Diskussion:Wilhelm Maßmann (Schachsammler)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von Verzettelung in Abschnitt "als Anwalt in Kiel tätig"
Zur Navigation springen Zur Suche springen

"als Anwalt in Kiel tätig"[Quelltext bearbeiten]

"Auch nach dem Zweiten Weltkrieg war er als Anwalt in Kiel tätig." ist zu wenig. Der Spiegel berichtete Ende 1963 über einen Strafantrag des damaligen Bundestagspräsidenten Gerstenmaier, der sich gegen den Kriegsverbrecher Ramcke und dessen "Kieler Rechtsanwalt Dr. Wilhelm Massmann" richtete (Zeugen geladen). Uwe Danker schreibt in NS-Opfer und Täter - Versorgung mit zweierlei Maß: "Prozeßvertreter Lina Heydrichs, den Kieler Anwalt Dr. Wilhelm Maßmann, der übrigens zeitgleich auch den ehemaligen schleswig-holsteinischen NSDAP-Gauleiter und Oberpräsidenten Hinrich Lohse bei seinen Bemühungen um eine staatliche Pension vertrat"(S. 298). Die zutreffende Artikelbezeichnung wäre schon Wilhelm Maßmann (Rechtsanwalt) und seine vorgenannten Mandanten sind schon wegen ihrer Bekanntheit erwähnenswert. --Lexberlin (Diskussion) 16:45, 11. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Moin! Betreffs der Äußerung zum Lemma möchte ich zu bedenken geben, dass die enzyklopädische Relevanz offensichtlich der Bedeutung als Schachsammler, nicht jener als Jurist entstammt. Inhaltlich lässt sich die Betätigung als Rechtsanwalt sicherlich quellenbasiert ergänzen. Dabei sollte jedoch nicht übersehen werden, dass es sich, die Lemmaperson betreffend, um reine Namensnennungen handelt, meine ich als Mitleser hier. --Verzettelung 🇺🇦 (Diskussion) 20:52, 11. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Die enzyklopädische Relevanz ist auch durch die berufliche Tätigkeit gegeben, die gerade durch die Vertretung der genannten Personen besonderes Gewicht erhält. Um bloße Namensnennungen handelt es sich in den verlinkten Quellen nicht. Auch Lisa Sophie Kämmer geht in Lina Heydrich (1911–1985) Selbstdarstellung und Fremdzuschreibung im Spannungsfeld weiblicher Täterschaft. In: Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte. Band 139. 2014, S. 211 ff. mehrfach auf Maßmanns Vortrag für seine Mandantin ein. --Lexberlin (Diskussion) 21:35, 11. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Woraus schließt du bitte, dass enzyklopädische Relevanz auch durch die berufliche Tätigkeit gegeben sei? Als Rechtsanwalt dürfte er wohl eher seinen Beruf ausgeübt haben, wie zahlreiche andere auch, ohne dabei besondere Aufmerksamkeit erhalten zu haben. Die von dir benannten Quellen jedenfalls legen keinen wesentlichen Fokus auf diese Person, sondern behandeln ihn im Zuge der Berufsausübung, der Vertretung von Mandanten vor Gericht, jeweils am Rande mit. So ist der Lemmaperson als Jurist keine unmittelbare und erhebliche Außenwahrnehmung zuzuordnen, wie es mir auch nach eigener Quellenrecherche erscheint. Letztlich lässt sich das alles jedoch besser nach einem entsprechenden Artikelausbau beurteilen. --Verzettelung 🇺🇦 (Diskussion) 00:10, 12. Jun. 2023 (CEST)Beantworten