Diskussion:Wilfried Berchtold

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Gereon K. in Abschnitt Defekter Weblink (erl.)
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Hagiografische Heuchelei?[Quelltext bearbeiten]

Ich halte es für eine scheinheilige Heuchelei, dass im Artikelbeginn eigens erwähnt wird, dass Berchtold Frau und Kinder hat, aber dort seine Langzeitgeliebte, die dafür gesorgt hat, dass dieser seltsame Provinzstadthäuptling erstmals bundesweite Bekanntheit erlangt hat, veschwiegen wird.

Aus diesem Grund habe ich den Satz "Berchtold ist verheiratet und hat drei Töchter sowie einen Sohn" folgendermaßen abgerundet: "Im Herbst 2010 erregte Berchtold österreichweites Aufsehen, da er von einer früheren Langzeitgeliebten wegen Vergewaltigung angezeigt wurde, worauf er zwei Monate in den Krankenstand ging."

Nachdem Gereon K. als der Autor der Berchtold-Hagiografie meine berechtigte, sachlich formulierte Ergänzung gelöscht hat, plädiere ich dafür, meine Ergänzung wieder einzufügen oder den Satz über Berchtolds Familienverhältnisse aus dem Artikelbeginn als privates Detail in den Artikeltext zu verschieben. --Popmuseum 10:46, 8. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Deine Wortwahl "scheinheilige Heuchelei" und "Hagiographie" (die impliziert, dass ich in ihm einen Heiligen sähe) zeigt mir, dass Du keinen emotionalen Abstand zur Politikerkarrier und der Person Berchtold hast. Bitte nicht vergessen: Wir schreiben hier eine Enzyklopädie und kein Boulevardblatt. Eine Person ist so lange als unschuldig zu betrachten, bis sie rechtskräftig verurteilt ist. Wenn Du also unbedingt meinst, dass dies Richtungsweisend für seinen Werdegang ist, werde ich mal nach einer neutraleren Formulierung suchen. Genauso wie Kachelmann hauptsächlich Wetterfrosch ist, ist Berchthold hauptsächlich Bürgermeister. --Gereon K. 10:55, 8. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Dein Einfügen war unangebracht, das gehört nicht in die Einleitung. Mir gefällt der Artikel wie er jetzt ist. Ich kann aber auch Leben, wenn das mit verheiratet unter Privates weiter unten reinkommt. Ist für mich aber kein Muss. ES stimmt, was Gereon K. sagt, deine Wortwahl etc. ist unangebracht. -- KurtR 10:57, 8. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Das sehe ich anders und zwar so: Österreichweite Bekanntheit hat Berchtold nicht durch seine Bürgermeistertätigkeit, sondern durch seine Bürgermeisternebentätigkeit, d.h. seine Langzeitgeliebte, erhalten, die aber anders als seine Familie nicht im Artikelanfang erwähnt wird.
Eben weil Berchtold "hauptsächlich Bürgermeister" und Wikipedia eine Enzyklopädie ist, haben seine Frau und Kinder nichts im Artikelkopf zu suchen. Durch ihr betontes Vorkommen wird offenbar - vor dem Hintergrund der Vergewaltigungsanklage - bewußt das Bild einer heilen Familie suggeriert, deren Existenz aber im Widerspruch zu der Jahre lang verheimlichten Langzeitgeliebten steht.
Selbstverständlich gilt für den seltsamen Provinzstadthäuptling Berchtold die Unschuldsvermutung, aber der Artikel muss ihn deshalb nicht als Unschuldslamm mit heiler Familie verklären, meint --Popmuseum 11:07, 8. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Schon erledigt. Danke! Entschuldigung, dass ich so streng war, aber ich dachte, dass wieder einmal der Schönfärbeverein der ÖVP mitgeschrieben hat. --Popmuseum 11:14, 8. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Die Erwähnung der Familie kam im August 2009, also lange vor den Vorwürfen. Ich war dort nur den Strukturierungsempfehlungen der Wikipedia-Biographie-Vorgaben gefolgt. Bitte mehr AGF, besonders Nichtösterreichern gegenüber. :) --Gereon K. 11:20, 8. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Ich werd's versuchen! :-) --Popmuseum 11:22, 8. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Aus gegebenem Anlass: "eine Parteikollegin" bzw. "eine Ex-Parteikollegin" ist deutlich unpräziser als "seine langjährige Geliebte". --Popmuseum 15:02, 7. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Angemessener Umfang der Darstellung?[Quelltext bearbeiten]

