Diskussion:Wiesbadener Modell

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Tobias heinrich karlsruhe in Abschnitt Voraussetzung der Betriebsaufspaltung
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Quellenangabe[Quelltext bearbeiten]

Die angebliche Quellenangabe ist für mich nicht nachvollziehbar: der entsprechende Vermerk wurde erst drei Stunden nach Neuerstellung des Artikels von einer anderen IP nachgetragen (siehe [1]). Ich frage mich, wie das verifiziert werden soll oder kann ?? Schlage deshalb vor, diesen nicht belegbaren Quellennachweis doch zu entfernen. JHeuser 14:14, 17. Apr 2006 (CEST)

Der Vollständigkeit halber habe ich im Quellenhinweis die anderen Beiträger zum Artikel nachgetragen. Die WP und ihre Artikel sind ein Gemeinschaftswerk; ich halte es nicht für sinnvoll, im Artikel in einem Quellenhinweis einzelne Beiträger hervorzuheben, zumal die Verifizierung (s.o.) problematisch ist. Wem meine Ergänzungen lächerlich vorkommen, weil er meint, entsprechende Angaben gäbe es bereits in der Versionsgeschichte: korrekt, da gehört nämlich eigentlich auch der ursprüngliche Quellenvermerk hin. Da dies jedoch bestritten wurde, fordere ich gleiches Recht für alle Beteiligten ein. --Proofreader 14:18, 17. Apr 2006 (CEST)

Von mir aus kann die Quellenangabe vollständig entfernt werden, ich hab dazu gerade was unter Portal_Diskussion:Recht#Wiesbadener_Modell geschrieben. Die Änderungen von Proosreader halte ich ebenfalls für unnötig. Wozu gibt's denn die Versionsgeschichte? Nur weil der Erst-Ersteller die Versionsgeshcihte nicht genutzt hat, muss dies doch nicht heißen, dass nunmehr im Artikel einen zweite Versionsgeschichte geschrieben wird. Das geht zu weit. --Alkibiades 14:26, 17. Apr 2006 (CEST)
Das sollte nur illustrieren, für wie sinnfrei ich den ursprünglichen Vermerk halte. Ich bleibe dabei, Bearbeitervermerke gehören nicht in den Artikel, sondern in die History, meinetwegen auch auf diese Diskussionsseite, aber nicht in den Artikel. --Proofreader 14:35, 17. Apr 2006 (CEST)
Leutz, ich bin nicht sicher, aber was soll denn die Angabe dieser "Quelle". Zum einen ist nicht verifizierbar, dass besagter L. Jordan wirklich der Verfasser ist. Außerdem: Wenn er der Verfasser ist, dann kann er schlecht auch (gleichzeitig) Quelle sein, denn Quellen sind für mich zugängliche und überprüfbare Publikationen (siehe Zitation). Grüße von --Omi´s Törtchen 21:57, 19. Apr 2006 (CEST)
Ursprünglich stand einfach „Verfasser: Stfwrt. L. Jordan“ unter dem Artikel. Ich habe das beim Wikifizieren nach dem Beispiel von Gesellschaft für mittelrheinische Kirchengeschichte angepasst, auf das bei Historiograf verwiesen wird. Die Überschrift Quelle erschien mir auch suboptimal, aber bis zu einem generellen Konsens über die Frage der Urhebervermerke wollte ich erstmal im Sinne der Einheitlichkeit verfahren. Wenn man solche Vermerke im Artikeltext lässt, bietet sich als sauberere Lösung vielleicht ein (klein gesetzter) Textbaustein an, der dann auch von Nachnutzern automatisch auswertbar wäre. Auch Historiograf hat meine ich in seiner FAQ in die Richtung gedacht. Vielleicht auch Metadaten wie bei Personen? Aber das müsste anderenorts diskutiert werden. -- Wolfgang Kopp 22:12, 19. Apr 2006 (CEST)
Ich denke nicht, dass diese Urhebervermerke dem Wiki-Prinzip entsprechen, der Klarheit und Übersichtlichkeit dienen oder irgendwie nützlich sein können. Das kann ohne Weiteres auf einen nicht mehr überblickbaren Umfang getrieben werden - siehe mein (unnützes) Beispiel. --Omi´s Törtchen 22:47, 19. Apr 2006 (CEST)
Soweit ich sehe, behauptet auch niemand, dass solche Vermerke wünschenswert wären. Die Frage ist nur, ob die GFDL die Entfernung zulässt: "... provided that this License, the copyright notices, and the license notice saying this License applies to the Document are reproduced in all copies ..." Wenn jemand nach der Versionsgeschichte nur als anonymer Bearbeiter (IP) aufscheinen würde, im Text aber seinen Namen nennt, darf man den dann auf die Diskussionsseite verschieben (die sicher nicht für den Erhalt "in all copies" gedacht ist)? -- Wolfgang Kopp 22:57, 19. Apr 2006 (CEST)
Meines Erachtens ist jede neue Bearbeitung ein neues Dokument, keine reine copy. Für dieses neue Dokument gilt, dass man die Quellen angeben muss. Dazu reicht IMO die Angabe des Urhebervermerks in der Versionsgeschichte. Die copy des Ursprungsbeitrages behält ja für immer (vorbehaltlich Nicht-Löschung) den Vermerk im Text selbst, dort entfernt ihn ja niemand. In diesem konkreten Fall kommt hinzu, dass der Vermerk nicht verifizierbar (und sogar eher zweifelhaft!) ist, s. Beitrag ganz oben. JHeuser 06:47, 20. Apr 2006 (CEST)
Um das nochmal klarzustellen: Auch ich meine, dass grundsätzlich die Versionsgeschichte ausreicht (und bei Nachnutzungen natürlich erhalten bleiben muss). Das Problem, über das wir hier reden, taucht auf, wenn jemand als IP bearbeitet und seinen Namen in den Artikeltext schreibt (statt sinnvollerweise in Zusammenfassung und Quellen). Dann taucht der Hinweis auf seine Urheberschaft naturgemäß nicht in unserer Versionsgeschichte auf. Wie geht man damit um, wenn man sowohl den Lizenzbestimmungen als auch den Konventionen der Community (Gemeinschaftsprojekt) gerecht werden möchte? -- Wolfgang Kopp 08:19, 20. Apr 2006 (CEST)
Man sollte bedenken, dass die GFDL ursprünglich für Software-Handbücher geschrieben wurde. Eine strenge Wortlautauslegung das Lizenztextes führt da bei Werken, die erstmals in einem Wiki veröffentlicht wurden, nicht weiter. Wenn der Ersteller sich hier für die Erstveröffentlichung entscheidet, dann wird man unterstellen können, dass er auch mit den Gepflogenheiten der Wikipedia einverstanden ist. Es wäre rechtsmissbräuchlich, wenn der Ersteller sich dann dennoch auf eine strenge Auslegung der GFDL-Klauseln beruft, die für ein Wiki wenig geeignet sind. --Alkibiades 08:30, 20. Apr 2006 (CEST)

