Diskussion:Wilhelm Hallermann (Mediziner, 1901)

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Schreiben in Abschnitt Beteiligung als Gutachter in einem einzelnen Mordfall
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Tätigkeit in der NS-Zeit[Quelltext bearbeiten]

"Hallermann erstellte zwischen 1941 und 1945 allein 97 der insgesamt 167 Gutachten für das Sondergericht Kiel, und kann damit quasi als Hausgutachter des Sondergerichts bezeichnet werden[17] und verfasste etliche Gutachten, die gerade in Heimtücke-Fällen politische Abwertungen Hallermanns enthielten, die das Sondergericht wortwörtlich in das Urteil übernahm.[18]"

Der Satz ist für mich schwer verständlich, was Inhalt und auch Bedeutung angeht. Vielleicht kann jemand der sich damit auskennt oder sogar Zugang zu den Einzelnachweisen 17 und 18 hat da mal drüberschauen. mfg --V ¿ 16:49, 8. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Beteiligung als Gutachter in einem einzelnen Mordfall[Quelltext bearbeiten]

Meines Wissens gehört das Ermitteln von Todesursachen und das Erstellen von Gutachten in Strafprozessen zum normalen Berufsbild eines Rechtsmediziners, ist also nichts ungewöhnliches und daher nicht unbedingt erwähnenswert in einer Enzyklopädie. Dies gilt m.E. auch für die bloße (zufällige?) Beteiligung an einem "spektakulären" Fall, es sei denn der Gutachter hätte z.B. durch ungewöhnliche oder neuartige Methoden entscheidenden Einfluss auf den weiteren Prozessverlauf gehabt. Das sollte dann aber auch im Text erläutert werden, ohne dass der Leser erst durch Weiterklicken erfährt, worum es in dem Fall überhaupt ging (und selbst im Seefeldt-Artikel erfährt man nicht wirklich viel über H.'s Beteiligung). In der derzeitigen Form wirkt der Satz jedoch wahllos "hingerotzt" und unenzyklopädisch. (Enzyklopädie heißt nicht: Aneinanderreihung von zufällig "gefundenen" Einzelheiten.) --Uwe Rohwedder (Diskussion) 09:50, 30. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Ich habe den Satz im Abschnitt "Tätigkeit als Sachverständiger" nach angegebener Quelle mal so ergänzt, dass es für den Leser verständlicher wird. Ich bin mir ebenfalls unsicher ob dieser Passus aus den von Uwe angeführten Gründen Sinn macht. Ich würde das löschen. Bei Müller-Heß wäre der Passus eher angebracht, war doch Hallermann zu diesem Zeitpunkt dessen Assistent.... Im Übrigen frage ich mich ob Müller-Heß/Hallermann alle Opfer die Seefeldt angelastet wurden obduziert haben. --Schreiben Seltsam? 11:26, 30. Aug. 2013 (CEST)Beantworten