Diskussion:Wiener Gemeinderat und Landtag

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Kuhni74 in Abschnitt Gemeinderat 1848
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Einspruchsrecht[Quelltext bearbeiten]

Nach dem Beschluss eines Landesgesetzes muss der Beschluss der Bundesregierung vorgelegt werden, die binnen einer Frist von acht Wochen Einspruch gegen das Landesgesetz erheben kann. Durch einen Beharrungsbeschluss kann der Landtag den Gesetzesbeschluss jedoch bei einem Einspruch aufrechterhalten.

Das gilt für alle Landtage, nicht nur für den Wiener (Art. 98 B-VG). Gibt es Gründe, den Abschnitt zu belassen? --Peter Putzer 16:01, 3. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Was spricht dagegen? Nur weil es für alle gilt, heißt es ja nicht, das es hier nicht stehen soll/darf.--Geiserich77 16:55, 3. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Naja, so liest es sich, als ob das eine Besonderheit des Wiener Landtags wär. Allerdings ist mir beim Durchsehen der diversen anderen Landtage aufgefallen, daß die Struktur höchst uneinheitlich und der Informationsgehalt *hüstel* variabel ist. Würde daher den gesamten Komplex "Österreichische Landtage" als große Baustelle betrachten derzeit. Vielleicht komm ich ja bei Gelegenheit dazu.
--Peter Putzer 21:36, 3. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Hi, Hier fehlt mir einiges, vor allem das gerade heiß diskutierte Wahlrecht. wie werden Mandate erreicht, Mehrheiten geschaffen? was ist der Hintergrung des derzeitigen Streits? Ben: Eisebär (18:18, 13. Feb. 2015 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Fraktionen[Quelltext bearbeiten]

Beim Nationalrat wurde soeben eine Darstellung eingeführt, bei der Regierungs- und Oppositionsfraktionen in der Infobox erkennbar werden. Beim Wiener Gemeinderat und Landtag ist das nicht so einfach, weil auch die Opposition in Stadtsenat / Landesregierung vertreten ist, dort durch nicht amtsführende Stadträte. --Wolfgang J. Kraus (Diskussion) 11:17, 18. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Zeit der „Unterbrechung demokratischer Regierungsform“[Quelltext bearbeiten]

Nur für die Jahre 1934 bis 1938 wird in besonderem Artikel die formale Regelung der Bürgervertretung ein wenig erläutert. Was in der Stadt Wien von 1938 bis 1945 formaljuristisch und politisch in Bezug auf die Vertretung der Bürger galt, finde ich nirgendwo. Auch wäre es interessant, eventuelle politische Fortentwicklungen / Wendungen der ständestaatlichen bzw. NS-staatlichen „Volksvertreter“ nach 1945 zu beleuchten. Im Adressbuch von 1940 steht etwas von einem "Parlament", allerdings ohne Nennung von Mitgliedern. --Hvs50 (Diskussion) 14:20, 23. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Gemeinderat 1848[Quelltext bearbeiten]

Laut https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Gemeinderat (siehe auch Robert Blum) trat der Gemeinderat nicht erst 1849, sondern mehr oder weniger offiziell bereits im Revolutionsjahr 1848 zusammen – wer kann dazu etwas Fundiertes beitragen? --Kuhni74 (Diskussion) 12:08, 23. Feb. 2022 (CET)Beantworten