Löschdiskussion[Quelltext bearbeiten]

Unter Wikipedia:Löschkandidaten/17. April 2006#Wiesbadener Modell (bleibt) wurde über die Löschung dieses Artikels diskutiert. In der Löschdiskussion kann man noch einige Meinungen zur Frage des Urhebervermerks nachlesen, sodass ich an dieser Stelle einen Hinweis darauf festhalten möchte. -- Wolfgang Kopp 22:48, 25. Apr 2006 (CEST)

Voraussetzung der Betriebsaufspaltung[Quelltext bearbeiten]

Hier wird geschrieben:

"Die Betriebsaufspaltung wird steuerlich nicht anerkannt, wenn Besitz- und Betriebsunternehmen personell und sachlich verflochten sind."

Ich dachte immer, dass die Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung die personelle und die sachliche Verflechtung sind. Und ihr schreibt hier, dass sie dann steuerlich nicht anerkannt wird. Da bin ich jetzt etwas verwirrt.

Gruß, J.

Nein - die Formulierung ist korrekt. Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn Besitz- und Betriebsunternehmen getrennt sind. Sie wird allerdings steuerlich nicht anerkannt, wenn beide Unternehmen sachlich und personell verflochten sind. Und genau zur Vermeidung dieser Verflechtung wurde das Wiesbadener Modell geschaffen - um die steuerliche Anerkennung als zwei Subjekte zu erreichen. --Freundlicher Zeitgenosse 21:14, 19. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Sorry, die Formulierung ist falsch.
"Betriebsaufspaltung" ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Voraussetzung für die diese Betriebsaufspaltung ist die personelle und sachliche Verflechtung. Das Wiesbadener Modell soll es ermöglichen ein Konstrukt aus Betriebs- und Besitzgesellschaft zu schaffen, ohne das dieses von der Finanzverwaltung als "Betriebsaufspaltung" angesehen wird. Bitte Rückmeldung hierzu, denn der Artikel muss m. E. geändert werden. Der Begriff der Betriebsaufspaltung ist klar in den Steuerrichtlinien definiert, das Wiesbadener Modell entspringt dem Steuerrecht, damit sollten diese Begriffe hier auch analog dem Steuerrecht benutzt werden. grüße --Tobias heinrich karlsruhe 22:59, 19. Jan. 2009 (CET)Beantworten
PS: steht übrigens auch so im verlinkten Artikel Betriebsaufspaltung, werde also editieren. gruß to --Tobias heinrich karlsruhe 23:00, 19. Jan. 2009 (CET)Beantworten