S33. Die S2 wäre normalerweise auch vignettenpflichtig, ist aber explizit ausgenommen. Die S5 ist im Ausbauabschnitt ebenfalls vignettenpflichtig (ich bin mit allerdings nicht sicher, ob sie als Autobahn oder als Autostraße ausgeschildert ist, aber wenn du sagst als Autostraße, wird es wohl so sein). Nur das letzte nicht ausgebaute Stück der S5 von Fels/Wagram nach Krems ist sicher eine Autostraße, wo explizit keine Vignettenpflicht gilt. --Schaffnerlos 11:33, 26. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Hmm. Das heisst, alle Autostraßen die eine Schnellstraßen sind sollten vignettenpflichtig sein. Die S2 ist da nur eine Außnahme. Ich dachte immer es ist so umgekehrt, also das die S2 das richtige Beispiel ist. Zumindest bei der S31 weiss ich das sie im ausgebauten Abschnitt von Eisenstadt nach Mattersburg Autobahn ist, dort hat sie auch Autobahnquerschnitt. Weiter unten ist sie nur mehr Autostraße, da nur doppelte Sperrlinie statt baulicher Mitteltrennung. Hab aber nicht aufgepasst ob dort auch die vignettenpflicht geendet hat ;-P --My Friend FAQ 11:45, 26. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Du hast hier anscheinend Autostraße und Schnellstraße verwechselt, aber jetzt passt es. Straßen, welche mit A oder S (=Schnellstraße) beginnen, gehören der ASFINAG und sind somit maut- bzw. vignettenpflichtig. Autostraßen ohne S (wie z.B. in Wien die B227, B14 und B14a oder in der Steiermark die Ennstalstraße) gehören nicht der ASFINAG und sind somit nicht vignettenpflichtig. Es gibt aber Ausnahmen und die S2 sowie der Teilabschnitt der S5 sind solche. Danke übrigens für den Hinweis, dass die S31 zumindest teilweise Autobahn ist. --Schaffnerlos 12:06, 26. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Das war mir schon klar, das die A und S von der Asfinag erhalten werden. Und B, L, den Ländern usw. Bezüglich Straßenerhalter hatte ich immer schon den Durchblick ;-P Aber die S2 hat mich da verwirrt, da diese nicht vignettenpflichtig ist, dachte ich das nur die S die auch rechtlich Autobahnen sind vignettenpflichtig sind. wieder was dazugelernt ;-) lg --My Friend FAQ 12:55, 26. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Bezeichnung der Streckenabschnitte[Quelltext bearbeiten]

Ich finde die Bezeichnung der Streckenabschnitte nach den Knoten lesbarer, als die aktuelle. Also anstatt "Südumfahrung" z.B. Vösendorf - Schwechat, Schwechat - Süßenbrunn usw. usf. Wie seht ihr das?--Naoag 22:20, 14. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Mit gefällt eigentlich die derzeitige Formulierung besser. So erkennt man welche Funktion die einzelnen Abschnitte haben, nämlich die Südumfahrung von Wien usw. --My Friend FAQ 20:27, 14. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Prinzipiell halte ich die derzeitigen Bezeichnungen für ausreichend. Eine Lösung wie z.B. Vösendorf – Schwechat (Südumfahrung) oder umgekehrt Südumfahrung: Vösendorf – Schwechat wäre vielleicht sogar besser. Dann wäre schon am 1. Blick klar um welchen Abschnitt es sich handelt. --Schaffnerlos 09:20, 17. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Ich muß das Thema nochmal aufwärmen. Auf der ASFiNAG Seite sind die Abschnitte auch nach den Knotenpunkten (z.B. Schwechat - Süßenbrunn) bezeichnet. Auch die Abschnitte der A5 sind so bezeichnet. Ich bin daher mutig;-) werde daher die Bezeichnung wieder auf dir ursprünglichen ändern. lg--Naoag (Diskussion) 15:22, 25. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Namen[Quelltext bearbeiten]

Heißt die Straße nicht vielleicht Wiener Außenring-Schnellstraße, da sie ja eine Schnellstraße und somit ein Unterbegriff ist. Unterbegriffe werden in Deutsch meist zusammengeschrieben.--Sae1962 (Diskussion) 20:24, 3. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Es handelt sich um den amtlichen Namen. Autobahnen und Schnellstraßen werden in Österreich (amtlich) immer auseinander geschrieben. Siehe Anl. 1 und Anl. 2 Bundesstraßengesetz.--Azby (Diskussion) 21:40, 3. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Aktualisierung seit 2018[Quelltext bearbeiten]

Insbesondere der Abschnitt Schwechat – Süßenbrunn sollte erheblich aktualisiert werden, nicht nur wegen der jüngsten Ereignisse betreffend den Lobautunnel, sondern auch betreffend das nördlich anschließende Teilstück (Essling/Groß-Enzersdorf – Süßenbrunn). --Kuhni74 (Diskussion) 14:27, 2. Dez. 2021 (CET)Beantworten