Diskussion:Wildau-Wentdorf

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Proofreader in Abschnitt Wildau und Wentdorf im Landkreis Luckau
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Wildau und Wentdorf im Landkreis Luckau[Quelltext bearbeiten]

Soweit ich sehe, hat bis nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs nur Wentdorf, nicht aber Wildau zum Landkreis Luckau gehört. Diese Quelle: [1] sagt, dass Wildau bis zum 30. Juni 1950 zum Landkreis Jüterbog-Luckenwalde gehört hat, so steht es letzlich auch in unserem Artikel Landkreis Luckau. Daher nehme ich mal den Halbsatz raus, wonach Wildau und Wentdorf in Preußen im Landkreis Luckau gelegen hätten; es ist zwar richtig, dass beide Gemeinden dem Landkreis angehörten, aber für Wildau gilt das eben erst ab 1950, als es kein Preußen mehr gab, während die Formulierung im Artikel impliziert, dass beide Gemeinden nach 1815 an den preußischen Kreis Luckau gefallen seien. --Proofreader (Diskussion) 12:47, 11. Dez. 2019 (CET)Beantworten