Nach dem Freispruch muss man sich fragen, ob die Anklage wirklich ein ganzes Drittel seiner Gesamtbiographie hier ausmachen sollte ... --Gereon K. 18:49, 4. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Eher nein. Meines Erachtens reichte ein Satz, der das Ganze zusammenfasst. - Allerdings wurde der Bürgermeister, was im Artikel derzeit verschwiegen wird, nur "im Zweifel" freigesprochen. Darüber hinaus ist der im Zweifel gefällte Freispruch auch noch nicht rechtskräftig, weil es eine Berufungsverhandlung geben wird. --Popmuseum 18:55, 4. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Naja, ein Freispruch "im Zweifel" ist auch das Einzige, was in einem solchen Fall Sinn macht. Bei Vergewaltigungsvorwürfen ist es immer schwierig, aufgrund von Beweisen zu dem Schluss zu kommen, dass eine solche nicht stattgefunden hat. Die Einvernehmlichkeit nachzuweisen ist ziemlich schwierig. Sei es wie es sei – ich bin mit euch einer Meinung, dass das Ganze gekürzt werden sollte auf einen oder zwei Sätze. Ob übrigens der Nichtigkeitsbeschwerde stattgegeben wird, wage ich zu bezweifeln. Ich werde mich, sobald das Urteil rechtsgültig entschieden ist, daran machen, den Sachverhalt kurz und prägnant zusammen zu fassen. Nicht, dass ich ihn jetzt zusammenfasse und in einem Monat des OLG das ganze Urteil umstürzt... Lg, Plani 19:26, 4. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Hallo Plani, ja, mehr als ein, zwei Sätze braucht's nicht. Etwas anderes als Freispruch im Zweifel kann man in so einem privaten Fall weder von Richter noch von Schöffen erwarten bzw. verlangen. Allerdings hat die Richterin laut ORF doch zweifelsfrei betont, dass "der Schöffensenat zur Ansicht gelangt [sei], dass die geschlechtlichen Handlungen für das Opfer nicht freiwillig waren" und "es sich bei der Anzeige nicht um einen Racheakt gehandelt habe". Die Richterin erklärte zudem eigens, dass Berchtolds Ex-Geliebte kein politisches Amt angestrebt habe und ihr Motiv auch sicher nicht enttäuschte Liebe gewesen sei". Der Richterin schien diese Klarstellung erforderlich, weil von Berchtolds Verteidigern eben diese Motive im Vorfeld des Prozesses der Frau unterstellt wurden. Das braucht aber nicht alles in den Artikel, aber ein Freispruch über den man sich zurecht freuen kann, schaut eben doch anders aus. Du wirst das Kind schon schupfen. LG ins Ländle --Popmuseum 19:33, 4. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Dass die Umstände keine Einfachen sind, unter denen dieses Urteil zu fällen war, ist klar. Deshalb werde ich jedenfalls auch den OLG-Spruch abwarten, bis ich das Ganze kurz zusammenfasse. Im Übrigen bin ich momentan nicht im Ländle, sondern sitze aktuell in unserer schönen Bundeshauptstadt ;-) Beste Grüße, Plani 21:20, 4. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Nicht rechtskräftiger im Zweifel erfolgter Freispruch[Quelltext bearbeiten]

Aus gegebenem Anlass habe ich den gesamten Absatz verdichtet, d.h. Wiederholungen und Redundates entfernt, und upgedated. --Popmuseum 15:17, 9. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Gut so, danke. Nach meinem fünften Bearbeitungskonflikt jedoch die Bitte an Dich, für Änderungen die Vorschaufunktion zu benutzen, beziehungsweise diese in einem externen Texteditor vorzubereiten. :-) --Gereon K. 15:31, 9. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Danke. Ich werde meine Änderungen künftig wohl wirklich mit einem externen Texteditor vorbereiten müssen, weil es wirklich ärgerlich ist, wenn die Bearbeitung in zahllose Einzelschritte zerfällt, weil ich nach jedem Speichern eine weitere Unachtsamkeit entdecke, die korrigiert sein will. --Popmuseum 15:38, 9. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Defekter Weblink (erl.)[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 01:05, 9. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Ersetzt mit http://feldkirch.at/rathaus/stadtamtsdirektor_inhalte/folgenden-feldkircherinnen-wurde-die-ehrenbuergerschaft-bzw.-der-ehrenring-verliehen?searchterm=Ehrenb%C3%BCrger --Gereon K. (Diskussion) 09:35, 9. Okt. 2012 (CEST)Beantworten