Diskussion:Wiener Katastralgemeinden

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Stefan8410 in Abschnitt südlicher Teil des Südwestfriedhofs
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südlicher Teil des Südwestfriedhofs[Quelltext bearbeiten]

Laut dieser Quelle [1] verläuft die Katastralgemeindegrenze nicht zur Gänze über die Wundtgasse sondern gemeinsam mit der Bezirksgrenze entlang dem Emil-Behring-Weg bis zur Kleingartensiedlung Rosenhügel. Somit würden diese 35 Hektar nicht mehr zu Atzgersdorf sondern zu Hetzendorf gehören? Allerdings gibt es (minimale) Abweichungen der Grenzen entlang der Kirchfeldgasse. Stefan8410 (Diskussion) 20:40, 2. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Ja, das stimmt. Und das dürfte die Verordnung dazu sein:
3699.Verordnung des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen vom 9. Februar 2010 betreffend die Änderung der Katastralgemeinden Mauer, Rosenberg, Speising, Hetzendorf und Atzgersdorf.
Gemäß § 7 des Vermessungsgesetzes, BGBl.Nr. 306/1968, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 100/2008, wird im Einvernehmen mit dem Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien verordnet: [...] § 6 (1) Die Katastralgemeinden Atzgersdorf (Nr. 01801) und Hetzendorf (Nr. 01304), alle Stadt Wien, werden zur Erhaltung der topographischen Abgrenzung sowie im Interesse der Verwaltungsvereinfachung derart geändert, dass die Grundstücke 1123/3, 887/2, 1123/1, 902/3, 1106/22, 880/23, 902/1, 1106/7, 902/6, 1106/21, 1106/18, 902/7, 889/31, 889/2, 889/3, 889/30, 889/29, 889/4, 889/5, 889/6, 889/7, 889/8, 889/9, 889/10, 889/11, 889/12, 889/13, 890/15, 890/16, 890/3, 890/4, 890/5, 890/6, 890/7, 890/8, 890/9, 890/10, 890/11, 890/12, 890/13, 889/32, 893/13, 893/2, 893/3, 893/4, 893/5, 893/6, 893/7, 893/8, 893/9, 893/10 und 893/11 der KG Atzgersdorf von dieser abgetrennt und dem Gebiet der KG Hetzendorf eingegliedert werden [...]
Quelle: Amtsblatt für das Vermessungswesen Herausgegeben vom BEV - Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen Jahrgang 2010 Wien, 1. März 2010
Im Artikel Südwestfriedhof (Wien) habe ich das ergänzt. In diesem Artikel ist es jedoch mangels einer aktuellen Liste mit den Flächenangaben der Katastralgemeinden schwer, eine Anpassung vorzunehmen. --Schaffnerlos (Diskussion) 10:31, 3. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Danke fürs Heraussuchen der Verordnung. Ich denke fürs erste genügt es einfach die 35 Hektar bei Hetzendorf dazu zu rechnen. Zu den genauen Flächenangaben müsste man wohl noch die Tabelle aktualisieren da es scheinbar auch an anderen Grenzen minimale Verschiebungen gegeben hat, und dabei eventuell die Nachkommastellen in der Tabelle generell weglassen. Ich habe es auch so im Artikel Atzgersdorf eingearbeitet. --Stefan8410 (Diskussion) 23:11, 3. Jul. 2017 (CEST)Beantworten